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Sind dies gute Gründe um einer Mieterhöhung nicht zuzustimmen?

Also ich habe ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, dass ich der Mieterhöhung zustimmen soll. Das erste Schreiben habe ich ignoriert. Im zweiten Schreiben wird daran erinnert, dass ich zustimmen soll und dass ansonsten eine Klage zur Zustimmung eingereicht wird. Ich möchte der Mieterhöhung jedoch aus folgenden Gründen nicht zustimmen:

-Ich wohne seit 27 Jahren in diesem Haus. Vorher in einer 2-Zimmerwohnung für 8 Jahre und Seit 99 in einer 3-Zimmerwohnung auf der selben Etage. Kann man dieses Argument in irgendeiner Weise gelten lassen?

-Darauf anknüpfend möchte ich sagen, dass das Gebäude im Allgemeinen seit Jahren immer mehr verkommt. Das Gebäude müsste innen mal komplett saniert werden. Manche Etagen stinken so sehr, dass man den Atem anhalten muss. Dann sind noch diverse Kleinigkeiten kaputt, die seit Jahren nicht erneuert werden. Wenn man das Haus betritt, denkt man, dass man in den 70ern ist. Gut ist nostalgisch, aber dennoch sollte es doch mal modernisiert werden?

-Aufgrund der Tatsache, dass das Haus verkommt, ziehen immer wieder Asoziale Menschen ein, die nicht immer wissen, wie sie sich benehmen sollen. Deswegen und auch weil das Gebäude und Gegend langsam verkommt sind auch viele Familien nach einem Jahr oder sogar nach paar Monaten sofort wieder ausgezogen

-Das Bad schimmelt und die Heizung war defekt. Ich habe persönlich beim Hausmeister einen Termin vereinbart. Jedoch wurde nur die Heizung repariert und die verschimmelten Stellen nur fotografiert. Nichts weiter. Und das selbe Spielchen zwei Mal. Einmal bei der Firma vorher die für das Gebäude zuständig war und das zweite Mal die aktuelle Firma die auch die Heizung repariert hat. So unverschämt wie der war hat der auch noch veruscht uns zu beschuldigen mit der Aussage, dass wir ja vllt den Schimmel verursacht haben könnten. Genau! Dann baut bitte ein Fenster ein! Von den Terminen habe ich keine E-Mails oder Anrufprotokolle, weil ich wie gesagt persönlich vor Ort war und einen Termin vereinbart habe, den er sich auch in seinen Terminkalender eingetragen hat.

-Bis auf eine Heizung heizt keine Heizung mehr

-Die Decke im Bad und die Wand des angrenzenden Schlafzimmers sind auch vom Schimmel betroffen

-Der Lack zweier Türen splittert ab (das wären wir auch Schuld gewesen laut dem Hausmeister)

-Türgriffe zweier Zimmer halten nicht mehr. D.h ein Zimmer muss immer abgeschlossen werden, damit die Tür zubleibt

Mir ist bewusst, dass die Mängel in unserer Wohnung alle beseitigt werden können. Wie sieht es aber danach aus?

Was vielleicht noch wichtig sein könnte ist, dass die Miete an B-Fonds überwiesen wird, jedoch die Verwaltung eine Firma Namens Bautra übernimmt. Ich habe von anderen Mietern gehört, dass man sich besser direkt an die B-Fonds wenden sollte, weil die sich sofort um einen kümmern. Würdet ihr mir empfehlen mit meinen angeführen Argumenten mich direkt an die B-Fonds zu wenden oder anders handeln und mit Gegenklage gegen Bautra drohen?

Hier die Briefe:

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Miete, Mieter, Mieterhöhung, Mietrecht, Recht, Klage

Perfekte Wohnung gefunden, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

Berlin, Immobilien, Inflation, Miete, Mietrecht, wohnung, Index

Sozialamt verlangt wegen zu viel genehmigter Heizkostenpauschalen in 2016 von mir einen hohen Betrag zurück. Was kann ich tun?

