Mietrecht – die neusten Beiträge

Schönheitsreperaturen/ Renovierung bei Auszug?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der zu leistenden Reperaturen/Renovierungsarbeiten bei Auszug. Mein Mietvertrag ist auf Ende Dezember gekündigt. In meinem Mietvertrag stehen folgende Klauseln:

"§9 Schönheitsreperaturen: Die Schönheitsreperaturen sind je nach Art der Mieträume bei tatsächlichem Renovierungsbedarf vorzunehmen. Dies ist im Allgemeinen - gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses oder dem Zeitpunkt der letzten vom Mieter durchgeführten Schönheitsreperatur - nach folgenden Zeitabständen der Fall:

  • in Küchen, Bädern und Duschen in der Regel alle 3 Jahre
  • in Wohn-, Ess-, und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in der Regel alle 5 Jahre
  • in allen anderen Räumen sowie Lackanstriche an Fenstern, Türen und Heizkörpern in der Regel alle 7 Jahre."

Als Zusatz wurde dann ergänzt:

"Zu §20 Rückgabe - Beendigung des Mietverhältnisses: Die Wohnung ist im selben Zustand wie übernommen und dokumentiert zurückzugeben. D.h. sach- und fachgerechte Renovierung durch anerkannte Handwerksbetriebe. Dies gilt auch für kurze Miteverhältnisse bis zu 2 Jahre."

Der Mietvertrag wurde im Februar 2013 abgeschlossen.

Muss ich die Wohnung zum Auszug also komplett neu weiß streichen (sie wurde von uns damals frisch renoviert und weiß gestrichen übernommen)?

Muss dies durch einen Fachmann geschehen? Oder kann ich den Anstrich auch selbst übernehmen? Meine Vermieterin hat schon angekündigt bei der Übernahme sehr pingelig zu sein, sprich: sind die Übergänge sauber gestrichen etc.

Es gab doch damals eine rechtliche Änderung, dass der Mieter bei Auszug nicht mehr streichen muss, oder? Greift das in meinem Fall?

Ich wäre sehr dankbar für konkrete und stichhaltige Antworten.

Liebe Grüße, Julia

Mietrecht, Renovierung

Darf die Hauptmieterin der WG mir meinen Zimmerschlüssel abnehmen?

Hey ihr,

folgende Situation: ich verstehe mich leider gar nicht mit der Hauptmieterin meiner WG, der Mietvertrag ist daher in zwei Monaten beendet und ich ziehe aus.

Vor zwei Tagen hat sich ihre Katze erschreckt, weil sie nicht erfolgreich in ihren Katzenkorb sprang und ist dann in das Zimmer der Hauptmieterin gerannt. Die Hauptmieterin hat mich angeschrien, was ich mit der Katze getan hätte usw. Das ganze ist dann so eskaliert, dass ich mich in mein Zimmer zurück gezogen habe. Daraufhin ist sie ohne anklopfen reingekommen und hat ihre Schreitiraden fortgesetzt. Das ist nicht das erste mal gewesen, dass sie so handelt. Ich denke mit also, okay, sie war schon mehrmals ohne meinen Konsens in meinem Zimmer als ich da war, was macht sie, wenn ich nicht da bin?

Ende vom Lied: ich habe begonnen, mein Zimmer zu verschließen, weil ich kein Vertrauen in sie habe.

Heute habe ich mein Handy auf dem Weg zur Arbeit vergessen und musste wieder ins Haus. Die Hauptmieterin hat mitbekommen, dass mein Zimmer abgeschlossen war. Der Schlüssel war noch an der Tür und ich im Zimmer, mein Handy greifen, als sie mich darauf anspricht und den Schlüssel abzieht. Zurückholen war keine Option, da ich keine Gewalt anwenden will und sie (vermutlich unbewusst, weil sie gekocht hat) ein Messer in der Hand hielt. Sie ist der felsenfesten Meinung, sie könne mir den Schlüssel entziehen, weil ich manchmal eine LED-Lichterkette im Zimmer anhabe, wenn ich nicht daheim bin, und das sei eine potentielle Gefahrenquelle zwecks Feuer. Anstelle mich zu bitten, das zu sein zu lassen ist nun also der Schlüssel weg.

