Tischplatte vom Schreibtisch kann trotz Garantie aufgrund von Montierung nicht mehr zurückgegeben werden?

Hallo!

Ich habe mir Anfang des Monats einen Schreibtisch bei Desktronic bestellt und hatte zuvor nochmal zur Sicherheit geguckt, ob und wie lange es denn ein Rückgaberecht gibt. Laut deren Website 30 Tage.

Nun ist der Schreibtisch da und ich musste leider feststellen, dass die Tischplatte auf deren Website zwar super schön präsentiert wurde, in Wirklichkeit allerdings nur eine normale Sperrholzplatte ohne sonderlich viel Scham ist.

Dennoch habe ich den Schreibtisch erstmal aufgebaut, aber hatte nach einem Tag bereits das Gefühl, dass ich mich einfach nicht mit der Platte anfreunden kann...

Nun war mein Plan die Platte zurückzuschicken und eine eigene Massivholzplatte zu Montieren, jedoch wurde mir nun im Telefonat gesagt, dass bereits montierte Platten aufgrund der "Beschädigung" nicht innerhalb der 30 Tage zurückgegeben werden können.
Eine "Montierte" Platte ist in diesem Fall eine Platte, in die 8 Schrauben in vorgegebene Löcher geschraubt wurden.
Darüber hinaus hat der Tisch keine Gebrauchsspuren.

Ist so etwas rechtens und normal? Bis Dato konnte ich alle möglichen Dinge (wie Handys, Tastaturen oder Bildschirme z.B.) ebenfalls innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben, aber vllt. ist das auch nicht vergleichbar... Bin natürlich auch kein Profi auf dem Gebiet.
Vllt. kennt sich wer von euch da besser aus?

LG

Garantie, Rückerstattung, Rückgabe, Rückgaberecht
Ehemalige Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten-Nachzahlung nicht?

Hallo!

Wir haben August diesen Jahres unsere Nebenkostenabrechnung aus 2022 bekommen, in der wir ca. 300€ nachzahlen mussten.

Wir sind eine 3er-WG und vergangenes Jahr ist unsere Mitbewohnerin ausgezogen.
Als ich der alten Mitbewohnerin geschrieben habe, hatte sie darum gebeten, dass wir mit ihren Anteil von 100€ etwas runtergehen, da sie die letzten 2 Monate kaum bis gar nicht zu Hause gewesen ist und ob es nicht möglich sei, dass sie uns das in ein paar Monaten überweist, da sie aktuell das Geld dafür eigentlich nicht hätte.
Der bitte sind wir nachgegangen und ich habe ihr 65€ als unterste Grenze gegeben, da wir schon eine Stromkostennachzahlung von 200€ hatten, die mein Mitbewohner und ich zu zweit aufgeteilt haben (studieren beide Informatik, und saßen dementsprechend auch viel vorm PC).

Nun sind ein paar Monate vergangen und ich habe bereits zwei mal nachgehakt und ihr beim zweiten Mal eine Deadline bis zum 1.12 gesetzt, jedoch hat sie beide Male einfach nicht geantwortet.

Nun geht es mir viel weniger um die 65€, als darum, dass ich es als eine absolute Frechheit von ihr empfinde, dass sie einfach nicht mehr antwortet und denkt, es würde sich so schon im Sande verlaufen.

Am liebsten würde ich ihr eine Abmahnung schicken, die 30€ kostet, in der ich die gesamten 100€ verlange, einfach weil so etwas meines Erachtens nach nicht in Ordnung ist.

Was haltet ihr davon? Sollte ich noch einmal 7 Tage Zeit geben und ansonsten mit der Mahnung drohen? Kann man über solch einen "kleinen" Geldbetrag überhaupt eine Mahnung verschicken? Immerhin sind wir trotzdem noch Studenten und haben jetzt auch nicht ohne Ende Kohle...

Würde mich über Ratschläge freuen!

LG

Nachzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, WG
Mietminderung bei fehlenden Schönheitsreperaturen?

Hello!