Ich beziehe einen Mini-Betrag an Grundsicherung zu meiner kleinen Rente. Vor Wochen legte ich dem Kreisamt die NK-Abrechnung 2016 meines Vermieters vor und bin jetzt zur Anhörung vorgeladen, weil hier angeblich wegen zu viel berechneter Heizkostenpauschalen in 2016 ein hohes Guthaben aus Grundsicherungsleistungen entstanden sein soll, das nun von mir zurückverlangt wird.

Genaue Erklärung: Meine Tochter und ich haben ein NK-Guthaben 2016 beim Vermieter in Höhe von 111,92 Euro erwirtschaftet (wie immer wenig geheizt), welches dieser nun auf mein Konto überweisen wird. Dieses Guthaben wird von den Ämtern (Kreis für mich und Jobcenter für meine Tochter, deren Mini-Ausbildungsvergütung von dort etwas aufgestockt wird) eingefordert, wovon jedes Amt die Hälfte beansprucht. Mir wurden vom Kreisamt an Betriebskosten in 2016 insgesamt 1.256,43 Euro zur Verfügung gestellt. Meine Abrechnung ergab einen höheren Betrag, weswegen hier eine Nachzahlung von 95,04 Euro fällig wird. Bei den Heizkosten wurden für 2016 Pauschalen von 1.058,52 berücksichtigt, unsere Heizkosten betrugen aber nur 716,61 (also Guthaben von 341,91 Euro). Die Nachzahlung der Betriebskosten abzüglich des Heizkostenguthabens ergeben insgesamt ein Guthaben von 246,87 Euro, welches aus Grundsicherungsleistungen entstanden ist und somit der Kreisstadt zusteht. Die von mir demzufolge zu Unrecht bezogenen Grundsicherungsleistungen werden von mir nun zurückgefordert.

Ich soll mich dazu äußern. Was soll ich denn dazu sagen? Ich habe die Berechnungen ja nicht gemacht. Ich wollte wie immer sparen und habe die Heizung nicht allzu viel aufgedreht, um dem Staat nicht unnötig auf der Tasche zu liegen. Nun bekomme ich meine Strafe dafür. Außerdem vermute ich, dass das gleiche Spielchen nun auch noch mit meiner Tochter gemacht wird, denn die vor Wochen beim JC eingereichte NK-Abrechnung wurde bisher von dort noch nicht kommentiert. Aber wenn das Kreisamt schon solche Berechnungen aufmacht mit diesen horrenden Nachforderungen, wird das andere Amt da wohl nachziehen, weil von dort vielleicht auch zu viel Pauschalen berücksichtigt worden sind. Wenn ich mir nun vorstelle, die fordern von meiner Tochter jetzt auch noch um die 250 Euro nach, dann müssen wir zusammen ca, 500 Euro zurückzahlen.

Ich bezahle beim Kreis seit geraumer Zeit immer noch mein Guthaben aus 2015 zurück, was intern verrechnet wird. Im Grunde bezahle ich seit ewiger Zeit an dieses Amt mehr als mir von dort ausgezahlt wird. (Mir werden jeden Monat 20 Euro intern verrechnet, bekomme nur ca. 6 Euro - manchmal sogar weniger - ausgezahlt). Ich möchte auf jeden Fall gegen den kommenden Bescheid Widerspruch einlegen, aber mir fällt keine Begründung ein, denn ich glaube schon, dass dem Amt dieses Geld zusteht, obwohl ich ja nichts dafür kann, was die im Amt da als Pauschalen festsetzen, die sich ja logischerweise aus dem Jahr davor ergeben haben. Was kann ich tun?

Grundsicherung, Mietrecht, Sozialamt

Liegt hier ein fristloser Kündigungsgrund für eine Mietwohnung vor?

