Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

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WLAN in Nebenkosten?!?

Guten Tag,

Ich habe ein Problem mit meiner Nebenkosten Abrechnung, das alles hat aber eine kleine Vorgeschichte.

Ich habe am 30.3. meine Wohnung auf den 31.6. gekündigt da ich eine neue gefunden habe.

Gründe waren.

Ständig ist der Keller vermüllt und zugestellt was meine Nutzung verhindert. Stellt Dinge wo sie nicht mehr möchte wochenlang vors Haus, entfernt es aber nicht wenn etwas zu bruch geht wie Glas. Weigert sich meine Terassen Tür zu reparieren.

Dann standen Besichtigungen im Raum.

Die Corona Maßnahmen erlauben hier aber nur 2 Haushalte was eine Besichtigung nach Ihren Wünschen unmöglich gemacht hat. (Sie, Ich und Besichtiger) in meiner 30m² Wohnung wo der Abstand nicht gehalten werden kann.

Ihre vorderungen:

Meine Haustiere entfernen

Sie macht die besichtigung alleine in meiner noch möbelierten Wohnung.

oder das vollständige frühzeitige räumen der Wohnung Anfang Mai.

Meine Angebote wurden alle abgelehnt, also habe ich mich geweigert die Besichtigung zu erlauben (habe Polizei gefragt)

Wir haben uns schrecklich verstritten und ich wurde von meinem Eigentlichen Vermieter angerufen. (Sie hat mich nur zur Untermiete reingenommen ohne das mit zu teilen)

Mit meinem Vermieter habe ich dann Besichtigungen vereinbart.

Nun zu meinem Eigentlichen Problem.

Mir wurde von ihr eine Nebenkosten Abrechnung geschrieben. In der sie Geld verlangt, (es waren rechen Fehler in der Abrechnung das wurde vom Vermieter korrigiert)

Und dort war eine Auflistung für das Internet über 90€

Als ich aber eingezogen bin war sie noch super freundlich und hatte mir vor meiner Mutter mehrfach versichert das ich mir kein WLAN holen brauch und ihres kostenlos nutzen könne da sie es sowieso hat und sich die Signale nicht stören.

Leider alles nur Verbal und nicht Schriftlich (Erste Wohnung definitiv ein Fehler)

Mein Problem jetzt ist das sie mir diese internet kosten in die Abrechnung geschrieben hat, und ihr Lebensgefährte lügt und auch behauptet das ein Betrag vereinbart war.

Das haben wir nicht schriftlich, es steht auch nicht im Mietvertrag.

Das einzige was ich habe ist das sie mir damals das WLAN passwort geschickt hat, ohne das ich darum gebeten habe ohne Kosten oder der gleichen zu erwähnen.

Darf sie es dann wirklich mit abziehen oder besteht die Möglichkeit das ich gewinnen würde wenn ich dagegen vor

Was ratet ihr mir?

Miete, Mietrecht, Nebenkosten
Ex Freundin hat Gemeinschaftskonto leergeräumt. Welche Rechte?

Nach 5 Jahren kam die Trennung, die Gründe dafür sind hier erstmal nebensächlich. Wir sind nicht verheiratet. Wir haben seit 54 Monaten in einem Einfamilienhaus gelebt, welches ich alleine finanziere und auch alleine im Grundbuch stehe. Bezogen haben wir das Haus zeitgleich.

Da sie durch den Umzug ins Haus das Geld für eine Mietwohnung spart, habe ich sie mehrfach darauf angesprochen, dass ich es für angemessen halte, wenn sie mir Miete zahlt. Das hat sie kategorisch abgelehnt. Die Wohnnebenkosten wie Wasser, Strom, Heizöl haben wir 50:50 geteilt. Lebenskosten auch, wobei da Mal der eine, dann der andere mehr gezahlt hat. Ihre Argumentation keine Miete zu zahlen war, dass sie auch so viel für das Haus und den Hausrat kauft und das ja auch nicht von mir einfordert.

