Mietvertrag schon gültig wenn nur einer der beiden Hauptmieter unterschreibt (WG)?
Meine Freundin hat einen Mietvertrag unterschrieben der für sie und ihre Freundin gedacht ist -> WG Gründen. Ihre Freundin ist jetzt aber abgesprungen und hat somit nicht unterschrieben. Der Vermieter verlangt jetzt die Kaution von meiner Freundin, die diese allein nicht Stämmen kann bzw. will. Kann der Vermieter das so einfach? Gilt der Vertrag schon wenn nur sie unterschrieben hat , der Vertrag jedoch für 2 Mieter gelten sollte und Platz für 2 Unterschriften ist?
6 Antworten
Das ist ein Fall, mit dem du im Internet nicht ganz richtig bist. Egal, was für eine Antwort du erhältst, bitte verlasst euch nicht darauf.
Die Angelegenheit gehört in die Hände von Leuten, die sich wirklich auskennen. Eventuell erst mal Mieterschutzbund. Ansonsten würde ich einen Anwalt empfehlen um sich weitere Scherereien zu ersparen. Falls deine Freundin noch keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sie in Zukunft ernsthaft darüber nachdenken eine ebensolche abzuschließen.
Was auch eventuell noch eine Lösung sein könnte, wenn die Wohnung wirklich toll ist und sie die nach wie vor haben will, wäre es über eine WG-Gesucht-Seite nach einem neuen zusätzlichen Mitbewohner zu suchen. In den meisten größeren Städten gibt es ja einen gröberen Mangel an bezahlbaren Wohnungen, so dass es machbar sein sollte da jemanden zu finden?
Den ersten Teil kann man nur voll und ganz unterschreiben. Bei einem Forum weiß man nie, welche Qualifikation die User haben.
Selbst Rechtskundige könnten aufgrund der regelmäßig fragmentarisch vorgetragenen Sachverhalte und der fehlenden Möglichkeit in Unterlagen Einsicht zu nehmen keine zuverlässigen Auskünfte geben. Das könnte hier der Mieterverein oder ein Rechtsanwalt vor Ort.
Im umgekehrten Fall (zwei Vermieter, nur einer unterschreibt) wäre der Mietvertrag zustande gekommen.
Andere Fundstücke:
Siehe hier 7 A
Der Mietvertrag ist, sofern der Vermieter, Deine Freundin und Du euch geeinigt habt, auch ohne Unterschrift bereits gültig.
Denn Mietverträge können/dürfen auch mündlich geschlossen werden.
Das man sich einig war, unterstreicht der auf euch ausgestellte Mietvertrag.
Die Konsequenz hieraus:
Deine Freundin kann nicht einfach so abspringen, auch die ist an diesem Vertrag gebunden!
So meine laienhafte Meinung dazu!
Denn Mietverträge können/dürfen auch mündlich geschlossen werden.
Das man sich einig war, unterstreicht der auf euch ausgestellte Mietvertrag.
Dass die Freundin der Freundin mündlich zugesagt hat - muss der Vermieter erst einmal nachweisen. Sonst könnte ja jeder alles Mögliche erzählen.
Ein Vermieter, der zb. eine eventuell schadhafte, schlecht vermietbare Wohnung (zb. Schimmel, mega kleine Badzelle, sehr schlechte Lage, laut etc. etc.) unbedingt vermieten will, könnte auch einen Interessenten (oder 2,3) zu einem Gespräch bitten und danach einfach einen Mietvertrag vorfertigen mit den Interessenten als neue Mieter, die aber beim Gespräch sagten, sie würden es sich erst noch mal überlegen. Das kann ja niemand nachweisen, was denn genau im Gespräch besprochen wurde.
Deine Freundin kann nicht einfach so abspringen, auch die ist an diesem Vertrag gebunden!
Sollte der Vermieter nicht nachweisen können, dass die Freundin überhaupt einziehen wollte, vielleicht hat er ja einfach etwas falsch verstanden.... kann die Freundin sehr wohl die Unterschrift ohne rechtliche Konsequenzen verweigern.
Wenn der Vertrag auf 2 Hauptmieter ausgelegt ist, ist die alleinige Unterschrift besagter Freundin nach meiner Auffassung noch nicht bindend, da erkennbar die alleinige Anmietung zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt war.
Hinzu kommt, dass ja auch der Vermieter die alleinige Unterschrift der Freundin keinesfalls akzeptieren müsste ( möchte er sich aber gerne so aussuchen ) - also läge hier eine einseitige Benachteiligung vor.
Das dachte ich auch. Bei zwei Hauptmietern haftet jeder alleine für die ganze Miete/Kautionszahlung. Das spricht dafür, dass auch, wenn nur einer unterschreibt, er zum (dann alleinigen) Hauptmieter wird. Es sei denn, es steht eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, was aber unwahrscheinlich ist.
Das eigentliche Problem ist das fehlende Wissen solcher Mieter über die bestehende Rechtslage. Wir haben auch schon Fälle erlebt wo Mitglieder einer WG, obwohl als Hauptmieter im Mietvertrag aufgeführt, ihre Mitgliedschaft separat gekündigt haben und dann das sprichwörtlich dumme Gesicht gemacht haben wenn sie darüber informiert wurden, dass das rechtlich unmöglich ist. Ein Grund für mich, niemals mehr an eine WG zu vermieten.
WG muss nicht immer schlecht sein für den Vermieter. In meiner letzten WG-Wohnung habe ich 13 Jahre gewohnt, erst als WG und später als alleinige Hauptmieterin.
Bei Paaren, die sich trennen oder Kinder bekommen, oder bei Rentnern, die ins Heim gehen, hat ein Vermieter ja auch Handlungsbedarf.
Bei grösseren WGs hat der Vermieter ja durchschnittlich einmal pro Jahr die Gelegenheit, die Miete zu erhöhen durch neue Mietverträge. Möglicherweise ist aber die Solvenz der Mieter etwas eingeschränkt.
Da müßte man den Mietvertrag in allen Einzelheiten kennen.
Der Platz für mehrere Unterschriften jedenfalls ist in jedem handelsüblichen Vertragsformular enthalten, sagt also überhaupt nichts aus.
Es müßte schon dokumentierte Vereinbarungen darüber geben, dass ein Vertrag ausschließlich mir beiden Mietern zustande kommen soll. Ich fürchte, daran fehlt es. Der Vertrag ist also wirksam und sollte umgehend gekündigt werden. Oder aber, man sucht sich einen Untermieter.
Angesichts der fehlenden Möglichkeit in Unterlagen Einsicht kann man über vieles spekulieren. Ich erlaube mir aber den Hinweis, dass mehrere Mieter Gesamtschuldner sind. Daraus ergibt sich aber doch im Gegenschluß, dass die Aufteilung der Miete interne Angelegenheit der Mieter ist und nicht Aufgabe des Vermieters darauf zu achten, ob sich einer der Mieter alleine die Wohnung leisten könnte.