Trennung von ex und Mietvertrag?

3 Antworten

Sicher, dass Du auf der Ausfertigung des Vermieters nicht mit unterschrieben hast!?!

Das auf eurer Ausfertigung Deine Unterschrift fehlt ist belanglos, für euch selbst ist nur die Unterschrift vom Vermieter wichtig.

Und im Übrigen können und dürfen Mietverträge auch mündlich geschlossen werden, hierzu bedarf es überhaupt keiner Unterschrift!!!!

Also selbst wenn Du tatsächlich nie unterschrieben hast, hast Du dennoch durch konkludentes Handeln und durch die Zahlungen bestätigt, dass dieser Vertrag besteht!

So zumindest meine laienhafte Meinung dazu.

"Grundsätzlich ist ein Mietvertrag nicht formbedürftig und kann daher auch mündlich zwischen Vermieter und Mieter geschlossen werden. So lange sich das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter einvernehmlich gestaltet und Einigkeit über die Bedingungen des Mietvertrages besteht, mag dies ein gangbarer Weg sein."


Engel428 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 14:22

Nein ich habe beide nicht unterschrieben da ich an diesem Tag der Vertragsunterzeichnung auch gar nicht da war. Desweitern ging die Miete immer von dem Konto von meinem ex ab ich habe ihn dann monatlich eine gesamt Summe überweisen für essen Miete und Strom.

Alarm67  19.07.2024, 14:26
@Engel428

Dann bleibt noch der zweite von mir erwähnte Punkt!

Mietverträge dürfen auch mündlich geschlossen werden.

Und ich gehe mal sehr stark davon aus, dass Du bei der Besichtigung und Verhandlung mit dabei warst.

Von welchem Konto die Miete bezahlt wird, ist egal.

Könnten selbst Mama, Papa, Oma, ..... überweisen, das macht die nicht zum Mieter.

Engel428 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 14:37
@Alarm67

Ich war auch nicht bei der Besichtigung dabei ich habe später nur Bilder gesehen und eine Verhandlung gab es nicht.

Alarm67  19.07.2024, 14:44
@Engel428

Man, hast Du noch was anderes als lauter Ausreden!?

Man war sich einig, weshalb Du mit im Mietvertrag aufgenommen wurdest.

Diesem hast Du nicht widersprochen, ganz im Gegenteil, Du bist eingezogen.

Somit hast Du das im MV schriftlich festgehaltene bestätigt.

Eine Unterschrift ist auf Mietverträgen nicht erforderlich.

Sämtliche Indizien sprechen für den Vermieter und dem Ex, nicht jedoch für dich!

Was Dein Ex abzieht, ist moralisch betrachtet nicht in Ordnung, kann dem Vermieter aber egal sein.

sie sind aus der Wohnung raus...punkt

wie Berlina76 schon schrieb, ich hätte auch noch 3 Monate ...also bis April "kulanzweise" gezahlt ...nix bar sondern überwiesen samt Überweisungsgrund "Kulanz Miete"

dann wäre das für mich erledigt gewesen... muß er selber sehen, wie er die Wohnung da hält...

Wann bist du ausgezogen? Ab diesem Moment hätte ich an deiner stelle noch kulanterweise 3 Monate hälftig bezahlt, danach ist dein Ex selber für die Miete zuständig.

Da du nicht im Vertrag stehst, kann man bei dir auch keine Miete fordern


Engel428 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 12:04

Bin im Januar ausgezogen. Habe bis jetzt auch immer schön gezahlt da der Vermieter eine Kündigung wollte und ich diese im Juni fertig gemacht habe. Jetzt will mein ex das ich für 3 Monate weiterhin bezahle

berlina76  19.07.2024, 12:10
@Engel428

Wenn du nachweislich nicht im Vertrag stehst, dann geht dich das ganze nichts an.

Du hast keinen Vermieter. Dein Wohnungsgeber war dein Ex, nicht dessen Vermieter. Deine Kündigung gegenüber dem Vermieter ist nichts wert, dein Ex muß die Wohnung kündigen, nicht du. Du bist außen vor.

Nur wenn du mit im Mietvertrag stehst, bist du mit verantwortlich.

Engel428 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 12:13
@berlina76

Das ist sehr hilfreich, ich stehe nur mit dem Namen drin den mein ex da eingetragen hat aber bei der Unterschrift fehlt meine habe nie eine gegeben