Widerspruch Lärmbelästigung?
Hallo Zusammen,
wir brauchen euren Rat /Hilfe.
Wir (Eltern, Sohn 10 Jahre, Hund) wohnen seit über 11 Jahren in einer Mietwohnung. Alle anderen Mieter sind alleine oder max. zu zweit in der Wohnung. Unser Sohn war von Anfang in seinem Verhalten auffällig. Er hat eine Diagnose und eine Pflegestufe. Vor 2 Jahren war es echt heftig und es gab laut Geschrei über Stunden und er hat die Wut an uns gerichtet. Mittlerweile geht er auch zur Therapie. Wir versuchen immer das er ruhig ist. Aber er wird schnell wütend und reagiert auch mal laut. Aber er soll ja seine Wut auch rauslassen, woher hat er alles runter geschluckt und ist dann um so heftiger raus gekommen.Unsere Wohnungen sind hellhörig und auch wir hören von Nachbarhaus aus Poltern, Geschrei + Rennen von Kindern und bellen (nicht unser Hund).
Jetzt hat unsere Nachbarin (unter uns) sich bei der Wohnungsgesellschaft beschwert. Wir haben eine Beschwerde wegen Ruhestörung erhalten. Bei uns wäre Geschrei, Rennen, Poltern usw.
Wir haben damals der Nachbarin gesagt, dass er anders ist und sie gerne klingeln kann,wenn was ist. Das hat sie selten gemacht. Sie stand vor 1 Woche an der Tür: hat uns gesagt wir können uns schon mal ein Anwalt nehmen, sie hat ein Lärmprotokoll und Zeugen.
Wir sind uns unsicher wie wir vorgehen.
1. Widerspruch und Nachweis für unsere Vergehen anfordern
2. Gespräch mit der Wohnungsgesellschaft suchen und Krankengeschichte offen legen ?
Danke!
4 Antworten
Ihr müsst ja irgendwo wohnen - da würde ich gegenüber der Wohnungsgesellschaft mit offenen Karten spielen!
Gibt's eine Diagnose? Die würde ich denen dann auch mitteilen. Handelt es sich um eine kommunale Wohnungsgesellschaft? Die geben Beschwerden zwar auch regelmäßig weiter, tun sich aber allgemein schwerer, Mieter wegen so etwas rauszuschmeißen.
Ihr solltet Euch jedenfalls wehren, wenn Euch eine Kündigung angedroht wird. Wenn nicht mit einem Rechtsanwalt, dann jedenfalls mit dem (einem?) Mieterbund. Das kostet ein paar Euro, aber kann Euch wirklich helfen!
Ach so, hast Du ja geschrieben: Er hat eine Diagnose. Wenn die Diagnose die Ruhestörungen begründen kann, dann also Mail an den Vermieter mit eine Entschuldigung, aber auch mit allen wichtigen Informationen. Ihr könnt schon auch schreiben, dass Ihr Euch bemühen werdet, solche Vorfälle in Zukunft auszuschließen, aber dass Ihr dafür nicht garantieren könnt.
Und geht nachsichtig mit Eurem Kind um. Wenn es eine Diagnose gibt, dann geh ich davon aus, dass der Junge selber auch darunter leidet. Er kann da nichts dafür und möchte das auch nicht. Und mit viel Nachsicht könntet Ihr die Situation vielleicht etwas beruhigen.
Das werdet ihr zwar nicht hören wollen, aber wenn der Lärm massiv und regelmäßig ist, kann er als unzumutbare Ruhestörung gelten, selbst wenn eine Verhaltensstörung vorliegt.
Denn eure Mitmieter müssen nicht unbegrenzten Lärm hinnehmen, auch wenn gesundheitliche Gründe dafür eine Rolle spielen.
Das Problem hat jetzt zunächst der Vermieter.
Er muss für ein angemessenes Wohnumfeld sorgen und ist dazu verpflichtet, hier eine Lösung zu suchen, welche im Extremfall auch eine Wohnungskündigung sein kann.
Eure Mitmieter haben die Wahl unter unterschiedlichen Eskalationsstufen, falls der Vermieter nicht für Abhilfe - auf welche Weise auch immer - sorgt:
- Mietminderung
- Beschwerde beim Ordnungsamt
- Unterlassungsklage
So wie es in der Frage geschildert ist es ohnehin bereits kurz davor, gerichtsmassig zu werden. Und dann schaut es für euren weiteren Aufenthalt in der Wohnung schlecht aus.
So sehr ich eure Situation verstehe und bedaure kann ich nur dazu raten, hier eine externe Lösung für das Problem (das ihr ja auch selbst hat und das sicher auch eure Beziehung belastet) für euren Sohn zu veranlassen.
Bisher ist nur eine Beschwerde, keine Abmahnung. Ich denke es ist erstmal ein Standard Text von der Wohnungsgesellschaft. Aber ich weiß nicht wie weit die Nachbarin geht.
Mich nervt auch wenn die Nachbarin ständig auf Balkon raucht und der Rauch zieht in sein Zimmer und ins Wohnzimmer. Aber deshalb würde ich mich nie beschweren,weil es halt ihre Wohnung ist und wir alle in ein Haus wohnen.
Die Frage stellt sich, ob der Lärm vermeidbar ist. Meiner Meinung nach nicht. Ihr habt ja alles mögliche unternommen um die Situation zu verbessern. bzw. wie laut es ist. Solange keine Messwerte vom Gutachter vorliegen, würde ich darauf nicht reagieren wollen.
Apro Ruhestörung, wann sind denn Ruhezeiten? Von 22.00 bis 6.00 Uhr ist Nachtruhe.
Bei allem Verständnis für euch und eurem Sohn, aber sorry, eure Nachbarn müssen scheinbar viel über das gewöhnliche Maß hinaus an Lärm ertragen.
Das kann und sollte man niemanden zumuten.
Eure Wohnung ist für euch und eure Situation nicht geeignet.
Es ist nur eine Nachbarin die sich beschwert und sie wohnt ca. seit 3 Jahren dort.
Und was meinst du wäre eine geeignete Wohnung ?
Wir haben uns schon früh Hilfe gesucht. Haben sowohl Kontakt mit Arzt und Jugendamt besorgt. Wir hatten es auch mit Tabletten versucht. Und seit einem Jahr hat sowohl Einzel und Gruppentherapie.
Wir arbeiten beide voll und unser Sohn ist durch die Therapien, Sport und Freunde sehen in der Woche erst späten Nachmittag zu Hause.
Diese schlimme Phase ist längst auch Vorbei und auch gerne ich lautere Diskussionen auch von anderen Familien.
Wie bereits geschrieben, hören auch wir lautstark andere Kinder.