Mietrecht/Modernisierung?
Eine Radiomeldung von heute sendete,das ein Mieter (nach Vermieterwechsel) nach einer Modernisierung eine vierfache höhere Miete bezahlen soll.
Ist das zulässig?
Ich habe immer irgend etwas mit 8% gelesen!
5 Antworten
Kann es sein, dass Du im Bericht etwas falsch verstanden hast?
Diese Dinge sind in § 559 BGB geregelt.
8 % der aufgewendeten Kosten auf die Jahresmiete umgelegt.
höchsten 3 Euro prom, war die Miete vorher unter 7 Euro pro qm nur um 2 Euro pro qm.
Da ist nirgends platz für die vierfache Miete.
Nein,ich glaube nicht,das ich was falsch verstanden habe.
Weil:Ich stehe,demnächst,vor einem ähnlichen Problem.
In einer Tour bin ich nur mit Taschenrechner unterwegs,um zusehen,wie ich die nächsten Jahre,finanziell,über die Runden kommen werde.
Die Sache mit dem BGB und die 8% für mich wunderbar.Würde ich hinkommen.
Aber das mit dem vierfachen an Miete,da bin ich stutzig geworden (beinahe Panik-kein Scherz) und deshalb die Frage hier im Forum.Das Ärgernis ist auch:Es hält sich doch keiner an nichts.
Habe ich auch gehört
In der Sendung wurde erwähnt, daß der Eigentümer nach Modernisierung bis zu 11% der Gesamtkosten der Modernisierung auf die Miete umlegen kann...bei mir war das im wdr5 und kam in den Nachrichten bei ntv...
Von nach Vermieterwechsel war keine Rede...ging nur um die Gesamtkosten nach einer Modernisierung....
Das Gesetz soll Ende letzten Jahres stammen
Ich muss mal ein drauflegen:
Im HR-MEX bzw WDR-Markt wurde ein Beitrag über dieses Thema gesendet.
Möchte behaupten,diese Woche.
Es ist alles so beängstigend.
mit 11 % ist nicht die Mietsteigerung gemeint sondern der Erbauer bzw Besitzer der Wohnungen kann von der Modernisierungssumme 11 % an die Mietwohnungen umlegen und diese wird nach ca 3 Monaten fällig ....das kann horrende Beträge ausmachen... nehmen sie mal an jemand besitzt 100 wohnungen und buttert 1 mio in Modernisierung da rein... dann legt er 110000 euronen auf die Wohnungen um...können sie sich ja selber ausrechnen was das pro Wohnung ausmacht...
Egal,man hat mir den Wind mächtig aus den Segeln genommen.
Für mich bleibt abzuwarten,was passiert und bis was schriftliches ins Haus flattert.
Danke Euch!
🙋♂️
Sorry, was für ein Blödsinn!
"nach einer Modernisierung eine vierfache höhere Miete bezahlen soll."
Zwischen soll und was der Vermieter gesetzlich darf, besteht ein riesengroßer Unterschied!
Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um bis zu 11% der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Werden Modernisierungsmaßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt, etwa bei einem Aufzugseinbau, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen. Hierbei steht dem Vermieter jedoch ein Ermessenspielraum zu.
Die Mieterhöhung hat der Vermieter dem Mieter in Textform zu erklären. Aus dieser Mieterhöhungserklärung muss für den Mieter nachvollziehbar hervorgehen, welche Modernisierungskosten angefallen sind und wie sich diese auf seine Miete anteilig auswirken.
Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung.https://rechtsberater.de/mietrecht-ratgeber/mieterhoehung/mieterhoehung-modernisierung/
das die Mieten innerhalb von 3 Monaten merklich steigen können...zwar nicht zum 4fachen...aber trotzdem merklich... nehmen wir mal an der Eigentümer hat 100 Wohnungen und buttert da über 1 mio in Modernisierung rein...davon 11 % die er in die 100 Wohnungen umlegt... das werden viele Mieter nicht verkraften...
das meinte ich damit
Da ich das weiß, ist Dein Kommentar mir gegenüber, sorry, überflüssig!
Ich beantworte die Frage:
"nach einer Modernisierung eine vierfache höhere Miete bezahlen soll.
Ist das zulässig?"
Und das ist Blödsinn! Nichts anderes schreibe ich!
Ich weise sogar darauf hin, dass es hierzu gesetzliche Regelungen gibt!
"und was der Vermieter gesetzlich darf"
Eigentlich gilt Paragraf 559 BGB.
Dann liest man aber auch sowas wie über die Steinbergsiedlung, dazu finde gerade nur den taz-Artikel und die juristischen Hintergründe werden nicht wirklich erklärt.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjViJrbioaIAxWWhP0HHc_uMvsQFnoECCQQAQ&url=https%3A%2F%2Ftaz.de%2FUnerhoerte-Raeumungsklage-in-Tegel%2F!5974563%2F&usg=AOvVaw2ya7Mi9eJiF5ia56qo8NUS&opi=89978449
dass ein Mieter (nach Vermieterwechsel) nach einer Modernisierung eine vierfache höhere Miete bezahlen soll.
Wäre nicht zulässig
Ich frage mal nach: Die Ratgeber schreiben 8% (z.B.Ratgeber Immowelt).
Ich könnte die 11% auch NOCH bezahlen,aber was stimmt-was ist rechtens?!
(Beim vierfachen hätte ich finanzielle Probleme!)