Besuch Unterbrechung? - Wie lang muss diese sein?

3 Antworten

"Ein Besuch ist das vorübergehende Aufsuchen des Aufenthaltsorts."

Weiteres wird im Zweifel ein Gericht entscheiden. Wenn da jemand nach 2 Wochen Abwesenheit wieder kommt, würde ich ganz klar verneinen, dass es Besuch ist. Wenn man zweimal im Jahr für 6 Wochen da ist, ginge es vielleicht noch. Aber in meinen Augen ist es spätestens dann vorbei, wenn der Besuch nicht irgend woanders länger bleibt als da, wo er zu Besuch sein will.

Dass das bedeutet, dass die anderen Bewohner des Hauses für DEINEN Besuch die Nebenkosten bezahlen müssten, ist Dir bewusst? Wie kommt man auf sowas?


djudju 
Beitragsersteller
 25.10.2022, 15:47

Die 20,- Nebenkosten mehr - würde ich gerne zahlen, wenn ich die Erlaubnis weiterhin zur Untervermietung bekommen werde . Leider muss ich vor Gericht und darum klagen. - Was auch einige Hundert € kostet. Danach fragt aber niemand !

Alarm67  25.10.2022, 16:23
@djudju

Zwischen Besuch/Mitbewohner und einer Untervermietung besteht aber ein himmelweiter Unterschied!

Und das hat dann auch nichts mehr mit deiner Frage zu tun!

Eifelia  25.10.2022, 17:15
@djudju

Dein Besuch löst also nur 20 € Nebenkosten zusätzlich aus? Allgemeinstrom, Wasser, Kanal, Grundbesitzabgaben, Müll, Versicherung (...)? Da wäre ich mir nicht so sicher.

Es gibt Gerichte, die solch einen Trick durchschaut haben.

"Anderer Ansicht nach soll der Besuch der Personenzahl hinzuzurechnen sein, wenn aufgrund der Häufigkeit der Besuche nach außen hin der Eindruck vermittelt wird, der Besuch lebe in der Wohnung des Mieters (AG Frankfurt, Urteil vom 27.06.1984, Az.: 33 C 8464/83)."