Welche Rechte habe ich als Untermieterin, wenn ein Schlüssel existiert zu meinem Zimmer und nur die Hauptmieterin diesen nun hat?

LG

Mietrecht, WG

Darf Vermieter sich über meinen Garten beschweren?

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem mit meinem Vermieter.

Einmal zur Ausgangslage. Ich wohne in einen Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien. Das Haus hat zwei Gärten. Einen vorne bei der Eingangstür für die anderen 3 Parteien und einen hinten, wo über eine Terrasse meine Eingangstür zugänglich ist.

In meinem Mietvertrag steht, dass ich für die Pflege vom hinteren Garten zuständig bin. Diese führe ich auch gewissenhaft durch. Vorallem wenn man gedenkt, wie der Garten vor meinem Einzug vor knapp drei Jahren aussah (Wiese fast tot, überall Efeu und Giftpflanzen sowie kaputter Zaun). Der vordere Garten, welcher auch von der Straße aus sichtbar ist im Gegensatz zu meinem ist verwildert und überall liegt Dreck rum.

Nun beschwert sich mein Vermieter bei mir dass ich meine Terasse (welche von außen eigentlich nicht sichtbar ist) von Unkraut befreien soll da er sonst eine Firma bestellt. Er habe schon über längere Zeit beobachtet, dass ich dies angeblich nicht tue. Ich mach mindestens einmal im Monat das Unkraut weg.

Frage ist nun für mich, darf er überhaupt verlangen dass ich das bisschen Unkraut (damit meine ich pro qm vllt drei Gänseblümchen), welches bei mir hin und wieder da ist beseitige während der andere Garten vom Haus aussieht wie Sau und er sich da nicht beschwert (habe bei den anderen Mietern nachgefragt, bei denen ist sowas nicht eingegangen)?

Mieter, Mietrecht

Nachbar beschwert sich weil ich kiffe?

Hallo zusammen,

seit ein paar Wochen habe ich eine Beschwerde von einem Nachbarn, der zwei Stockwerke über mir wohnt. Er beschwert sich, dass ich Marihuana rauche, und wenn ich die Fenster zum Lüften öffne, steigt der Rauch in seine Wohnung auf, und seine Frau, die Herzprobleme hat, kann wegen des Geruchs nicht richtig atmen und ertrinkt. (Ich habe noch nie in meinem Leben so einen Unsinn gehört). ) Die Sache ist die: Ich rauche medizinisches Marihuana mit CBD, ohne THC-Anteil, das legal an Kiosken verkauft wird. (Und einmal pro Woche ein normales Gelenk) Das hilft mir bei chronischen Schmerzen im Handgelenk und beim Einschlafen (nicht vom Arzt verschrieben). Als die Nachbarin sich beschwerte, kam ein Mann vom Immobilienbüro, um mir zu sagen, dass ich im Haus nicht rauchen dürfe, weil sich die Nachbarn beschwerten, dass ich nach draußen gehen und rauchen solle, obwohl ich erklärte, dass ich medizinisches Marihuana gegen die Schmerzen rauche. Also kaufte ich verschiedene Alternativen, um den Geruch zu beseitigen, und sie funktionieren recht gut, auch wenn sie manchmal den Geruch nicht vollständig beseitigen. Ich beschloss, das Haus nachts gegen 3 Uhr morgens zu lüften, aber diese Leute haben ihre Fenster 24 Stunden am Tag geöffnet und scheinen sich sogar darüber zu ärgern, dass ich um 3 Uhr morgens lüften muss. Vielleicht ertrage ich es jetzt noch, draußen zu rauchen, aber im Winter kann ich das definitiv nicht. Ein kleines Detail muss noch hinzugefügt werden: Der Nachbar im Erdgeschoss raucht ebenfalls. So verwirrt mich der Nachbar im oberen Stockwerk manchmal und denkt, dass ich rauche, wenn der Nachbar im unteren Stockwerk wirklich raucht. In einer solchen Situation möchte ich fragen, ob es rechtliche Maßnahmen gegen mich geben kann oder ob ich Probleme haben könnte. (Ich sollte aus der Wohnung geworfen werden.) Also sagte die Nachbarin zu mir: Wenn Sie wieder rauchen, bitte ich um einen Zettel von der Immobilienagentur, alle im Gebäude unterschreiben ihn, und Sie gehen für 3 Jahre ins Gefängnis. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, ob ich Probleme haben könnte oder nicht, und ich bitte Sie, mir zu sagen, ob es möglich ist, dass sie die Gesetze gegen mich nennen, oder Gesetze zugunsten, die ich selbst verteidigen muss. Vielen Dank im Voraus und entschuldigen Sie, wenn mein Deutsch nicht sehr gut ist, es ist nicht meine Muttersprache.

