Muss eine selbst gekaufte Funkfernbedienung für einen Garagentorantrieb beim Auszug kostenfrei dem Vermieter gegeben werden?

5 Antworten

was du nie bekommen hast beim Einzug, mußt du auch nicht aushändigen, wenn du ausziehst.

Anders sieht es aus, wenn du die beim Einzug damals bekommen hattest... aber verbummelt...

naja wenn ich hier lese Gerichtsurteile...blablabla... ich hatte mir vor kurzem Ersatzfernbedienung bestellt... hab aber die alte doch wieder gefunden... also für meine eigene Garage... die kostete nur runde 50 Euronen... da lohnt sich nicht klagen.

Was die ganzen Schlüssel da betrifft... die du zurückgegeben hast... bzw mußt... ich hatte damals als ich mal Mieter war, das Schloß zu meiner Wohnung damals mit nem Zylinder ausm Baumarkt ersetzt... nachdem ich die Mutter des Vermieters in unserer Einzugsphase in der Wohnung angetroffen hatte, war neugierig die alte Tante...zudem hatte ich damals anstatt 3 Schlüssel 2 bekommen(den Mieter damals darauf angesprochen, meinte der der dritte hänge an seiner Garderobe... hallo?? der hängt da offen in seinem Haus rum.. )

neenee... sofort ausgewechselt und altes Schloß aufbewahrt und später beim Auszug 5 Jahre später alten Zylinder wieder rein...

Also wenn du damals nie eine Fernbedienung bekommen hattest... dann ist das deine...soll sich der Vermieter da selber drum kümmern...

Was die Maklerin da sagt, tangiert doch peripher

Du mußt sie nicht kostenlos überlassen, vielleicht ist der VM damit einverstanden sie dir abzukaufen, wenn nicht, mußt du sie Zurücksetzen so das sie für dieses Tor nicht mehr funktioniert.


Frielex 
Beitragsersteller
 30.01.2024, 21:30

Danke für die Antwort. So wäre auch mein Verständnis gewesen, aber die Maklerin schnatterte gleich was von Gerichtsurteilen die es dazu gäbe usw. Ich müsste alle nachgemachten Schlüssel (das kann ich vollkommen nachvollziehen und die brauche ich ja auch nicht) und alle Funkfernbedienungen die ich mir gekauft habe kostenfrei zurückgeben. Finde es mittlerweile unerhört wie große Teile der Gesellschaft immer gleich in aggresiver Art und Weise agieren ohne jegliche Bereitschaft zu Kompromissen...

Schubert610  30.01.2024, 21:53
@Frielex

da man solche Fernbedienungen wieder in die Werkseinstellung bringen kann, würde ich das tun und dann einfach mitnehmen , vielleicht kannst du sie wieder bei der nächsten Garage gebrauchen, aber umsonst würde ich sie nicht herausgeben, dann würde ich sie lieber mit einem Hammer bearbeiten damit sie keiner bekommt.

Das heißt Ihr habt keine bekommen? Dann natürlich behalten, man kann sie umprogrammieren.

Fernbedienung zurücksetzen, Nachweisen, das sie nicht mehr Funktioniert und fertig.

Warum hast du dem VM überhaupt bescheid gegeben, das du dir noch eine zusätzich zugelegt hast?

Guten Tag, wir haben für unsere Garage für den Antrieb des Garagentors eine Funkfernbedienung bekommen. Zusätzlich noch 2 Schlüssel die zum auf und zusperren dienen.

Nur was ihr bekommen habt, müsst Ihr zurück geben.

Eine zusätzlich angeschaffte nicht. Sollte das Original weg sein, müsst Ihr hoffen, dass der Ersatz aktzeptiert wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung