Frühzeitige Wohnungsübergabe, wem was zahlen?

4 Antworten

Das sind Nebenabreden. Es gibt diverse Möglichkeiten das auszuhandeln.

Nur der Vermieter darf eben nicht Doppelt Miete kassieren, nur weil du schon vorher in die Wohnung gehst.

Für deinen Vormieter gild, das der Mietvertrag bis Monatsletzten gültig ist und auch bezahlt werden muss. Will der Vermieter oder auch der Nachmieter vorher rein, dann hat der Vormieter das Recht darüber zu entscheiden ob er damit einverstanden ist oder nicht. Und er hat das Recht die Miete für die frühere Übergabezeit zurückzufordern. Entweder vom Vermieter oder entsprechend vom Nachmieter. Der Nachmieter muss nur eben aufpassen, das auch er nur einmal zahlt. Ergo, wenn der Vermieter den Vormieter schon ausgezahlt hat, geht die Anteilige Miete an den Vermieter. Wenn der Vermieter sagt, macht das unter euch aus, geht die Anteilige Miete an den Vormieter.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

Entweder gehst Du auf das Angebot vom Vormieter ein und gehst früher rein, dann zahlst Du auch.

Oder

Du lässt das einfach sein und gehst erst mit Vertragsbeginn in die Wohnung.

Und aus meiner Erfahrung heraus:

Vermieter verschenken kein Geld. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass der Vormieter beide Mieten zahlen muss.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du alles unnötig verkomplizierst. Konzentriere dich auf die neue Wohnung und freue dich darauf!


Helm123 
Beitragsersteller
 04.05.2023, 17:14

Da hast du recht. Das Thema ist auch für mich durch. Wollte halt im Vorfeld einfach ein paar Möbel rein bringen 😅

Ich würde nicht solche Abmachungen treffen , wenn er jetzt schon solch Pfennigfuchser ist , hast Du hinterher bei seinen Nebenkosten Abrechnungen ihn am Hals, indem er Dich mit einbezieht.

Bestehe auf einen offiziellen Termin mit Schlüsselübergabe durch den Vermieter von Übergabeprotokoll von evtl Schäden unter Zeugen von Dir protokolliert.


Helm123 
Beitragsersteller
 03.05.2023, 22:52

Das mit den Nebenkosten, Stromzähler usw usw, da sprichst du mal was an. Habe ich so nicht dran gedacht, danke!

classica  03.05.2023, 23:16
@Helm123

Alles schön offiziell mit Vermieter

Zählerstände abfotografieren

Wohnung auf Schäden im Fußboden , Kratzer etc. dokumentieren.

Schlüsselanzahl dokumentieren

wohin der Vormieter zieht und ob das der gleiche VM ist und ob er doppelte Miete zahlen muß oder nicht, das geht dich nichts an.
Der Vormieter zieht früher aus und gibt dir die Möglichkeit schon früher die Wohnung zu nutzen und das will er sich bezahlen lassen, das ist genauso unüblich wie üblich, jeder hält es eben anders, frage ihn was er pro Tag haben will wenn du früher in die Wohnung gehst, möglicherweise 1/30 der Monatsmiete, die zahlst du oder läßt es sein und gehst zum 1 des Monats rein an den du der Mieter bist.


Helm123 
Beitragsersteller
 03.05.2023, 22:49

Erst einmal danke für die Antwort, auch wenn diese Plattformtypisch direkt und für mein empfinden recht grob ausfällt 😅 Vielleicht bin ich da aber auch zu sensibel. Aber zurück zum Thema. Mir ist es schon wichtig zu wissen ob der Mieter denn zb überhaupt den GANZEN Monat bezahlt hat. Egal ob es mich was angeht oder nicht. Dann hätte er ja wohl auch keinen Anspruch auf Geld von mir, wenn ich mit dem Vermieter vereinbare früher rein zu gehen. Wiederum würde ich auch aus Verständnis evtl früher rein gehen und ihm Geld geben, wenn er denn wirklich doppelte Miete zahlen sollte. Mir ist das zwischenmenschliche halt auch nicht unwichtig, zumal wir im gleichen Haus wohnen werden. Am besten einfach mit dem Vermieter reden. Oder ansonsten wie du sagst, einfach für mich die Entscheidung treffen.

Schubert610  03.05.2023, 22:54
@Helm123

wenn der VM dir den Schlüssel gibt damit du früher in die Wohnung kannst, dann würde ich sagen hat der Vormieter kein Anrecht mehr von dir ein paar Euro zu bekommen, dann hat er die Wohnung schon an den VM zurück gegeben und dieser entscheidet dann das du früher rein kannst.

Alarm67  04.05.2023, 07:17
@Schubert610

"wenn ich mit dem Vermieter vereinbare früher rein zu gehen"

Solange der Vormieter Mieter ist, darf das der Vermieter gar nicht mit dir vereinbaren!

Der Vermieter hat in dieser Wohnung bis zur Übergabe vom Vormieter nichts zu suchen!

Schubert610  04.05.2023, 10:50
@Alarm67

Da hast du natürlich vollkommen Recht, aber hier ist es wohl so das der Vormieter im Haus umzieht und einen guten Draht zum VM hat, und wenn diese sich einig sind das es unkompliziert von Wohnung A nach B geht und der Vormieter keine doppelte Miete zahlen muß wie es der Fragesteller erwähnt hat, dann kann es durchaus sein das es eine Absprache über die freigewordenen Wohnung gibt und der Fragesteller eventuell ein paar Tage früher und ohne Abstandszahlung in die Wohnung kann.

Alarm67  04.05.2023, 13:09
@Schubert610

Alles richtig, dennoch entscheidet hierüber der Vormieter, nicht der Vermieter!

Schubert610  04.05.2023, 13:14
@Alarm67

na ja wenn die sich absprechen und der Vormieter kann früher in die neue Wohnung, und so sieht es hier ja auch aus, dann wird er auf Forderungen über die alte Wohnung verzichten, aber das sind nur Spekulationen.
Natürlich sollte sich der Fragesteller mit dem Vormieter in Verbindung setzten, der wird ihm schon mitteilen wie es sich verhält.

Tiiii  04.05.2023, 13:30
@Helm123

Klar ist es üblich, dass die gesamte Monatsmiete gezahlt wurde. Daher wäre auch der Anspruch des Vormieters berechtigt.

Helm123 
Beitragsersteller
 04.05.2023, 17:18
@Tiiii

Hier ist was los 😅 Wollte einfach das Wochenende vor Mietbeginn schon mal ein ppar Möbel rein stellen. Thema aber nun für mich durch.