Kaution vor Zimmerübergabe zurückgezahlt?
Hallo!
Ich habe leider einen dummen Fehler gemacht. Ich bin Hauptmieter einer WG und unsere Mitbewohnerin zieht heute aus. Wir hatten nie eine sonderlich enge Bindung mit ihr aufbauen können und heute zieht sie aus.
Habe leider etwas Gedankenversunken die Kaution vorhin schon überwiesen, ohne dass alle Möbel bereits raus sind und ich mir das Zimmer angeguckt habe (natürlich war das nicht sehr schlau).
Jetzt stelle ich mir grade die Frage: für den Fall, dass wir da heute Abend doch irgendwelche Schäden am Boden oder so feststellen sollten, die einer Reparatur bedürfen, kann ich das Geld vermute ich nicht wieder zurückfordern, oder wie sähe das dann aus?
Befürchte leider ausgezahlt heißt ausgezahlt oder?
Danke und viele Grüße!
3 Antworten
Nur weil Du bereits die Kaution im Vorwege auszahlst, befreit das die Mieterin nicht vor evtl. noch bestehende Schadensersatzansprüche!
Du machst dir das Leben dadurch lediglich schwerer, muss evtl. dem Geld hinterher rennen.
PS:
Rein Vorsorglich möchte ich daran erinnern, dass man dann heute Abend ein Übergabeprotokoll anfertigen sollte und ein neutraler Zeuge wäre auch nicht ganz verkehrt!
DuzXs3dFragestellervor 33 Minuten
Hi, danke für die Antwort erstmal! Ist das "Sie muss[...]" von dir rechtlich oder moralisch gemeint?
Was heisst schon rechtlich oder moralisch?
mach es so wie ein ehemaliger Winkeladvokat von mir ... der hat die Schreiben ans gericht bzw der Gegenseite so von links nach rechts und dann wieder von rechts auf links gedreht, das weder der richter noch die Gegenseite da durch gefunden hatten, ehrlich gesagt ich auch nicht mehr... wie auch immer ... das urteil fiel auf einen grossartigen Vergleich durch Anregung des Richters hinaus.
Will heißen... rede mit der Mitbewohnerin, und wiege sie moralisch in Unsicherheit...kosten evtl Zivilklage, denk dir was aus...
dann wird sie zu der Entscheidung kommen das ein bezahlen die billigste Lösung ist...
das liegt an deiner Überzeugungskraft...jedenfalls ich hätte es so gemacht
alles Gute Dir!!!
sorry muß noch die schlußpointe kurz erzählen, der Anwalt hatte mitten im Gerichtsverfahren auf ein anderes Detail verlegt, er hätte eine app die automatisch Anwaltskosten errechnet...der Richter hatte sich die App notiert, der Anwalt des Anwaltes(hatte gegen einen anderen Anwalt geklagt auf Schadensersatz) auch..nachher gings nur noch um die App, und den dezenten Hinweis, sein mandant(ich) hätte rechtschutz und würde eh aufs Oberlandesgericht klagen...was garnicht sicher war... hahaha ich habe nur geschmunzelt...soweit "Recht" und "Moralisch"
Klar kannst du es zurück fordern. Sie muss für die Schäden gerade stehen. Macht es aber natürlich deutlich schwieriger.
Hi, danke für die Antwort erstmal! Ist das "Sie muss[...]" von dir rechtlich oder moralisch gemeint?