Um nicht ganz so dazustehen, hatten wir ein Sparkonto, wo sie monatlich im ersten Jahr 100€ und ab dann 150€ eingezahlt hat. Davon sollten Renovierungen und Hausrat gekauft werden. Letztes ja hätten wir eine relativ große Renovierung. Da das gemeinsam gesparte Geld nicht gereicht hat, haben wir noch Sachen wie Fussboden, Farbe usw. aus unser jeweils "eigenen Tasche" bezahlen müssen.

Nun kam es zur Trennung und sie hat das halbe Haus ausgeräumt. Teilweise Sachen, die sie bezahlt hat, teilweise Sachen die aus der Gemeinschaftskasse bezahlt wurden.

Außerdem hat sie das Gemeinschaftskonto komplett leer geräumt, mit der Begründung ich müsse ihr ihre zusätzlichen Kosten der Renovierung auszahlen. Es gibt keine genaue Aufstellung wie viel das überhaupt sein soll. Wenn man nach Verwendungszweck geht würden ihr 250€ aus dem Gemeinschaftskonto zustehen. Geht man nach 50:50 Teilung wären es 1250€. Nun hat sie sich alles geholt.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich nun an das Geld zu kommen?

Muss ich ihr tatsächlich einen Ausgleich zahlen für die Renovierung, obwohl sie keine Miete gezahlt hat und wir diese Abmachung hatten?

Kann ich ggfs eine Mietrückzahlung einfordern wenn es hart auf hart kommt?

Ich möchte das ganze so friedlich wie möglich lösen und es reicht mir wenn ich die Hälfte vom Gemeinschaftskonto bekomme und dann war es das. Scheinbar sieht sie das aber nicht ein.

Mietrecht, Trennung, Zivilrecht
Können meine Miteigentümer mir meine Wohnung kündigen?

Ich bin Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft von einem Immobiliengrundstück, auf dem ich eine Wohnung gemietet habe. Mein Bruchteilsanteil besteht aus 50 %, der meiner beiden Miteigentümer (Geschwister) zu jeweils 25 %.

Im letzten Jahr war ich mit 2 Monatsmieten im Rückstand, genauso wie dieses Jahr aufgrund von Corona. Ohne Vorankündigung erhielt ich aufgrund eines bereits langfristigen, ausgewachsenen Erbschaftsstreits ohne Vorankündigung die fristlose und hilfsweise die fristgerechte Kündigung. Daraufhin habe ich umgehend die Mietrückstände vollständig nachgezahlt und durch einen Anwalt Widerspruch aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit eingelegt. Der gegenerische Anwalt ist jedoch der Meinung, dass ich in diesem Fall nicht stimmberechtigt bin.

Ein weiterer Grund für meinen 'finanziellen Notstand' ist die Tatsache, dass die Eigentümergemeinschaft mir seit Jahren die Auszahlung meines Anteils der Mieteinnahmen verweigert (der jetzt eingeklagt wird). Damit sollte der Kündigungsgrund bewusst herbeigeführt werden.

Dazu möchte ich erwähnen, dass die Eigentümergemeinschaft keine finanziellen Problem hat, sondern ein 'mehr als reichlich' gefülltes Mieteinnahmekonto. Zudem verweigern meine Miteigentümer aufgrund des bestehenden Streits die Vermietung von 2 großen, leerstehenden Wohnungen. Eine ist frisch saniert und renoviert und somit seit Jahren bezugsfertig, die andere ist die sehr große Wohnung unserer verstorbenen Mutter, die noch geräumt werden müsste.

Können meine Miteigentümer jetzt an der Kündigung festhalten und evt. erfolgereich Räumungsklage einreichen?

Kündigung, Mietrecht
Schönheitsreperaturen/ Renovierung bei Auszug?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der zu leistenden Reperaturen/Renovierungsarbeiten bei Auszug. Mein Mietvertrag ist auf Ende Dezember gekündigt. In meinem Mietvertrag stehen folgende Klauseln:

"§9 Schönheitsreperaturen: Die Schönheitsreperaturen sind je nach Art der Mieträume bei tatsächlichem Renovierungsbedarf vorzunehmen. Dies ist im Allgemeinen - gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses oder dem Zeitpunkt der letzten vom Mieter durchgeführten Schönheitsreperatur - nach folgenden Zeitabständen der Fall:

  • in Küchen, Bädern und Duschen in der Regel alle 3 Jahre
  • in Wohn-, Ess-, und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in der Regel alle 5 Jahre
  • in allen anderen Räumen sowie Lackanstriche an Fenstern, Türen und Heizkörpern in der Regel alle 7 Jahre."

