Mietvertrag Mindestmietdauer 24 Monate Recht?
Wir möchten unsere Wohnung kündigen. Wann und zu welchem Termin ist es frühestens möglich?
Unterschrift Mietvertrag durch uns 3.8.22 Vermieter hat am 5.8.22 unterschrieben
§ 1 Mietsache: der Vermieter vermietet dem Mieter ab 15.10.22 zu Wohnzwecken die Wohnung u.s.w.
§6 Mietdauer und Kündigung
Der Mietvertrag beginnt am 1.11.22 und läuft auf unbestimmte Zeit
Beide Parteien verzichten auf das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 2 Jahren ab Beginn dieses Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit erklärt werden.Dabei sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
2.Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit,§545 BGB wird ausgeschlossen.
Eingezogen sind wir am 15.10.22. Miete auch ab 15.10.22 gezahlt
Wir hatten den Vermieter darauf hingewiesen, dass es heissen muss Mietvertrag beginnt am 15.10., aber im Vertrag steht 1.11.22
Wann können wir nun kündigen?
Leiser ist es nicht klar für uns.
1 Antwort
Sorry, ich sehe und beurteile das ganz anders!
Fristbeginn ist für mich, wenn ich das rechtlich auslege, der 03.08.2022!!!
"Die Mindestmietdauer läuft ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mindestmietdauer beginnt dabei am Tag des Vertragsabschlusses – nicht erst mit dem Einzug des Mieters. Auch das entschied der BGH (BGH VIII ZR 3/05, 25.1.2006). Eine Kündigung ist zudem nicht erst nach Ablauf der Mindestmietdauer rechtens."