Ehemaliger Vermieter zahlt Stromrechnung für Trocknungsgerät nicht.?
In meiner ehemaligen Wohnung war ein Wasserschaden durch Verschulden des Vermieters entstanden. Er stellt Trocknungsgeräte auf. Ich habe vorher und nachher Strom abgelesen. Die entstandenen Stromkosten zahlt der Vermieter jedoch nicht, obwohl ich darüber sogar eine Abrechnung von den Stadtwerken erhalten und an ihn weiter gereicht habe. Ich erhalte jetzt aber auch die Mahnung von den Stadtwerken. Was kann ich tun?
3 Antworten
Was kann ich tun?
Die Rechnung erst einmal bezahlen - dem Vermieter eine Frist zur Zahlung an Dich zu setzen, mit der gleichzeitigen Mitteilung, dass Du diese Forderung folgend juristisch verfolgen wirst .... sprich ihm einen Mahnbescheid zukommen lassen wirst :
Du hast keine Rechnung über den Strom für die Trocknungsgeräte, sondern für den gesamten Stromverbrauch erhalten. Vielleicht ist das der Grund für den Streit?
Professionelle Anwender haben im Übrigen Zwischenzähler an den Trocknungsgeräten.
Na zunächst zahlst Du die Rechnung der Stadtwerke, denn DU bist deren Vertragspartner und mit dem Stress zwischen dem Vermieter und Dir haben die nichts zu tun!
Und dann unter Fristsetzung schriftlich und nachweisbar (Einwurfeinschreiben) den Vermieter zur Erstattung auffordern.
Nach Fristablauf ab zum Anwalt, wenn der weiterhin nicht zahlt!