Als Zusatz wurde dann ergänzt:

"Zu §20 Rückgabe - Beendigung des Mietverhältnisses: Die Wohnung ist im selben Zustand wie übernommen und dokumentiert zurückzugeben. D.h. sach- und fachgerechte Renovierung durch anerkannte Handwerksbetriebe. Dies gilt auch für kurze Miteverhältnisse bis zu 2 Jahre."

Der Mietvertrag wurde im Februar 2013 abgeschlossen.

Muss ich die Wohnung zum Auszug also komplett neu weiß streichen (sie wurde von uns damals frisch renoviert und weiß gestrichen übernommen)?

Muss dies durch einen Fachmann geschehen? Oder kann ich den Anstrich auch selbst übernehmen? Meine Vermieterin hat schon angekündigt bei der Übernahme sehr pingelig zu sein, sprich: sind die Übergänge sauber gestrichen etc.

Es gab doch damals eine rechtliche Änderung, dass der Mieter bei Auszug nicht mehr streichen muss, oder? Greift das in meinem Fall?

Ich wäre sehr dankbar für konkrete und stichhaltige Antworten.

Liebe Grüße, Julia

Mietrecht, Renovierung
Darf die Hauptmieterin der WG mir meinen Zimmerschlüssel abnehmen?

Hey ihr,

folgende Situation: ich verstehe mich leider gar nicht mit der Hauptmieterin meiner WG, der Mietvertrag ist daher in zwei Monaten beendet und ich ziehe aus.

Vor zwei Tagen hat sich ihre Katze erschreckt, weil sie nicht erfolgreich in ihren Katzenkorb sprang und ist dann in das Zimmer der Hauptmieterin gerannt. Die Hauptmieterin hat mich angeschrien, was ich mit der Katze getan hätte usw. Das ganze ist dann so eskaliert, dass ich mich in mein Zimmer zurück gezogen habe. Daraufhin ist sie ohne anklopfen reingekommen und hat ihre Schreitiraden fortgesetzt. Das ist nicht das erste mal gewesen, dass sie so handelt. Ich denke mit also, okay, sie war schon mehrmals ohne meinen Konsens in meinem Zimmer als ich da war, was macht sie, wenn ich nicht da bin?

Ende vom Lied: ich habe begonnen, mein Zimmer zu verschließen, weil ich kein Vertrauen in sie habe.

Heute habe ich mein Handy auf dem Weg zur Arbeit vergessen und musste wieder ins Haus. Die Hauptmieterin hat mitbekommen, dass mein Zimmer abgeschlossen war. Der Schlüssel war noch an der Tür und ich im Zimmer, mein Handy greifen, als sie mich darauf anspricht und den Schlüssel abzieht. Zurückholen war keine Option, da ich keine Gewalt anwenden will und sie (vermutlich unbewusst, weil sie gekocht hat) ein Messer in der Hand hielt. Sie ist der felsenfesten Meinung, sie könne mir den Schlüssel entziehen, weil ich manchmal eine LED-Lichterkette im Zimmer anhabe, wenn ich nicht daheim bin, und das sei eine potentielle Gefahrenquelle zwecks Feuer. Anstelle mich zu bitten, das zu sein zu lassen ist nun also der Schlüssel weg.

Welche Rechte habe ich als Untermieterin, wenn ein Schlüssel existiert zu meinem Zimmer und nur die Hauptmieterin diesen nun hat?

LG

Mietrecht, WG
Darf Vermieter sich über meinen Garten beschweren?

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem mit meinem Vermieter.

Einmal zur Ausgangslage. Ich wohne in einen Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien. Das Haus hat zwei Gärten. Einen vorne bei der Eingangstür für die anderen 3 Parteien und einen hinten, wo über eine Terrasse meine Eingangstür zugänglich ist.

