Welchen Zeitraum muss ich für Handwerker freihalten?
Heute soll ein hydraulischer Abgleich der Heiz- und Umwälzpumpe in dem Mietshaus stattfinden. Hier sollen die Mieter den Zugang in die Wohnung gewährleisten.
Es wurde kein Zeitfenster (von zb 4std oder ähnliches) angegeben.
Ich sitze seit um 8 Uhr in der Wohnung (jetzt seit 7,5 std) die Handwerker waren immer noch nicht da.
Ist das so zulässig? (Man ist ja quasi gezwungen, den ganzen Tag zuhause zu verbringen) Muss ich mich weiterhin bereithalten und die Handwerker in die Wohnung lassen?
Lieben Dank für eure Antworten
2 Antworten
Sind die Handwerker denn im Haus, waren nur noch nicht bei Dir? Dann würde ich weiter warten bzw. rausfinden, bei wem sie gerade sind und dann dort fragen. Oder sind sie gar nicht da gewesen?
Sie waren jetzt nach einer Wartezeit von 9,5 Std da. Ich versteh, dass die Arbeiten erledigt werden müssen, jedoch denke ich, dass zumindest ein zeitlicher Rahmen gesetzt werden sollte.
Und mich würde interessieren, ob es eine Uhrzeit gibt, ab der man keinen Zutritt mehr gewähren muss.
Der hydraulische Abgleich kann nur vorgenommen werden wenn alle Wohnungen im Haus zugänglich sind. Da zum Teil neue Ventile eingebaut werden müssen lassen sich die Arbeitszeiten nur schwer im Voraus kalkulieren.
Natürlich ist es dann zulässig die Mieter zu bitten, den ganzen Tag über den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen.
Wenn Du Dich bei jemand beschweren willst, dann bei unserer Regierung die auf die schwachsinnig-verblödete Idee gekommen ist, den hydraulichen Abgleich verbindlich vorzuschreiben. Die Regierungsmarionetten im Bundestag haben das dann durchgewunken ohne im Geringsten an die Konsequenzen für die Mieter zu denken.