Darf mein Vermieter mein Auszugsdatum ändern trotz telefonischer zusage?

Hallo,

ich habe meine jetzige Wohnung zum 01.07.23 gekündigt weil es viele Probleme mit dem Vermieter gab.

  • Rassistische Äusserungen
  • Das ganze Haus hat ein Wasserschaden
  • Schimmelbefall
  • ständig fällt das warm Wasser und die Heizung aus
  • keine Renovierungsarbeit trotz ständiger anfrage vom Ganzem Haus
  • laute Nachbarn ohne Rücksicht
  • etc.

für mich sind diese ganzen Probleme zu viel geworden darauf hin habe ich die Kündigung geschrieben abgeschickt und dem Vermieter nochmal telefonisch Bescheid gegeben.

In der Kündigung sowie telefonisch habe ich dem Vermieter von dem Auszugsdatum (01.07.) berichtet und auch erfragt ob ein Nachmieter gesucht werden kann, da die 3 Monatsfrist nicht eingehalten wurde. Er bestätigte mir telefonisch das es kein Problem sei und das er mich auch aus der Wohnung möchte weil ich nicht Deutsch bin.

Für mich ist das kein Problem da ich die schnauze voll habe.

Ich suche nach Nachmietern und leite die weiter zum Vermieter. Er lehnt die ab wegen Herkunft oder wegen Sozial einkommen.

Wieder rief ich ihn an und erklärte wenn es ihm nicht passt dann solle er selbst einen Nachmieter finden.

Tage danach kam die Künigungsbestätigung vom Vermieter an und darin steht das Auszugsdatum wäre der 31.08. was ich nicht mitmachen kann und nicht werde.

Meine neue Wohnung wurde mir festzugesagt und der Einzug wurde geplant und nach den ganzen Problemen vom Vermieter will und möchte ich hier nicht mehr wohnen.

Ich bin ratlos und brauche Hilfe :(

liebe grüße

x.21

Miete, Recht, vermieter, WOHNRECHT, wohnung, Auszug, Mieterrecht, Vermieterrecht
Untermietvertrag: Schönheitsreparaturen/Pflichten beim Auszug?

Ich bin seit 1,5 Jahren untermieterin bei meiner Mitbewohnerin. Sie ist Hauptmieterin und ich habe damals einen Untermietvetrag mit ihr abgeschlossen. Hier ein paar Auszüge:

[...]

Die Anzahl der untervermieteten Räume: 1

[...]

Es wird die Mitbenutzung der folgenden Räume vereinbart : Küche, Bad, WC, Keller

[...]

Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Hauptmieter die Mietkaution, sofern keine Schäden oder ähnliches entstanden sind, schnellstmöglich zurückzahlen, spätestens nach 3 Monaten.

[...]

§ 8 Rückgabe der Mietsache

Bei Ende des Untermietvetrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel sind dem Hauptmieter zu übergeben.

Der Untermieter haftet für Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

Der Untermieter hat die notwendigen Schönheitsreparaturen (Wand- und Deckenfarbe in weiß oder dezenren Farbtönen) ordnungsgemäß zu erledigen.

[...]

§10 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

____________________________________

Das waren Auszüge aus dem untermietvertrag. Als ich eingezogen bin habe ich das Zimmer von einer Vormieter übernommen. Es gab KEIN Übergabeprotokoll oder ähnliches. Die Vormieterin hat das Zimmer sauber hinterlassen. Sie hatte die gebohrten Löcher zugemacht und mit weißer Farbe überstrichen (der Unterschied zur Wandfarbe ist zu sehen). Die Lage ist momentan so. Meine Mitbewohnerin hat mir mündlich vor 6 Monaten gekündigt. Ich ziehe als fristgerecht aus. Meine Frage wäre, was kann sie wirklich von mir beim Auszug verlangen bzgl. Schönheitsreparaturen und die Hinterlassung der Gemeinschaftsräume. Ich werde alles in einen ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen, keine Frage, nur:

