Wenn man ins Gefängnis kommt und seine Wohnung während der Haft untervermieten möchte, muss man dafür Steuern zahlen?
Wenn man ins Gefängnis kommt und seine Wohnung während der Haft untervermieten möchte, muss man die Mieteinnahmen (die direkt an den Vermieter wieder per Dauerauftrag überwiesen wird), Steuern bezahlen?
Dann müsste man ja eine Steuererklärung machen. Müssen dann Häftlinge eine Steuererklärung abgeben?
Mietrecht,
Steuern