Im Mietvertrag steht, dass ein Spiegelschrank in der Badausstattung enthalten ist. Dieser befindet sich jedoch nicht an der Wand, sondern wurde bei Übergabe der Wohnung überreicht. Es handelt sich um ein sichtlich in die Jahre gekommenes Stück (Sperrmüll...), welches offensichtlich noch nie an der Badezimmerwand befestigt war, da keine entsprechenden Bohrungen vorhanden sind. Außerdem ist er viel zu breit, um mittig über dem Waschbecken angebracht zu werden. Die Vermieterin will jetzt einen Handwerker auf unsere Kosten beauftragen, der ihren Schrank gegen unseren Willen anbringt. Wir haben einen eigenen Spiegelschrank, der OHNE Anbohren von Fliesen angebaut werden könnte. Da lt. Mietvertrag jegliches Bohren und Kleben in der gesamten Wohnung verboten ist, will die Vermieterin unseren Schrank verbieten. Darf Sie das???

Vielen Dank im Voraus.

M. aus K.