Ich wohne derzeit seit 2 1/2 Jahren in einem neu renovierten Altbau in einer dreier-WG.

Eine schöne Wohnung zu einem fairen Preis (an sich!). Auch der Vermieter ist an sich sehr entspannt und nett, aber etwas faul, wie ihr diesem Beitrag gleich entnehmen könnt, da mit der Zeit mehrere Mängel aufgekommen sind (zugegebenermaßen auch nicht immer des Mieters Schuld sondern einfach Mängel eines Altbaus mit der Zeit).

So hat nach einem halben Jahr ca. im Wohnzimmer begonnen die Wand zu schimmeln, da die Außenfassade nicht Dicht war, was der Vermieter relativ zügig mit Chlor geregelt hat bis die Hausverwaltung die Fassade hat abdichten lassen.
Nun ist aber seit fast zwei Jahren im Wohnzimmer nach diesem Vorfall die Tapete an der Fensterwand komplett ab und es sieht einfach nicht schön aus.
--> Mangel Nummer 1

Im Badezimmer wurde damals beim Einbau der Dusche von den Handwerken nicht ordentlich gearbeitet, was dazu führte, dass die Dusche im Abfluss nicht Dicht war, sodass regelmäßig unten aus der Dusche Wasser ausgetreten ist.
Nach ein paar Monaten kam dann ein Handwerker und hat die Fliesen um die Dusche unten rum abgenommen und das Problem gelöst, aber auch hier ist seit nem 3/4 Jahr die Verkleidung nicht wieder angebracht worden, sieht also auch nicht schön aus.
--> Mangel Nummer 2

Bei den Nachbarn über uns war die Dusche anscheinend ebenfalls nicht wirklich Dicht, da irgendwann unsere Decke komplett Nass war. Das Problem an sich wurde behoben aber es soll trotzdem nochmal die Decke getrocknet werden und man sieht leichte(!) Wasserspuren noch an der Decke.
--> Mangel 3

Seit ner Woche funktioniert nun auch meine Heizung und die Heizung im Wohnzimmer nicht mehr. Hab dem Vermieter direkt geschrieben und es kam keine Antwort zurück.
--> Mangel 4

Wie ihr merkt gibt es einfach ne Menge zu tun und egal wie oft ich dem Vermieter schreibe und Frage, wann denn mal was passiert heißt es immer er wartet auf Antwort von der Versicherung, auf Terminvergaben der Handwerker und und und...

Habe nun heute eine Mietminderung von 130€ angekündigt (bei 1090€ Warmmiete), wenn bis Anfang Dezember keine FESTEN Termine für die Behebung dieser Mengel feststehen.

Hier seine Antwort die dann auf einmal 2 Stunden später kam:
"Hallo *Name*, lass uns das bitte einmal schriftlich festhalten per Email, damit wir die Sache rechtlich prüfen lassen können und eventuell daraus entstehende Kosten im Nachhinein geltend machen können. Zudem rate ich dir diesbezüglich vorsichtig zu agieren, da die Decke und die Dusche kein Grund für eine Mietminderung darstellen, die Heizung im Schlafzimmer wurde uns erst vor kurzem mitgeteilt, von der nicht funktionierenden Heizung im Wohnzimmer haben wir nach der letzten Überprüfung keine Info mehr erhalten. Ich will nur verhindern, dass am Ende die Mietminderung in dem Umfang als nicht rechtens eingestuft wird und neben der Rückzahlung noch Anwaltskosten dazu kommen, die wir geltend machen. Am Montag um 1600 komme ich mit der Hausverwaltung noch einmal wegen der Decke, Techniker für die Heizung sollte sich morgen bei euch melden. "

Mich würden an dieser Stelle mal eure Gedanken dazu interessieren. Ist es rechtens was ich da verlange? Ist die Dusche wirklich kein Grund für eine Mietminderung (fällt doch unter Schönheitsreparaturen?!).
Wenn eine Mietminderung angebracht ist, was haltet ihr von der von mir angesetzten Summe?

Würde mich über jeden Rat freuen!

Lg

Miete, Mietminderung, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietmängel
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