Mietrecht, Nachbarn, Rauchen

Vorsätzlich falschen Kaufpreis bei Küchenablöse genannt -was tun?

Hallo zusammen,

ich bin vor 1 Monat umgezogen. Der neue Vermieter meinte, dass ich die Einbauküche jedoch vom Vormieter mit übernehmen müsste. Da mir die Whg sehr gut gefallen hat, und die Küche auch erst ca 4 Monate alt war (bei meinem Einzug dann 7 Monate), habe ich zugestimmt. Der Vormieter nannte mir einen Kaufpreis von 5.500,- €, zzgl. kleineren Extras wie Mülleimer/Wasserhahn/Leiste usw.. wir haben uns dann auf 4.000,- € geeinigt. Selbstverständlich war der Kaufpreis, also die genannten 5.500,- € Grundlage für meine Verhandlung. Seit dem Einzug habe ich den Vormieter, welcher nur 1 Tür weiter gezogen ist (!!!), darum gebeten mir die Rechnung und alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hatte jedes Mal eine andere Ausrede und hat mich auch fast schon beschimpft, warum ich denn so paranoid sei und was ich mir davon erhoffen würde, wenn ich die Rechnung bekäme!?!? Das war schon sehr seltsam. Da er sich weiterhin vehement geweigert hat, er hätte keine Zeit sich um so einen Dreck zu kümmern usw, habe ich den Vermieter mit eingeschaltet. Die beiden haben sich immer gut verstanden, und sind immer noch in Kontakt. Ja, jetzt habe ich die Rechnung endlich bekommen - und der Kaufpreis betrug nicht 5.500,- , sondern 4.450,- € !!! Er hat mich also einfach über den Tisch gezogen und mich belogen! Kein Wunder also, dass er mir die Rechnung nicht zeigen wollte. Ich habe ihn darauf angesprochen, dass er sich um 1.000,- € "vertan" hat, und wir darüber reden müssen. Aber er streitet alles ab und meint, es gäbe hier nichts zu bereden, und die Sache sei gelaufen.

Er wohnt nur 1 Tür weiter, und der Gedanke, dass er mich so dreist belogen und eiskalt betrogen hat, ist unerträglich. Habe ich rechtl. Chancen den zu viel gezahlten Betrag zuzrück zu fordern? Denn, ich hätte niemals 4.000,- € für eine 7 Monate alte Küche gezahlt, die nur 4.450,- € gekostet hat. Das ist in meinen Augen ein glasklarer Betrug, oder täusch ich mich da?

Vielen Dank im Voraus für eure Tips / Ratschläge

Mietrecht, Kaufpreis, Betrug oder nicht

Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher wegen neuer Wohnung verschieben?

