Moin,

Ich habe für das jahr 2020 nur eine "vorläufige" Nebenkostenabrechnung erhalten (innerhalb der Frist). Nun habe ich eine Nebenkostenabrechnung für 2020 und 2021 erhalten mit einer Nachzahlung für beide Abrechnungszeiträume. Für 2021 ist fristgerecht, die für 2020 ist aber doch nicht mehr innerhalb der Frist? Abrechnungszeitraum 5/2020- 4/2021, also hätte die Nebenkostenabrechnung vor dem Mai diesen Jahres ankommen müssen, kam aber jetzt erst an mit der Info "die vorläufige Abrechnung von April 2021 ist damit ungültig".

Im Mietvertrag steht explizit drin spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum. Oder ist der VM hier auf der rechtmäßigen Seite durch seine "vorläufige Abrechnung" die damals komplett formlos, aber fristgerecht ankam mit einem weitaus niedrigerem nachzahlungsbetrag?