Mietvertrag Mindestmietdauer 24 Monate Recht?

1 Antwort

Sorry, ich sehe und beurteile das ganz anders!

Fristbeginn ist für mich, wenn ich das rechtlich auslege, der 03.08.2022!!!

"Die Mindestmietdauer läuft ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mindestmietdauer beginnt dabei am Tag des Vertragsabschlusses – nicht erst mit dem Einzug des Mieters. Auch das entschied der BGH (BGH VIII ZR 3/05, 25.1.2006). Eine Kündigung ist zudem nicht erst nach Ablauf der Mindestmietdauer rechtens."

https://app.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/mindestmietdauer-so-kommen-mieter-aus-vertraegen-trotz-kuendigungsverzicht-/28027688.html#:~:text=Die%20Mindestmietdauer%20l%C3%A4uft%20ab%20dem,nach%20Ablauf%20der%20Mindestmietdauer%20rechtens.