Darf Ex Mann wieder in Wohnung ziehen. Er steht immer noch im Mietvertrag?
Mein Ex Mann steht seit 23 Jahren immer noch im Mietvertrag, obwohl er seit 20 dort nicht mehr wohnt.Seit der Trennung lebe ich mit unserer gemeinsamen Tochter in dieser Wohnung. Er lebt mit unserem Sohn zusammen.
Nun möchte ich ausziehen und möchte gerne, dass er mit dem Sohn wieder einzieht, damit unsere Tochter nicht alleine sein muss.
Darf er wieder einziehen ?Was müssen wir gegenüber den Vermietern sagen oder tun?
2 Antworten
Du musst systematisch vorgehen. Es gibt anfänglich zwei Vertragspartner: 1. Dein Vermieter, 2. du und dein Ex als gesamtschuldnerische Mieter. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit (nehme ich an). Dann läuft der Mietvertrag also solange, bis einer dieser beiden Vertragspartner wirksam kündigt. Dem Vermieter ist es egal, von wem er die Miete kriegt. Zahlt einer nicht, zahlt der andere (§ 421 BGB). Zahlt gar keiner, wird er nach 2 Mieten Rückstand außerordentlich und fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Im Fall einer Auflösung der Mietergemeinschaft ist der übliche Weg, eine Entlassungsvereinbarung zu treffen, d.h.: du, dein Ex und der Vermieter stimmen zu, dass dein Ex künftig nicht mehr Vertragspartner ist und der Vertrag fortan nur zwischen dir und dem Vermieter besteht. Alternativ wäre auch eine Kündigung mit Neuvertrag eine Option gewesen.
Ist damals nichts von beiden passiert, ist dein Ex weiterhin Vertragspartner. Dann bestünde nur noch die Möglichkeit, seine Zustimmung zu einer gemeinsamen Kündigung aus § 730 BGB gerichtlich einzufordern.
Wieso so viel Text? Und dann nicht mal die Frage korrekt beantworten. Vielleicht solltest du genauer lesen.
Da er offiziell Mieter der Wohnung ist, kann er auch dort wohnen. Du musst aber bedenken, dass auch DU dann immer noch Mieter der Wohnung bist mit allen Rechten und Pflichten, auch die der Mietzahlung!
Nein. Es ist bereits alles schriftlich festgehalten, nämlich im Mietvertrag. Du bleibst Mieter der Wohnung, genau wie dein Mann. Du solltest dir also sicher sein, dass er die Miete zahlt.
Gut. Vielen Dank☺️ Kann die Miete bei seinem Ein- und meinen Auszug erhöht werden?
Die Miete kann erhöht werden, wenn es eine Indexklausel gibt oder wenn die Miete nach dem Mietspiegel angepasst wird. Das hat aber alles nichts mit dem Ein- und Auszug der vertraglichen Mieter zu tun.
Muss das schriftlich festgehalten werden und müssen wir die Vermieter fragen oder nur in Kenntnis setzen?