Darf meine Vermieterin die Indexmiete rückwirkend anwenden?
Hallo in die Runde.
Wir haben heute ein Schreiben von unserem Vermieter (Hausverwaltung, wir sind gewerblicher Mieter) mit der Aufforderung einer Zahlung. Laut Mietvertrag aus 2011 wurde unter §5 Wertsicherungsklausel vereinbart, dass sich die Miete entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindizes ändern soll. Nun wird mir am 25.07.2022 eine Nachberechnung der Miete geschickt:
ab 01.01.2019 9,0%,
ab 01.01.2020 1,4%
ab 01.01.2021 0,5%
ab 01.01.2022 3,1%
Ist das rechtens oder kann das, und das ist natürlich meine Hoffnung, meine Vermieterin erst für die Zukunft geltend machen?
Vielen Dank vorab für eure Infos / Meinung dazu. Grüße Tom
Mietrecht