Mietrecht – die neusten Beiträge

Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher wegen neuer Wohnung verschieben?

Ich wohne mit meinem Partner gemeinsam seit fünf Jahren in einer Wohnung und gegen ihn liegt nun ein Titel zur Räumung der Mietwohnung vor wegen Mietschulden. Der Gerichtsvollzieher hat den Termin für den 15. Juni nun mitgeteilt dass er da zwangsgeräumt werden soll. Erstens stellt sich uns nun die Frage ob es eine realistische Möglichkeit gibt diesen Termin zu verschieben da wir seit gestern eine neue Wohnung gefunden haben diese aber erst ab 1. August beziehen können... und zweitens ob der Gerichtsvollzieher dann automatisch mich mit zwangsräumen kann. Und wie ich mich jetzt verhalten soll ich habe dem Gerichtsvollzieher bereits eine E-Mail geschrieben mit der Frage bezüglich meiner Person und der Räumung ohne Titel gegen mich und leider keine Antwort bisher erhalten. Wir wollen auch nicht hier wohnen bleiben wir wollen selber so schnell wie möglich ausziehen genauso wie wir unsere Schulden bezahlen möchten aber die neue Wohnung ist leider erst ab 1. August frei und wir wissen jetzt nicht wie wir uns verhalten sollen bei wem wir uns melden müssen oder können ob man da überhaupt noch was machen kann oder ob wir dann einfach für die Zeit quasi obdachlos sind. Mit dem Vermieter in Verbindung setzen ist leider nicht möglich da er seit 10 Jahren wo mein Freundin hier wohnt nie jemand zu Gesicht bekommen hat oder auf irgendeine Art von Kontaktaufnahme reagiert hat.

Mietrecht

Straße alleine reinigen im Mietshaus?

Hallo zusammen,

Folgende Situation:

Wir wohnen in einem Mietshaus mit drei Parteien. Im Erdgeschoss wohnt eine ältere Dame die Eigentümerin der Erdgeschosswohnung und der Dachgeschosswohnung ist. Wir wohnen im ersten Stock (anderer Vermieter) und im Dachgeschoss ein junges tschechisches Pärchen.

Laut Mietvertrag sind wir dazu verpflichtet die Straße zu reinigen und beim Einzug wurde uns vom Vermieter gesagt, dass wir diese Arbeit mit dem Pärchen in der DG teilen würden.

De facto ist es nun so, dass ich das andere Paar nie beim Straße reinigen sehe, die Dame aus dem EG uns aber ständig darauf hinweist, dass wir laut Hausordnung die Straße reinigen müssen.

Da es sich hierbei um ein sehr langes Stück handelt (das Grundstück liegt an einer Straßenecke, somit sind zwei Gehwege zu reinigen) sammelt sich auch immer eine große Menge Unkraut in den Rinnsteinen, daher reden wir hier auch von einem relativ großen Reinigungsaufwand.

Ist es rechtens, die Reinigung nur einer Mietpartei im Haus aufzuzwingen? Ich bin mir sicher (weiß es aber natürlich nicht zu 100%), dass die anderen Mieter auch dazu verpflichtet sind die Straße zu reinigen, die Dame aus dem EG es dem Pärchen aus der DG aber aufgrund der Sprachbarriere (die Mieter in der DG sprechen praktisch kein Deutsch) nicht klar machen kann und daher versucht die Arbeit auf uns abzuwälzen. Ich habe kein Problem damit, dass die ältere Dame nicht mehr bei der Straßenreinigung hilft, sehe es aber auch nicht ein die ganze Arbeit zu machen wenn ein junges, fittes Paar mit im Haus wohnt (die im Gegensatz uns auch noch keinen Nachwuchs haben).

Bevor ich nun aber auf Konfrontationskurs gehe, wüsste ich eben gerne ob es von nur einer Mietpartei verlangt werden kann die Straße zu reinigen, während die anderen beiden Parteien nichts tun?

Danke und Vg

Mietrecht, Recht

Was tun bei Wasserschaden während Corona-Pandemie?

Vor ca. 3 Wochen gab es ein Wasserschaden. Es regnete von der Küchendecke sowie von der Toilettendecke herunter. Der Wasserschaden wurde der Hausverwaltung gemeldet. Hausklempner kam vorbei und vermutete der Schaden käme von einem verstopften Abflussrohr von der Wohnung oberhalb und wolle dies der Hausverwaltung mitteilen. Da die Hausverwaltung sich nicht zurückmeldete, rief mein Vater bei der Hausverwaltung an, da sich nun auch Schimmel im WC und in der Küche bildete.

Die Hausverwaltung äusserte, man müsse halt gut durchlüften und die Feuchtigkeit erst austrocknen muss und das zur Zeit kein Handwerker in eine Wohnung geht wegen der Corona Pandemie, zumal meine Eltern nicht mehr die jüngsten sind und zur Risikogruppe gehören.

