Guten Tag,
meine Frage ist, ob ich in einer Mietwohnung, welche in einem Mischgebiet liegt, ein Gewerbe betreiben darf, welches niemanden stört. Ich weiß zwar, dass es nach §6 BauNVO möglich ist. ein Gewerbe in einem Mischgebiet zu betreiben, bin mir aber nicht sicher ob hier auch Wohngebäude/Die Mietwohnungen eingeschlossen sind.