In meinem Mietvertrag steht, dass ich für die Pflege vom hinteren Garten zuständig bin. Diese führe ich auch gewissenhaft durch. Vorallem wenn man gedenkt, wie der Garten vor meinem Einzug vor knapp drei Jahren aussah (Wiese fast tot, überall Efeu und Giftpflanzen sowie kaputter Zaun). Der vordere Garten, welcher auch von der Straße aus sichtbar ist im Gegensatz zu meinem ist verwildert und überall liegt Dreck rum.

Nun beschwert sich mein Vermieter bei mir dass ich meine Terasse (welche von außen eigentlich nicht sichtbar ist) von Unkraut befreien soll da er sonst eine Firma bestellt. Er habe schon über längere Zeit beobachtet, dass ich dies angeblich nicht tue. Ich mach mindestens einmal im Monat das Unkraut weg.

Frage ist nun für mich, darf er überhaupt verlangen dass ich das bisschen Unkraut (damit meine ich pro qm vllt drei Gänseblümchen), welches bei mir hin und wieder da ist beseitige während der andere Garten vom Haus aussieht wie Sau und er sich da nicht beschwert (habe bei den anderen Mietern nachgefragt, bei denen ist sowas nicht eingegangen)?

Mieter, Mietrecht
Nachbar beschwert sich weil ich kiffe?

Hallo zusammen,

seit ein paar Wochen habe ich eine Beschwerde von einem Nachbarn, der zwei Stockwerke über mir wohnt. Er beschwert sich, dass ich Marihuana rauche, und wenn ich die Fenster zum Lüften öffne, steigt der Rauch in seine Wohnung auf, und seine Frau, die Herzprobleme hat, kann wegen des Geruchs nicht richtig atmen und ertrinkt. (Ich habe noch nie in meinem Leben so einen Unsinn gehört). ) Die Sache ist die: Ich rauche medizinisches Marihuana mit CBD, ohne THC-Anteil, das legal an Kiosken verkauft wird. (Und einmal pro Woche ein normales Gelenk) Das hilft mir bei chronischen Schmerzen im Handgelenk und beim Einschlafen (nicht vom Arzt verschrieben). Als die Nachbarin sich beschwerte, kam ein Mann vom Immobilienbüro, um mir zu sagen, dass ich im Haus nicht rauchen dürfe, weil sich die Nachbarn beschwerten, dass ich nach draußen gehen und rauchen solle, obwohl ich erklärte, dass ich medizinisches Marihuana gegen die Schmerzen rauche. Also kaufte ich verschiedene Alternativen, um den Geruch zu beseitigen, und sie funktionieren recht gut, auch wenn sie manchmal den Geruch nicht vollständig beseitigen. Ich beschloss, das Haus nachts gegen 3 Uhr morgens zu lüften, aber diese Leute haben ihre Fenster 24 Stunden am Tag geöffnet und scheinen sich sogar darüber zu ärgern, dass ich um 3 Uhr morgens lüften muss. Vielleicht ertrage ich es jetzt noch, draußen zu rauchen, aber im Winter kann ich das definitiv nicht. Ein kleines Detail muss noch hinzugefügt werden: Der Nachbar im Erdgeschoss raucht ebenfalls. So verwirrt mich der Nachbar im oberen Stockwerk manchmal und denkt, dass ich rauche, wenn der Nachbar im unteren Stockwerk wirklich raucht. In einer solchen Situation möchte ich fragen, ob es rechtliche Maßnahmen gegen mich geben kann oder ob ich Probleme haben könnte. (Ich sollte aus der Wohnung geworfen werden.) Also sagte die Nachbarin zu mir: Wenn Sie wieder rauchen, bitte ich um einen Zettel von der Immobilienagentur, alle im Gebäude unterschreiben ihn, und Sie gehen für 3 Jahre ins Gefängnis. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, ob ich Probleme haben könnte oder nicht, und ich bitte Sie, mir zu sagen, ob es möglich ist, dass sie die Gesetze gegen mich nennen, oder Gesetze zugunsten, die ich selbst verteidigen muss. Vielen Dank im Voraus und entschuldigen Sie, wenn mein Deutsch nicht sehr gut ist, es ist nicht meine Muttersprache.

Mietrecht, Nachbarn, Rauchen

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