Ich habe den Schimmel versucht zu beseitigen, da soweit ich weiss schwarzer Schimmel sehr stark gesundheitsschädigend ist und bevor dieser sich stärker ausbreiten kann und noch mehr Schaden zufügt. Nun, hatte sich jetzt nochmal an ein paar Stellen neuer Schimmel gebildet, welchen ich wieder beseitigt habe. Es ist eine Altbauwohnung mit sehr hohen Decken!

Daraufhin habe ich der Hausverwaltung Fotos vom Wasserschaden per SMS geschickt und um eine schnellstmöglichste Behebung gebeten.

Die Hausverwaltung verharrt, dass durch die Corona Pandemie es nicht möglich ist einen Handwerker zu schicken und eben der Wasserschaden erstmal trocknen muss und Sie sich freuen würde, wenn ich meinem Vater dies näher bringen könnte.

Ich verstehe, dass die heutige Lage durch die Pandemie eine Herausforderung ist, meine Eltern nicht mehr die jüngsten sind, aber mein gesunder Menschenverstand findet es nicht nur sehr unhöflich sondern ehrlich gesagt grob fahrlässig von der Hausverwaltung wie Sie mit langjährigen und älteren Mietern umgeht, schließlich geht es um ein Wasserschaden mit Schimmelbildung in Zeiten einer Pandemie.

Ist das wirklich in Ordnung so in Deutschland?

Mietrecht, Wasserschaden

Untermietvertrag: Schönheitsreparaturen/Pflichten beim Auszug?

Ich bin seit 1,5 Jahren untermieterin bei meiner Mitbewohnerin. Sie ist Hauptmieterin und ich habe damals einen Untermietvetrag mit ihr abgeschlossen. Hier ein paar Auszüge:

[...]

Die Anzahl der untervermieteten Räume: 1

[...]

Es wird die Mitbenutzung der folgenden Räume vereinbart : Küche, Bad, WC, Keller

[...]

Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Hauptmieter die Mietkaution, sofern keine Schäden oder ähnliches entstanden sind, schnellstmöglich zurückzahlen, spätestens nach 3 Monaten.

[...]

§ 8 Rückgabe der Mietsache

Bei Ende des Untermietvetrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel sind dem Hauptmieter zu übergeben.

Der Untermieter haftet für Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

Der Untermieter hat die notwendigen Schönheitsreparaturen (Wand- und Deckenfarbe in weiß oder dezenren Farbtönen) ordnungsgemäß zu erledigen.

[...]

§10 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

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Das waren Auszüge aus dem untermietvertrag. Als ich eingezogen bin habe ich das Zimmer von einer Vormieter übernommen. Es gab KEIN Übergabeprotokoll oder ähnliches. Die Vormieterin hat das Zimmer sauber hinterlassen. Sie hatte die gebohrten Löcher zugemacht und mit weißer Farbe überstrichen (der Unterschied zur Wandfarbe ist zu sehen). Die Lage ist momentan so. Meine Mitbewohnerin hat mir mündlich vor 6 Monaten gekündigt. Ich ziehe als fristgerecht aus. Meine Frage wäre, was kann sie wirklich von mir beim Auszug verlangen bzgl. Schönheitsreparaturen und die Hinterlassung der Gemeinschaftsräume. Ich werde alles in einen ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen, keine Frage, nur:

  1. Wann muss mir meine Mitbewohnerin mitteilen was ich genau zu machen habe (Decke/Wand streichen)?
  2. Kann sie von mir verlangen an den gemeinschaftsräumen irgendwas zu machen bzgl. Schönheitsreparaturen (ist im Vertrag ja nicht erwähnt)?
  3. Wenn sie von mir verlangt das ganze Zimmer zu streichen, darf sie das überhaupt wenn der Vormieter auch nur die Löcher zu gemacht hat und mit weiß die stellen abgedeckt hat?
  4. Wenn ich die Löcher in weiß überstreiche (und ich es eigentlich nicht machen muss), kann sie mir das dann als "nicht ordnungsgemäße Schönheitsreparaturen" beanstanden?
  5. Kann ich ein Abnahmeprotokoll erstellen das sie unterschreibt, bzw. Was mache ich wenn sie sich weigert es zu unterschreiben? Was ist wenn sie ein Protokoll aufsetzt das nicht gültig ist?

Danke!

Mietrecht, Auszug

Abstellen von 50 ccm Elektroller neben Fahrrädern in Gemeinschaftsraum?

Besitzer des Elektrollers (50 ccm wie Moped) ist Wohnungseigentümer. Er hat seinen Roller seit 7 Wochen dort abgestellt, wo die anderen Eigentümer/Mieter Ihre Fahrräder abstellen, seitdem er dort auch eingezogen ist. Es ist der Raum anschließend zum Hauseingang, ein größerer Vorraum, in dem die Briefkästen hängen und an den Seiten links und rechts Fahrräder abgestellt werden.

