Vermieter will Reparatur nicht zahlen?
Vor ein par Monaten wurde bei mir in der Wohnung der Wasserhahn und Ablaufrohr ausgetauscht, weil Wasser ausgetreten ist. Hab den Vermieter schon vorher darüber informiert, der hat dann gemeint, dass ich mich selbst drum kümmern soll weil es zu "Kleinreparaturen" gehört.
Der Handwerker war wegen einer anderen Sache sowieso hier (von meinem Vermieter beauftragt) und ich habe meinen Vermieter gefragt, ob der auch die anderen Sachen (Wasserhähne und Rohr) mit machen kann. Der hat "Ja, klar" gesagt und es musste eben ein neuer Wasserhahn und neues Rohr her.
Jetzt kam die Rechnung (wurde an mich geschickt???) und es übersteigt den im Mietvertrag festgellten Betrag, den der Mieter für Kleinreparaturen zahlen muss. Wobei ich der Meinung bin, dass es gar nicht zu Kleinreparaturen zählt.
Jetzt ist aber das Problem, dass mein Vermieter nicht zahlen, weil er meint, dass das nicht abgesprochen war und meint, dass er nur zugestimmt hat, dass der Handwerker sich das "anschaut" und nicht gleich repariert. Er hat auch gemeint, dass ich den Handwerker nach einen Kostenvoranschlag hätte fragen sollen (weil man das laut ihm so macht) damit er andere Angebote hätte einholen können und hätte schauen können, ob es wirklich "notwendig" gewesen wäre. Davon war nie die Rede und ist auch nirgendwo im Mietvertrag festgehalten. Laut Handwerker wurden die Sachen damals auch nicht fachgerecht eingesetzt. Was meint ihr, wie man da vorgehen sollte?
2 Antworten
Wer bestellt Bezahlt. Ergo ist es erst einmal richtig, das die Rechnung zu dir geht.
Dein Problem ist, das du nicht Nachweisen kannst, das der VM das OK für die Mehrarbeiten gegeben hat. Das währe z.b. der Fall gewesen, wenn der Handwerker selber nach deinem Gespräch nochmal mit dem VM gesprochen hätte.
Ich fürchte das du auf den Kosten sitzen bleibst.
Tut mir leid, dass ich jetzt nochmal nachfragen muss. Aber gilt das auch, wenn er gemeint hat, dass das zu Kleinreparaturen gehört und ich mich selbst drum kümmern soll? Das habe ich auch schwarz auf weiß.
Wenn es eine Kleinreparatur ist und der Betrag den vereinbarten übersteigt, würde ich die Rechnung dem Vermieter vorlegen und um Erstattung bitten. Nach Fristablauf dies dann mit der Miete verrechnen.
Vielen Dank für deine Antwort.
Ist das auch der Fall, wenn es Emails gibt in denen ich ihn darüber informiere was genau gemacht wurde und noch gemacht werden muss (z.B. das Bestellen vom Rohr und dass der Handwerker zu einem späteren Punkt nochmal kommen muss?) und positive Rückmeldung kam?
Da vertraut man einmal seinen Vermieter und wird über den Tisch gezogen...