Ist Rauchen im offenen Laubengang verboten?
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und immer 2-parteien haben einen extra Laubengang zur Benutzung / Eingang zu der Wohnungstüre. Ich bin Raucher und wegen der Kinder rauche im Laubengang (der offen ist) .
Die andre Partei - hat sich beschwert dass durch die geschlossene Wohnungstür der Rauch in deren Wohnung gelangt. Andere Möglichkeit habe ich leider nicht, da unser Balkon oben nicht zugedeckt ist und beim Regen würde ich gleich nass werden.
Im Vertrag steht deutlich: Rauchen ist nur in Abstellräumen verboten. Vor ca. 10 Tagen hat mich der Vermieter ( WG ) angeschrieben und fordert mich auf das Rauchen im Laubengang zu unterlassen.
Weiß jemand wie das rechtlich aussieht? Erfahrungen?
Danke
3 Antworten
Ihre Frage enthält bereits die Antwort die Sie suchen, aber nicht wahr haben wollen. Um Ihre eigenen Kinder zu schützen und bequem im trockenen zu stehen, bürden Sie fremden, unbeteiligten die Folgen Ihrer persönlichen Sucht auf. Sie laden Ihren (ich nenne es mal ganz extrem) Drogenabfall bei Ihren Nachbarn vor der Tür ab. Finden Sie das selber in Ordnung so?
Sie sagen, Sie hätten keine Möglichkeit woanders zu rauchen. Warum hören Sie zum Wohl Ihrer Kinder und Familie und zur Vermeidung von viel Leid (Lungenkrebs / Schlaganfall / Raucherbeim / Kehlkopfkrebs) nicht einfach mit dem Rauchen auf.
Roland Kaiser hatte als ex Kettenraucher Glück mit seiner COPD und Lungentransplantation. Gaby Köster als Kettenraucherin ist immer noch gezeichnet vom Schiksal und hat leider nichts dazu gelernt.
Ach ja Helmut Schmidt hat mindestens 4 Bypässe und lebt nur noch Dank der modernen Medizin. Der Marlboromann aus der Werbung starb übrigens im Alter von 51 Jahren an Lungenkrebs. Wollen Sie dieses Schicksal ihrer Familie und Ihren Kindern zumuten?
Hallo, ich denke es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Gemeinschaftsbalkon, Gemeinschaftskeller, Gemeinschaftsflur oder Gemeinschaftswaschraum handelt. Der Vermieter ist der " Bestimmer "und kann die Regeln aufstellen ! Auf deinem Balkon jedoch kann er es dir nicht verbieten, ist eine von dir gemietete Fläche. Nimm halt einen Regenschirm mit wenn es regnet. Sieh es auch mal positiv, rauchst evtl. weniger. Ich würde auf keinen Fall einen Streit provozieren, bringt dich nicht weiter ! K.
Als ehemaliger Raucher verstehe ich Dein Problem.
Allerdings aber auch das Deiner Nachbarn, denn meineTochter hat ein ähnliches Problem mit ihren rauchenden Nachbarn, die noch nicht einmal im Treppenhaus rauchen, aber in ihrer Wohnung Kettenraucher sind.
Sobald die Tür der Nachbarwohnung geöffnet wird, riecht die Wohnung der Tochter durch die geschlossene Tür wie eine Kneipe.
Ich weiß, dass man niemanden das Rauchen in den eigenen vier Wänden verbieten darf und das ist auch gut so, aber ich finde es nicht in Ordnung, dass von den Nichtraucheren Toleranz gefordert wird, obwohl doch die Belästigung von den Rauchern ausgeht.
Also: Sei Du tolerant und versuche auf Deine Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Es regnet ja nicht ständig und von daher kannst Du meistens Deinen Balkon zum Rauchen benutzen.
Es ist wirklich total unangenehm, wenn Qualm zu Nichtrauchern in die Wohnung zieht.