  1. Wann muss mir meine Mitbewohnerin mitteilen was ich genau zu machen habe (Decke/Wand streichen)?
  2. Kann sie von mir verlangen an den gemeinschaftsräumen irgendwas zu machen bzgl. Schönheitsreparaturen (ist im Vertrag ja nicht erwähnt)?
  3. Wenn sie von mir verlangt das ganze Zimmer zu streichen, darf sie das überhaupt wenn der Vormieter auch nur die Löcher zu gemacht hat und mit weiß die stellen abgedeckt hat?
  4. Wenn ich die Löcher in weiß überstreiche (und ich es eigentlich nicht machen muss), kann sie mir das dann als "nicht ordnungsgemäße Schönheitsreparaturen" beanstanden?
  5. Kann ich ein Abnahmeprotokoll erstellen das sie unterschreibt, bzw. Was mache ich wenn sie sich weigert es zu unterschreiben? Was ist wenn sie ein Protokoll aufsetzt das nicht gültig ist?

Danke!

Mietrecht, Auszug
Kann ich mit 17 Jahren (in Ausbildung) mit Erlaubnis der Eltern ausziehen und eine Förderung beantragen?

Hallo,

und zwar geht es darum, dass ich gerne von Zuhause ausziehen würde. Ich mache momentan eine Ausbildung im Bereich GaLaBau und habe meinen Aubsildungsvertrag in der Tasche also schon unterschrieben. Ich bin im 1. Lehrjahr und bekomme derzeit ca. 310€. Eigentlich sollte ich mich freuen... dem ist leider nicht so denn Zuhause läuft es alles andere als gut weshalb ich auch schon in den Garten ziehen wollte. Bitte haltet mir jetzt keine Vorträge wie "Ach komm das bisschen rumgezicke hälst ja wohl aus". Die Momentane Situation kostet mich viel Kraft die ich lieber in die Arbeit und in die Schule stecken möchte. Meine Mutter ist damit einverstanden das ich so schnell wie möglich in meine eigene erste Wohnung ziehe. Sie unterstützt das indem sie mir monatlich das komplette Kindergeld gibt. Das sind ca. 180€. Für eine 1 Zimmerwohnung + Nebenkosten + Lebenserhaltungskosten reicht es aber dennoch nicht. Denn Internet und Fitnessstudio sollte auch drin sein. Das alleine sind 40€ + Die Fahrkarten die ich für die Woche Berufsschule brauche. Zur Arbeit fahre ich immer mit dem Fahrrad weshalb ich da das Geld für weitere Fahrkarten sparen kann. Nun (nach diesem Text in Spielfilmlänge) die eigentliche Frage: Kann ich irgendeine Form der Förderung beantragen? Würde mich über schnelle Rückmeldungen freuen und bedanke mich schonmal im Voraus.

P.S. Ich habe keine Scheu zu mehreren Anlaufstellen zu fahren und mich dort beraten zu lassen oder mir dort Infos einzuholen. Ich bin für jeden sinnvollen Vorschlag dankbar.

Ausbildung, Förderung, Auszug
Während Abitur (mit 18) ausziehen - Anspruch auf staatliche Hilfe?

Hallo,

also ich will mit 18 Jahren, während meines Abiturs, ausziehen von zu Hause. Nur ist es so, dass meine Eltern mir dann meinen Unterhalt nicht finanzieren wollen, wir verstehen uns einfach gar nicht gut und ich hätte später, während meines Abiturs, keinen Nerv mehr dazu, meine Eltern anzuklagen etc. Also bleibt mir so letztlich nur die Möglichkeit, falls diese eben besteht, dass mir der Staat irgendetwas monatlich überweist, um über die Runden zu kommen. Klar, könnte ich einen Nebenjob auf 400-EUR-Basis haben, aber eben nicht mehr, da ich mich auf das Abitur konzentrieren muss! Eine Ausbildung kommt gar gar gar gar nicht in Frage und sonst bleibt mir nur die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben - aber das will ich ja nicht! Ich bin jetzt fast 17 Jahre alt und fange im August mein Abitur an (es ist noch nicht klar, ob 2 oder 3 Jahre, da ich die Noten der Abschlussprüfungen noch nicht erhalten habe, um beurteilen zu können, ob ich das Vollabitur mache oder das Fachabitur).Jedenfalls ist es zeitlich so, dass ich egal in welchem Szenario (Voll/Fachabi), mit 18 Jahren immer noch Schule mache, aber bis dort hin ja ausziehen möchte! Aber welche Wege bieten sich mir an? Denn zu Hause halte ich es gar nicht mehr aus, ich streite mich mit meinen Eltern nur noch machen mich psychisch nur noch runter. Das Verhältnis ist einfach nur zerstört. Ich gehe auch nicht weiter darauf hinaus, aber ich brauche nun eure Hilfe!

