Untermiete beim Umzug ins Ausland, Vermieter hat die Schlüssel und antwortet nicht?

Brido  25.05.2023, 11:42

Vielleicht sofort bei airbnb probieren?

Lena1010 
Beitragsersteller
 25.05.2023, 12:22

Ich habe den Schlüssel leider nicht

3 Antworten

Du hast mit unterzeichnetem Rückgabeptotokoll und (freiwilliger) Schlüsselübergabe deine Wohnung aufgegeben. Also hast du freiwillig auf die Nutzung der Restlaufzeit verzichtet. Die Miete musst du dennoch zahlen, außer der Vermieter würde ab 01.06. einen neuen Mieter verpflichten. Dann hättest du Anspruch auf Rückerstattung der Juni-Miete. Demnach besteht für dich jetzt gar keine Möglichkeit mehr, die Wohnung für 1 Monat noch unterzuvermieten. Da sag ich mal: eigene Dummheit! Warum hast du das gemacht, wenn du es dir gar nicht leisten kannst? Erst denken, dann handeln.


Lena1010 
Beitragsersteller
 25.05.2023, 15:15

Der Vermieter hat die Möglichkeit der Untermiete gar nicht in Frage gestellt, weil er angeblich seit Anfang Mai auf eine Antwort von einem Unternehmen wartet. Dieses sollte ab dem 01.06 die Wohnung mieten, allerdings meldet sich seit Wochen nicht. Die Untermiete muss also kurzfristig organisiert werden.

Sunshine24de  25.05.2023, 15:22
@Lena1010

Ich glaube, du hast nicht verstanden, was ich geschrieben habe. DU vermietest gar nichts mehr, denn DU hast bereits deinen Verzicht auf die Restnutzung der Wohnung erklärt. Was der Vermieter macht, ist jetzt nicht mehr deine Angelegenheit. Er hat ja Zeit bis zum 30.06. mit der Neuvermietung, da er noch von dir Miete kassiert.

Lena1010 
Beitragsersteller
 25.05.2023, 15:30
@Sunshine24de

Die Wohnung habe ich nur freiwillig übergeben, weil er mir versichert hat, dass er einen Nachmieter ab dem 01.06 gefunden hat. Daher kam das Thema mit der Untervermietung nicht in Frage und wir haben die Übergabe gemacht. Jetzt stellt es sich fest, dass er doch noch keinen Nachmieter hat und bereits die Schlüssel für die Wohnung besitzt.

Nachträglich ist der gesamte Prozess zu seinem Vorteil gelaufen und mir wurde keine Alternative ermöglicht.

Sunshine24de  25.05.2023, 15:39
@Lena1010

Natürlich hattest du eine Alternative! Keine Schlüsselübergabe und kein Übergabeprotokoll vor dem 30.06. Hätte er einen Nachmieter gehabt, hättest du auf Auflösung des Mietvertrags zum 31.05 bestehen müssen. Sorry, aber der Fehler liegt ganz klar bei dir. Oder hast du eine schriftliche Bestätigung, dass du ab 01.06. keine Miete mehr zahlen musst? Vermutlich nicht. Er hat deine Naivität geschickt ausgenutzt.

Lena1010 
Beitragsersteller
 25.05.2023, 15:41
@Sunshine24de

Okay! Etwas netter könnte man aber auch antworten. Ich hoffe dass DU nie eine solche Situation haben wirst.

Leider ist es Dein Risiko, dass Du nicht pünktlich zu Deiner Abreise kündigen konntest.

Dadurch dass er die Schlüssel hat, könnte er (natürlich mit dem Risiko als Betrüger entlrvt zu werden) schon jetzt vermieten.

Du kannst ja mal einen Freund hinschicken, um zu prüfen, ob da schon Jemand eingezogen ist.

Eine andere Möglichkeit hast Du nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Lena1010 
Beitragsersteller
 25.05.2023, 12:43

Habe ich nicht ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung? Dies kann zB ein Umzug im Ausland laut vielen Quellen sein. Was tut man allerdings, wenn der Vermieter sich nicht meldet?

Tiiii  25.05.2023, 13:14
@Lena1010

Nein. Du hast kein Recht auf eine Untervermietung.

Emelina  25.05.2023, 14:23
@Lena1010

In § 553 BGB steht auch:

Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

Wenn der Vermieter also "sonstige Gründe" hat, muss er einer Untervermietung nicht zustimmen.

wfwbinder  25.05.2023, 15:16
@Emelina

Das Problem der Untervermietung ist hier, dass der Untermieter einzeihen udn Ausziehen würde zu einer Zeit wo der Hauptmieter nicht mehr da ist.

Das gesamte Hin und Her würde am Vermieter hängen bleiben, der die Wohnung ja dauerhaft vermieten möchte, ohne viel Arbeit damit zu haben.

§ 553 ist für Fälle gemacht, wo Jemand eine 4-Zimmer-Wohnung hat, die Kinder ausgezogen sind und er z. B. die freien Zimmer an einen, oder zwei Studenten untervermieten möchte. Da wird der Vermieter nicht behelligt und muss zustimmen.

Tiiii  25.05.2023, 15:51
@Lena1010

Wer keine richtige Antwort will, sondern seine Meinung bestätigt, sollte nicht fragen.

Relativ einfach - Du hast ehedem kein Recht, Deine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters unterzuvermieten.