Ich wohne derzeit in einer Mietwohnung und habe meine ordentliche Kündigung gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist eingereicht. Ich erhielt vor kurzem eine - sagen wir es mal so eine Art - Nebenkostenabrechnung, worin nur zwei Sätze mit der Höhe des Guthabens vorhanden war, jedoch keinerlei Auflisung mit eingezahlten Vorauszahlung abzüglich den effektiven Nebenkosten. Da aber eine Anlage der Thermomess vorhanden war, konnte ich ohne größeren Aufwand die Berechnung durchführen um festzustellen, dass das Guthaben weitaus höher ist als auf der dargestellten Abrechnung. Die Abrechnung war formell wie inhaltlich zu beanstanden. Bevor ich hier einen schriftlichen Widerspruch mit Fristsetzung von 14 Tage einleiten wollte, habe ich mit den Vermieter den telefonischen Kontakt gesucht. Hier muss ich noch erwähnen während des Mietverhältnisses gab es einen spontanen Eigentümerwechsel. Die derzetigen Eigentümer und Vermieter gaben an, bewusst nur anteilige Nebenkosten zurückgezahlt zu haben mit der Angabe der ehemalige Vermieter hätte noch Miete weiterzuleiten. Um das verständlich zu erklären, die Mieter im Mehrfamilienhaus bekamen ca. 2 Monate später erst die Benachrichtung, dass es neue Eigentümer gibt die auch gleichzeitig die Vermieter sind. Während der Kautionsübergabe, wo wir von ehemaligen Eigentümer wieder erhielten und die Kaution die wir dann zeitgleich an die neuen Eigentümer übergeben haben, hatte der ehemalige Vermieter schon klar ausgesagt, dass die Miete, welche noch auf sein Konto einging entsprechend weitergeleitet wurde. Das war ein kurzer Umriss aus der Vergangenheit um die Situation zu verstehen. Um wieder in Jetzt sein: Die aktuellen Vermieter gaben an, es fehlen noch Miete samt Nebenkosten so dass nur eine anteilige Auszahlung möglich wäre. Ich habe gegoogelt und als Mieter kann es hierbei egal sein, da der interne Ausgleich der Betriebskostenabrechnung die beiden Eigentümer selbst klären müssten und der aktuelle Eigentümer in der Verpflichtung steht. Um das ganze etwas zu beschleunigen rief ich meinen ehemaligen Eigentümer mal an, was da vor sich ging. Er gab mir an, es gibt keine offene Forderungen mehr, sie hätten auch von der anderen Seite ein Anwaltsschreiben erhalten das noch Summen fehlten, aber der ehemalige konnte anhand passender Belege nachweisen, dass dem nicht so ist. Die Frage, die sich mir jetzt stellt, sollte ich von meinem ehemaligen Eigentümer diese Nachweise zur Verfügung gestellt bekommen, dass hier wirklich keine offene Forderung besteht. Könnte ich damit mein Mietverhältnis aufgrund Vertrauensbruchs bzw. argliste Täuschung fristlos kündigen 14 Tage Räumungsfrist? - da hier scheinbar bewusst eine falsche Abrechnung angefertigt wurde.

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Warte seit einem Monat auf Termin für Austausch der Messgeräte an der Heizung - Was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin im März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. In der Wohnung sind noch die alten Messröhrchen an der Heizung vom letzten Jahr vom Vormieter. So kann mein Verbrauch nicht ermittelt werden, da der Verbrauch vom Vormieter im letzten Jahr schon geschätzt werden musste. Mein Verbrauch kann erst ab dem Zeitpunkt gemessen werden, wo die Messgeräte an der Heizung ausgetauscht werden. Am 12.08. rief ich deshalb bei meinem Vermieter (ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover) an. Dieser rief dann bei der Ablesefirma ISTA an und gab bei denen den Austausch der Messgeräte an der Heizung in Auftrag. Als ich bei der Firma ISTA eine Woche später selbst anrief, wurde mir bestätigt, dass der Vermieter den Auftrag am 12.08. wirklich mitgeteilt hat. Die Mitarbeiterin der ISTA sagte mir dann, dass noch ein Auftragnehmer gefunden werden muss, welcher den Austausch der Messgeräte vornimmt, da die ISTA selbst die Messgeräte nicht austauscht. Das klang plausibel, weshalb ich einfach abwartete, bis ein Termin vom Ableser kommt. Jetzt ist allerdings schon ein Monat vergangen und ich hatte bisher immer noch keinen Termin im Briefkasten. Ich mache mir nun Sorgen, dass die Messgeräte gar nicht mehr ausgetauscht werden, was aber wichtig ist, da sonst mein Verbrauch nicht gemessen werden könnte.

