Mietvertrag an eigenes Kind - WG und Wohngeld?
Hallo,
ich habe mehrere Fragen.. Folgende Situation
Ich bin Besitzer von einer Mietwohnung. Der Freund meines Sohnes ( 17 Jahre - in Ausbildung ) möchte dort mit meinem Sohn ( auch 17 - momentan im Handel angestellt - ab 1.1. BW ).
Beide werden jeweils die Hälfte der Miete und Nebenkosten zahlen. Also es wird ein ganz "normaler" Mietvertrag.
Frage 1: Wie kann das gesetzlich mit dem Mietvertrag laufen? Darf ich mit meinem Sohn einen Vertrag abschliessen? Er ist noch keine 18 und ich kann schlecht mit mir selber einen Vertag machen.. ausserdem die Frage, ob das alles machbar ist, da ich ja auch noch unterhaltspflichtig bin gegenüber ihm.
Frage 2: Können die beiden Wohngeld beantragen?
Danke für Antworten!
Freue mich auf Antwort.
Gruß
Doggilein
2 Antworten
Ich sehe da NULL Probleme.
Ob jemand fremdes oder aber Du Vermieter bist, spielt keine Rolle!
Da dein Sohn mit 17 zwar nur beschränkt geschäftsfähig ist, ist der MV bis zur Vollendung des 18. schwebend unwirksam. Das heißt aber ja nichts anderes, als das Du diesen gegenüber dem Vermieter rückgängig machen kannst.
Also musst Du dir das ja selbst erklären, was ja schwachsinnig ist.
Kann der andere Elternteil für den Sohn den Mietvertrag unterschreiben?
Wenn der Freund dem Grunde nach Anspruch auf BAB hätte, bekommt er kein Wohngeld:
Wohngeld_FAQ_2019_02_on.pdf (mhkbd.nrw)
Was Deinen Sohn angeht - da es wohl verschiedene Möglichkeiten gibt, auf deren Basis man zur Bundeswehr geht, müsstest Du das mal googeln oder bei der zuständigen Wohngeldstelle fragen (ist er nicht verpflichtet, in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen? Das war mMn früher so, aber ich habe keine Ahnung, ob sich das geändert hat).