In meiner ehemaligen Wohnung war ein Wasserschaden durch Verschulden des Vermieters entstanden. Er stellt Trocknungsgeräte auf. Ich habe vorher und nachher Strom abgelesen. Die entstandenen Stromkosten zahlt der Vermieter jedoch nicht, obwohl ich darüber sogar eine Abrechnung von den Stadtwerken erhalten und an ihn weiter gereicht habe. Ich erhalte jetzt aber auch die Mahnung von den Stadtwerken. Was kann ich tun?