Rückzahlung der Kaution, Einzahlungsnachweis?
1 Antwort
Sorry, wer etwas fordert, muss dieses auch beweisen können!
Und solch ein Überweisungsträger/Einzahlungsbeleg gehört zwingend zum Mietvertrag in Deinen Unterlagen abgeheftet.
Ich unterstelle der Hausverwaltung, im Gegensatz zu Dir, noch nicht einmal eine Absicht!
Besteht eine Chance, dass Du noch Kontakt zum alten Eigentümer aufnehmen kannst?
Und einen Versuch bei der Bank, auch wenn die die Unterlagen nur 10 Jahre per Gesetz archivieren müssen, würde ich dennoch starten!
Die neue Hausverwaltung hat alles von der alten übernommen, Büros, Accounts, Mitarbeiter. Also, ich kann nicht wirklich d alten Eigentümer nachfragen weil ich genau mit den selben Mitarbeitern zu tun habe. Trotzdem danke, ich wird es bei den Bank noch mal versuchen!