Was noch belastend dazukommt: Mein eigentlich für mich zuständiger Sachbearbeiter bei der Wohnungsgesellschaft sagt immer, ich soll einfach bei der ISTA anrufen und selbst nach einem Termin fragen. Wenn ich dann bei der ISTA anrufe, sagen die mir immer, dass ich mich an meinen Vermieter wenden soll, weil ich nicht der Kunde der ISTA bin. Heißt also: Vermieter sagt, ich soll mich bei der ISTA melden und ISTA sagt, ich soll mich beim Vermieter melden. So komme ich dann nie weiter, was mich auch belastet.

Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre, wieder den anderen Sachbearbeiter der Wohnungsgesellschaft anzurufen, der ja schon am 12.08. weitergeholfen hat und bei der ISTA den Auftrag mitgeteilt hat. Nur was ist, wenn auch der nicht mehr bei der ISTA anrufen würde? Dann würden bei mir die Messgeräte an der Heizung nie ausgetauscht werden.

Deshalb meine Frage: Meint ihr, dass ich noch einen Termin von dem Ableser zugeschickt bekomme, welcher die Messgeräte an der Heizung austauscht? Seit dem 12.08. ist wie gesagt schon ein Monat vergangen und ich bekam bisher noch keinen Termin. Soll ich noch diesen Monat abwarten?

Danke im Voraus für Eure Hilfe =)

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Gas Abrechnung

Hallo!

Ich habe ein großes Problem! Anfang August bin ich mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Zweimal haben wir bei der Maklerfirma, der das Haus gehört, nachgefragt was in den Nebenkosten mit enthalten ist und beide male wurde gesagt Kaltwasser, Warmwasser und Heizung (Warmwasser und Heizung über Gas). Wir müssten nur einen Stromanbieter finden. Im November bekam ich dann eine nette Mail von den Maklern, dass wir uns noch nicht bei einem Gasversorger angemeldet hätten und sie uns jetzt bei dem Grundversorger (sündhaft teuer) angemeldet haben. Habe diesen Umstand schon mit dem Mieterschutzbund abgeklärt und es ist nichts zu machen, da im Mietvertrag keine Gaskosten bei den Nebenkosten aufgeführt sind. Unser Pech wenn wir den Vertrag nicht richtig verstanden haben... Habe dann natürlich direkt einen günstigeren Anbieter gewählt, der Wechsel konnte aber erst Mitte Januar vollzogen werden. Nun bekam ich Post vom Grundversorger, wo ich laut Endabrechnung über 600€ zahlen soll!!! Wir haben keinen Abschlag gezahlt, da wir ja sofort gewechselt hatten. Die Zählerstände sind soweit korrekt, einziger Punkt ist, dass die Makler/Vermieter den Zählerstand vom Einzug übermittelt haben, und wir aber erst (auch laut Rechnung) Mitte November da angemeldet wurden! Hätten wir das am Anfang gewusst, hätten wir ja sofort gewechselt, wir habens ja erst viel später nach Einzug erfahren! Ist das Rechtens? Das die Einfach den Stand vom Einzug nehmen? Müssten nicht die Vermieter die Kosten tragen, da wir nicht informiert wurden und die uns erst Mitte November angemeldet habem (So das wir dann von Mitte November bis Mitte Januar zahlen müssten). Ist da irgendwas zu machen?

Mit freundlichen Grüßen Mark Bannasch

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