Nebenkostenabrechnung Stromkosten?

4 Antworten

Also das ist totaler Quatsch mit Soße. Ein WLAN Verstärker, sowas gibt es nicht.

Gemeint ist wohl ein WLAN Router. Solche Router z. B. von AVM Fritzboxen genannt, brauchen zwischen 9 und 30Watt. Angenommen 30Watt x365 Tage ergibt knapp 11kwh. Bei Dir werden 10x soviel abgerechnet. Das ist ja auffallend viel.


Ein WLAN-Verstärker nennt sich Repeater. Wenn du bisher einwandfreien Internetempfang hast und dein Vermieter nicht, dann gehen die Kosten zu 100% auf den Vermieter.

Unabhängig davon wirst du hinsichtlich der Stromkosten aber auch sowas von verarscht.

Wenn da alle Mieter dranhängen, müssen die Stromkosten auf alle Mieter verteilt werden. Ist es nur dein Internet, zahlst du alleine.


Pinte85 
Beitragsersteller
 17.08.2022, 20:02

Auch wenn ich gar nicht bei diesen Anbieter bin? Ich zahle ja quasi für einen Service, den ich evtl. gar nicht wollte. Bei uns wohnen nur 2 Parteien.

Sunshine24de  17.08.2022, 20:37
@Pinte85

Wenn du dieses Internet nicht nutzt und die Nutzung nicht mietvertraglich vorgeschrieben ist, musst du das auch nicht bezahlen. Bitte lies deinen Mietvertrag!

Pinte85 
Beitragsersteller
 17.08.2022, 22:28
@Sunshine24de

Im Mietvertrag steht nichts, da dieses Verstärker ja erst vor 2 Jahre eingebaut worden ist und wir schon länger in der Wohnung wohnen. Ist mir eben nur bei der Nebenkostenabrechnung aufgefallen und habe deswegen nachgefragt und eben die deutlichen höheren Stromverbrauch gesehen und dies war die Erklärung. Werde mich nochmal an die Telekom wenden, dies ist mein Provider. Vielleicht nutzen die den ja auch. Läuft aber aktuell aber alles über den Allgemein-Steom, wie z.B. auch die Treppenhausbeleuchtung.

Sunshine24de  17.08.2022, 22:36
@Pinte85

Wenn dir etwas unklar ist, hast du erstens die Möglichkeit, die Rechnungen einzusehen und zweitens der Abrechnung zunächst einmal zu widersprechen sowie Zahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten.

durch den Einbau eines WLan - Verstärkers des örtlichen Internetanbieters
Dieser verbraucht den zusätzlichen Strom. Ist dies so okay?

Also kann der Vermieter diese Mehrkosten ( allgemeiner Stromverbrauch ) auch auf die Mieter umlagen.