Besuch Unterbrechung? - Wie lang muss diese sein?
Wenn ich 6 Wochen Besuch hatte( Mietwohnung ) - wie lang muss der Besuch weg sein, damit er wieder 6 Wochen bleiben darf
LG
3 Antworten
"Ein Besuch ist das vorübergehende Aufsuchen des Aufenthaltsorts."
Weiteres wird im Zweifel ein Gericht entscheiden. Wenn da jemand nach 2 Wochen Abwesenheit wieder kommt, würde ich ganz klar verneinen, dass es Besuch ist. Wenn man zweimal im Jahr für 6 Wochen da ist, ginge es vielleicht noch. Aber in meinen Augen ist es spätestens dann vorbei, wenn der Besuch nicht irgend woanders länger bleibt als da, wo er zu Besuch sein will.
Dass das bedeutet, dass die anderen Bewohner des Hauses für DEINEN Besuch die Nebenkosten bezahlen müssten, ist Dir bewusst? Wie kommt man auf sowas?
Es gibt Gerichte, die solch einen Trick durchschaut haben.
"Anderer Ansicht nach soll der Besuch der Personenzahl hinzuzurechnen sein, wenn aufgrund der Häufigkeit der Besuche nach außen hin der Eindruck vermittelt wird, der Besuch lebe in der Wohnung des Mieters (AG Frankfurt, Urteil vom 27.06.1984, Az.: 33 C 8464/83)."
Die 20,- Nebenkosten mehr - würde ich gerne zahlen, wenn ich die Erlaubnis weiterhin zur Untervermietung bekommen werde . Leider muss ich vor Gericht und darum klagen. - Was auch einige Hundert € kostet. Danach fragt aber niemand !