Wann darf ich Gegenstände meiner Mitbewohnerin entfernen?
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Anfang August habe ich meine Mitbewohnerin (ohne Mietvertrag) aus der misslichen Lage der Zwangsräumung gerettet (3000€ Mietschulden) indem ich sie, ihr Kind , und ihr ganzes Zeug bei mir aufnahm. Einzige Absprache waren die Räume, die sie zur Verfügung hat, und das sich sich an den Nebenkosten verteidigen solle.
Nach nichtmal 2 Wochen ist sie mit ihrem Kind ausgezogen, Hat aber Sämtliche Möbel sonstiges Zeug stehen lassen.
Ich habe ihr dann zum 1 Oktober geschrieben, das sie mein Haus bis zum 01.01.22 räumen soll, und ich meinem Schlüssel wieder möchte. (via WA- Gelesen)
Dem Folgte keine Antwort.
Am 01.01.22 Habe ich ihr noch 2 Wochen Aufschub gewährt, wenn ihre Couch,welche seit fast 3 Monaten im aufgebauten Zustand meine Dusche, meinen Heizungskeller und meinen Flur ((einziger Brand-Fluchtweg)) zeitnah verschwindet.
Dem ist sie ebenfalls nicht nachgekommen.
1. Darf ich zur Polizei gehen, um meinen Schlüssel zurück holen zu lassen?
(Da Adresse unbekannt)
2 darf ich die Couch verschrotten, da sie nach den 3 Aufforderungen nicht geholt wurde, und mich dieses Möbelstück massiv in meinem Alltag einschrenkt?
Wie lange muss ich als Kostenloses Lagerhaus fungieren, bevor ihr Zeug entfernbar ist.
Da ich von den 3000 € Mietschulden und dem Zustand ihrer Arbeitslosigkeit weiß, möchge ich eine Räumungsklage vermeiden, da ich selber gerade so über die Runden komme, und von ihr keinen Cent erwarten kann .
Kann jemand helfen?
3 Antworten
Frage die Anschrift über das verherige Einwohnermeldeamt an - wenn Du Glückhast, hat sie sich umgemeldet. Dann setzt Du eine kurze Frist zu Abholung mit der gleichzeitigen Ankündigung ihr verbleibendes Mobiliar ansonsten dem Sperrmüll zu übereignen.
Allerdings würde ich sofort einen Schlüsseltausch vornehmen.
Wie hast du "sie" denn in Verzug gesetzt, wenn du nicht weißt, wo sie derzeit wohnt?
Wie geht denn sowas?
In Verzug setzt man nur per Einschreiben, idealerweise per Rückschein, nix Whatsapp....nix SMS... dazu mußt du erstmal ihre Adresse haben.
Wenn ihr damals nichts schriftlich gemacht hattet, kann sie sowieso nicht beweisen, steht Aussage gegen Aussage, das sie Sachen noch bei dir hat, und Einklagen auf Herausgabe bezweifle ich, dann hätte sie sich schon gemeldet.
Ich persönlich würde die Sachen entsorgen... Wertstoffhof... und würde mir im Baumarkt ein neues Schloß kaufen, wenn du Mieter bist, und nicht Eigentümer, mußt du am letzten Tag deines Auszuges Originalschloß wieder einsetzen, weil zur Wohnung gehört.
Die Polizei hat damit garnix zu tun, sogenannte Familiestreitigkeit, mußt per Zivilklage geklärt werden.
Dein Mitleid zu Ihr in allen Ehren, die hat dich ausgenutzt und stehenlassen.
alles Gute Dir
Schwierig. Du müsstest sie nachweisbar, bestenfalls schriftlich zur Räumung auffordern. Gelesene Whatsapp-Nachrichten dienen hierbei in aller Regel nicht als Nachweis. Hierzu musst du natürlich wissen, wo die Freundin zu finden ist. Der sicherste Weg wäre dann wohl die Übergabe der Aufforderung unter Zeugen.
Wenn du jetzt Sachen entsorgst, besteht halt die Gefahr, dass die Freundin später Schadensersatz geltend machen kann.
Die Räumungsklage hilft leider nicht weiter, denn die dauert ja noch länger.
Die Polizei wird dir auch nicht helfen, da sie nicht zuständig ist.