Jetzt hat die Hausverwaltung ohne einen konkreten Grund zu nennen, den Eigentümer angeschrieben und dabei auf die Hausordnung verwiesen: "In den vorgenannten Räumen und Anlagen sowie auf den Gemeinschaftsflächen dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt werden. Dies gilt auch für Fahrräder, Mopeds, Motorräder oder sonstige Fahrzeuge auf dem gesamten Hausgrundstück.“

Höchstwahrscheinlich hat sich mindestens ein anderer Eigentümer wg. des Elektrorollers bei der Hausverwaltung beschwert. Wie verhält es sich rein rechtlich. Könnte die Eigentümergemeinschaft in einer Abstimmung gegen eine Erlaubnis dessen stimmen? Hat der Besitzer des E-Rollers als Eigentümer nicht sowieso Nutzungsrecht, da ihm ein Teil des Grundstücks gehört? Der E-Roller kann keinesfalls woanders wie z. B. draußen auf der Straße abgestellt werden, wegen Diebstahl und da der E-Roller wegen Defekts der Elektronikteile nicht draußen stehen kann. Zum anderen ließe es die Straßenverkehrsordnung es auch nicht zu wg. fehlender Straßenbeleuchtung: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 17 Beleuchtung.

Uch

I

 

Anwalt, Jura, Mietrecht, Eigentümergemeinschaft, Eigentum

Eigenbedarfskündigung nach 17 Jahren?

Guten Tag,

bin neu in dem Forum und hoffe das mir jemand ein paar hilfreiche Infos und Tipps geben kann.

Es geht um folgende Situation:

Wir haben letzte Woche eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von unserer Vermieterin erhalten. Sie hat uns eine Frist bis 31.12.2019 eingeräumt.

Die Kündigung ist äußerst detailliert formuliert, inklusive aller relevanter Informationen, Begründungen und Hinweise auf Paragrafen, etc., soweit ich das bisher recherchieren konnte. Laut neuesten Informationen wird die Wohnung in den nächsten Tagen auf den Sohn der Vermieterin (Enkel der Vermieterin soll laut Kündigung einziehen) überschrieben.

Der Mietvertrag wurde Januar 2015 abgeschlossen. Davor war meine Mutter (in der selben Wohnung) seit 1996 Mieterin.

Im Januar 2002 bin ich dann nach einem Auslandsaufenthalt als Untermieter zu meine Mutter gezogen. Diese Untermiete war von der Vermieterin mündlich genehmigt und wurde von Ihr auch mal schriftliche für das Arbeitsamt bestätigt. Da meine Mutter im Dezember 2014 wegen Demenz im Altersheim untergebracht wurde, habe ich die Wohnung (zusammen mit meiner Freundin) dann ab Januar 2015 übernommen.

Wir wohnen im Raum München und sehen wirklich keine Möglichkeit in dieser kurzen Zeit eine neue finanzierbare Wohnung zu finden.

Nun planen wir ein persönliches Gespräch mit der Vermieterin am kommenden Wochenende um eine Fristverlängerung zu erreichen.

Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat Jura-Kenntnisse im Mietrecht die uns weiterhelfen könnten?

Vielen Dank im voraus!

Andy66

Immobilien, Mietrecht

Wg Mitbewohner verweigert alle Nachmieter, damit seine Freundin zum meinem Auszug dort mietfrei wohnen kann, was kann ich tun?

Hallo,

kurz die Situation:

Ich wurde für mein Studium in einer anderen Stadt angenommen, hab dies jedoch erst vor 2 Wochen erfahren und hatte deshalb meine Wohnungskündigung noch nicht mit meinem Mitbewohner geklärt ( Auszug zum 1.10) . Als ich die Zusage bekommen habe, habe ich mich erstmal an den Vermieter gewandt und die Situation geschildert, dieser gab daraufhin sein okay für einen Nachmieter ab 1.10 sollte ich einen finden.

Nun zum eigentlichen Problem, die Freundin meines Mitbewohners "wohnt" seit knapp 5 Monaten bei uns, ist quasi 25/30 Nächten hier und ich hatte prinzipiell kein Problem damit, allerdings haben die beiden jetzt beschlossen, dass sie alle Nachmieter kategorisch ablehnen, damit sie in Ruhe zu zweit dort weiterwohnen können die 2 Monate die ich sowieso noch zahle, bevor sie dann den neuen Mietvertrag mit dem Vermieter unterschreiben. Ich bin aktuell verzweifelt und weiß mir nicht zu helfen, habe ich rechtlich eine chance mich dagegen zu wehren? kontrollieren kann ich es ja sowieso nicht wenn ich 300km entfernt wohne.

Ich überlege mittlerweile ob ich nicht sogar eine Chance habe den Vertrag anderweitig zu beenden, da ich weiß das er den Mietvertrag nicht selber unterschrieben hat sondern von ein Freund von ihm die unterschrift gefälscht hat, da er vertrieft hatte ihn zu unterschreiben bevor er in den Urlaub ist, wobei ich auch hier nicht weiß ob das überhaupt geht und eigentlich will ich mich falls dem so ist auch nicht auf so ein niveau begeben müssen.

Mietrecht, WG Zimmer

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