Danke schon im Voraus!

LG

Schule, wohnung, Auszug, Abitur
Keine Kautionsrückzahlung bei WG-Auszug

Hallo,

Ich bin vor etwas über einem Jahr aus einer zwei Personen WG ausgezogen. Wir waren beide Hauptmieter. Die andere Mitbewohnerin und ich hatten uns zuvor zerstritten, was unter anderem dazu führte, dass sie ihr Zimmer an eine für mich komplett fremde Person untervermietete... Als ich ausgezogen bin, habe ich vom Vermieter die Anweisung erhalten, die von mir anteilig gezahlte Kaution vom Nachmieter auszahlen zu lassen. Dieser hat jedoch nicht auf meine E-Mails geantwortet. Daraufhin habe ich dem Vermieter mitgeteilt, dass ich die Kaution nun von ihm haben möchte - da ja bei Mietparteienwechsel ein neuer Mietvertrag aufgesetzt und daher die alte Kaution eigentlich ausgezahlt werden muss. Dann bekam ich diverse E-Mails meiner Mitbewohnerin und ihrer Untermieterin, dass ich die Wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlassen hätte und sie dafür sorgen würden, dass ich keine Kaution bekäme. In Absprache mit dem Mieterschutzbund habe ich ihre E-Mails ignoriert und auf ein Treffen zur Übergabe mit den Vermietern gewartet. Dieses hat nie bei meiner Anwesenheit stattgefunden, da die Vermieter mir diesbezüglich nichts mitgeteilt haben. Ich habe erst von einer Übergabe etwas mitbekommen, als die Vermieter mir per E-Mail mitteilten, dass meine volle Kaution zur Reparatur diverser Schäden, die ich angeblich hinterlassen hätte, verwendet werden müsse. Der Mieterschutzbund riet mir, nicht darauf einzugehen, da es weder eine Übergabe bei meiner Anwesenheit noch ein Übergabeprotokoll mit meiner Unterschrift gegeben hat und mir auch keine Frist zur Beseitigung der angeblichen Mängel gesetzt worden war. Stattdessen sollte ich ein halbes Jahr warten und dann die Kaution zurückfordern.

Jetzt hat sich herausgestellt, dass ich nur gemeinsam mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin meine Kaution zurückfordern kann, da wir beide bis zu meinem Auszug als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen waren. Letzten August hat meine ehemalige Mitbewohnerin sich dazu bereit erklärt, hierzu einer Anwältin ihr offizielles Einverständnis zu geben, allerdings antwortet sie seitdem weder auf Schreiben der Anwältin, noch auf Schreiben von mir. Die Anwältin meint, dass ich - sollte sie weiterhin nicht reagieren - auch gerichtlich gegen meine ehemalige Mitbewohnerin vorgehen und eine "Klage auf Auseinandersetzung der Gemeinschaft" gegen sie erheben könnte.

Weiß jemand, was genau das ist oder hat jemand Erfahrungen oder andere Ideen? Ich möchte wirklich meine Kaution zurückbekommen und habe Angst, dass die Frist, während deren ich meine Kaution zurückfordern kann, abläuft, ohne dass ich etwas habe tun können. 800 Euro sind für mich als Studentin eine Menge Geld...

Mietkaution, WOHNRECHT, Auszug, Wohngemeinschaft

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