Ich wohne mit meinem Partner gemeinsam seit fünf Jahren in einer Wohnung und gegen ihn liegt nun ein Titel zur Räumung der Mietwohnung vor wegen Mietschulden. Der Gerichtsvollzieher hat den Termin für den 15. Juni nun mitgeteilt dass er da zwangsgeräumt werden soll. Erstens stellt sich uns nun die Frage ob es eine realistische Möglichkeit gibt diesen Termin zu verschieben da wir seit gestern eine neue Wohnung gefunden haben diese aber erst ab 1. August beziehen können... und zweitens ob der Gerichtsvollzieher dann automatisch mich mit zwangsräumen kann. Und wie ich mich jetzt verhalten soll ich habe dem Gerichtsvollzieher bereits eine E-Mail geschrieben mit der Frage bezüglich meiner Person und der Räumung ohne Titel gegen mich und leider keine Antwort bisher erhalten. Wir wollen auch nicht hier wohnen bleiben wir wollen selber so schnell wie möglich ausziehen genauso wie wir unsere Schulden bezahlen möchten aber die neue Wohnung ist leider erst ab 1. August frei und wir wissen jetzt nicht wie wir uns verhalten sollen bei wem wir uns melden müssen oder können ob man da überhaupt noch was machen kann oder ob wir dann einfach für die Zeit quasi obdachlos sind. Mit dem Vermieter in Verbindung setzen ist leider nicht möglich da er seit 10 Jahren wo mein Freundin hier wohnt nie jemand zu Gesicht bekommen hat oder auf irgendeine Art von Kontaktaufnahme reagiert hat.

Mietrecht

Straße alleine reinigen im Mietshaus?

Hallo zusammen,

Folgende Situation:

Wir wohnen in einem Mietshaus mit drei Parteien. Im Erdgeschoss wohnt eine ältere Dame die Eigentümerin der Erdgeschosswohnung und der Dachgeschosswohnung ist. Wir wohnen im ersten Stock (anderer Vermieter) und im Dachgeschoss ein junges tschechisches Pärchen.

Laut Mietvertrag sind wir dazu verpflichtet die Straße zu reinigen und beim Einzug wurde uns vom Vermieter gesagt, dass wir diese Arbeit mit dem Pärchen in der DG teilen würden.

De facto ist es nun so, dass ich das andere Paar nie beim Straße reinigen sehe, die Dame aus dem EG uns aber ständig darauf hinweist, dass wir laut Hausordnung die Straße reinigen müssen.

Da es sich hierbei um ein sehr langes Stück handelt (das Grundstück liegt an einer Straßenecke, somit sind zwei Gehwege zu reinigen) sammelt sich auch immer eine große Menge Unkraut in den Rinnsteinen, daher reden wir hier auch von einem relativ großen Reinigungsaufwand.

Ist es rechtens, die Reinigung nur einer Mietpartei im Haus aufzuzwingen? Ich bin mir sicher (weiß es aber natürlich nicht zu 100%), dass die anderen Mieter auch dazu verpflichtet sind die Straße zu reinigen, die Dame aus dem EG es dem Pärchen aus der DG aber aufgrund der Sprachbarriere (die Mieter in der DG sprechen praktisch kein Deutsch) nicht klar machen kann und daher versucht die Arbeit auf uns abzuwälzen. Ich habe kein Problem damit, dass die ältere Dame nicht mehr bei der Straßenreinigung hilft, sehe es aber auch nicht ein die ganze Arbeit zu machen wenn ein junges, fittes Paar mit im Haus wohnt (die im Gegensatz uns auch noch keinen Nachwuchs haben).

Bevor ich nun aber auf Konfrontationskurs gehe, wüsste ich eben gerne ob es von nur einer Mietpartei verlangt werden kann die Straße zu reinigen, während die anderen beiden Parteien nichts tun?

Danke und Vg

Mietrecht, Recht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietrecht