Hat der Untermieter das Recht, die Belegeinsicht direkt an Hausverwaltung auszuüben?

4 Antworten

Zwischen dir und dem Vermieter des Hauptmieters besteht kein Vertragsverhältnis!

Also nein, das Recht hast Du nicht!

Du hast aber das Recht, diese Unterlagen über Deinen Vermieter anzufordern. Dann muss dieser sich von seinem Vermieter Kopien anfordern. Üblicherweise werden diese Kopien mit 50 Cent je Kopie berechnet.


Eifelia  23.09.2024, 14:37

Der Mieter hat allerdings keinen Anspruch auf Kopien, sondern nur auf Belegeinsicht in den Räumlichkeiten des Vermieters - und kann sie bei dieser Gelegenheit abschreiben oder fotografieren. Kopien sind Kulanz des Vermieters.

Schlicht und ergreifend ..... zwischen Dir als Untermieterin und dem Hauseigentümer bzw. der von diesem beauftragten Hausverwaltung besteht kein Vertragsverhältnis, somit hast Du gegenüber diesen auch keinerlei Ansprüche.

Nur, wenn der Hauptmieter ergo Vermieter des Untermieters ihm eine Vollmacht ausstellt, das er im Namen des Hauptmieters Einsicht fordern kann

Die Antwort steht bereits in deiner Frage.
Es setzt ein nachweisbares (!) Vertragsverhältnis zwischen den Beteiligten voraus und das hast du nicht.