Darf mein Mitbewohner am Briefkasten/Klingelschild stehen?
Hallöchen,
ich habe da mal eine Frage.
Mein fester Freund der bei mir als Mitbewohner wohnt
NICHT ALS UNTERMIETER!!!
darf er mit am Briefkasten bzw Klingelschild stehen?
Er zahlt an mich keinerlei Miete etc.
Er steht auch nicht im Mietvertrag ich bin Alleinmieter.
Meine Wohnungsgesellschaft weiß aber das er hier wohnt, er ist auch hier gemeldet und meine Wohnungsgesellschaft hat auch genehmigt und zugestimmt das er hier als Mitbewohner wohnt.
Daher meine Frage darf er mit dran stehen oder nicht?
6 Antworten
Natürlich. Es müssen alle relevanten Daten am Briefkasten stehen um einen Brief ordnungsgemäß zustellen zu können, dazu gehören auch die Namen der Mitbewohner, selbst wenn sie nicht im Mietvertrag stehen. Auch deine Kinder können einen anderen Nachnamen haben wie du und dann muss ihr Nachname mit dran.
Was der VM allerdings verlangen kann, ist das du die Namen nur in das dafür vorgesehene Namensfeld einträgst und die Namen nicht auf die Restfläche des Briefkasten anbringst. Wenn da tatsächlich zuviele Wohnen und das Namensfeld nicht ausreicht nur dann brauchst du die Genehmigung des VM.
Es ist sogar möglich Namen von Personen, die nicht dort wohnen mit anzuschreiben. Das wird z.b. dann gemacht, wenn man Erbe ist und einen Nachsendeauftrag macht um die Post des Verstorbenen auf die eigene Adresse zu bekommen.
Ja, darf er : er muss aber nicht. Klingelschilder und Briefkästen dürfen anonym sein
Das Dein Freund, Partner oder Ehemann in Deine Mietwohnung mit einzieht, kann Dir niemand verbieten, vorausgesetzt die Wohnung ist hierfür geeignet, also groß genug.
Hierfür ist weder ein Untermietvertrag noch die Aufnahme als Hauptmieter erforderlich.
Und wer in Deiner Wohnung leben darf, darf dann auch auf dem Briefkasten namentlich stehen.
Eigentlich alles logisch!
Meist steht im Mietvertrag etwas darüber.
Wenn er gemeldet ist, muss er sogar drauf stehen.
Da habe ich schon geguckt da steht leider nichts konkretes