Darf ein Wohnheim mit Kündigung drohen, wenn man die bestenden Möbel erweitert, ohne sie zu beschädigen?

Ich ziehe in ein paar Tagen in ein Wohnheim Zimmer ein. Nach Erhalt des Schlüssels war ich mehrfach dort, zahle natürlich schon Miete. Das Zimmer kommt mit sehr minimalistischen und alten Möbeln. Ich habe mir einen Aufsatz für das Bett gebaut, sodass ich eine größere Matratze haben kann. Hierbei würde das ursprüngliche Bett oder andere Möbel nicht beschädigt, da diese Erweiterung nur aufliegt.

In dem Mietvertrag steht jedoch folgendes:

Der Mieter verpflichtet sich, das Appartement mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen unverändert zu belassen und sauber, schonend und pflegend zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Verletzung dieser ihm obliegenden Sorgfaltspflicht verursacht werden. Das Ändern oder Umstellen von Einrichtungsgegenständen, das Aushängen von Türen und die Verlegen von elektrischen Leitungen einschließlich des Neuverlegens sind untersagt. Möbelstücke und sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen auch Werder innerhalb des Apartments noch zwischen verschiedenen Apartments und Räumen im Haus ausgetauscht werden.

Ich bin der Meinung, dass ich den Mietvertrag nicht verletzt habe, da ich keine Möbel bewegt oder beschädigt habe. Ich habe lediglich andere Möbel mitgebracht und in das Appartement gestellt.

Natürlich kenne ich mich gar nicht damit aus und hoffe, dass mir die Community dabei helfen kann.

Vielen lieben Dank und Freundliche Grüße

Mietrecht, Mietvertrag
Kaution einbehalten / Schadensersatz?

Meine Vermieterin will eine Teil-Kaution einbehalten da:

  • mir eine ihrer Pflanzen eingegangen ist (Wurzelfäule)
  • sie Blumenerde kaufen will zum Umtopfen der andern Pflanzen
  • ein gebogener Nagel ein kleines Loch im Putz verursacht hat. Wahrscheinlich war sie es selbst, als sie den Spiegel bei Rückkehr wieder umgestellt hat.

Muss ich dafür zahlen?

Vereinbart wurde mündlich, dass ich mich um ihre Pflanzen kümmere.

Es geht um einen begrenzten Zwischenmietvertrag in einer WG (möbliertes Zimmer).

Es gab keine Übergabe, Protokoll bei Einzug/Auszug, kein Kopie vom Hautvertrag (die Kopie stand in der WG was ich erst nach Einzug wusste), Schlüssel von Mitbewohnerin ausgehändigt und bei Auszug einfach im Zimmer gelassen.

Vertragsinhalt:

§ 1 Mietgegenstand

[...]das möblierte ausgeschriebene Zimmer, mit 17 qm. Dies schließt die Mitbenutzung von Bad, WC, Flur, offener Küchenbereich, das kleine angrenzende Zimmer und die Loggia mit ein. Die Benutzung von Bad, Küche und Geräten etc. erfolgt nach Absprache unter gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Hofbereich für Fahrräder und Mülltonnen dient der allgemeinen Nutzung aller Mieter des Hauses.

§ 2 Mietzeit/Kündigung/Beendigung

Das Mietverhältnis beginnt am xxx und endet am xxx. Es endet in jedem Falle, wenn das Mietverhältnis des Hauptmieters mit seinem Vermieter endet.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Das Zimmer ist somit bis zum Montag dem xxx mit allen übergebenen Schlüsseln und Möbeln in gereinigtem Zustand zurück zu geben.

§ 3 Mietzins [..]

§ 4 Telefonfestnetz, Internet und Verbrauchsstrom [..]

§ 5 Kaution

Der Untermieter leistet eine Kaution in Höhe von xxx. Der Hauptmieter bestätigt, die Kaution erhalten zu haben. Der Hauptmieter ist verpflichtet dem Untermieter die Kaution nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurück zu zahlen, wenn das Zimmer in vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde.

§ 6 Hausordnung

Der Untermieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an und haftet für Schäden, die er oder sein Besuch am Eigentum des Vermieters oder des Hauptmieters verursacht.

§ 7 Schlüssel / Übergabe / Zustand

Bei Mietbeginn wird ein Übergabeprotokoll für das Zimmer erstellt, hier werden auch die übergebenen Schlüssel an den Untermieter eingetragen. Das Zimmer wird im jetzigen, renovierten Zustand übergeben. Der Untermieter ist verpflichtet nach Beendigung des Untermietverhältnisses die ihm ausgehändigten oder in seinem Besitz befindlichen Schlüssel unverzüglich an den Hauptmieter zurückzugeben.

§ 8 Bezugnahme auf Hauptmietvertrag

Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag. Der Untermieter erhält eine Kopie des Hauptmietvertrages.

Kaution, Mietrecht, Schadensersatz
darf der vermieter ungefragt in gemietete garage und keller?

Hallo, ich habe ein kleines Problem.

Wir wohnen seit 4 Monaten in einer Mietwohnung und fühlten uns da auch recht wohl. Das Problem ist das die Eltern meiner Vermieterin gegenüber wohnen ( 600 Seelen dorf ) und diese Regelmäßig im Garten bei uns herum rennen. Oftmals auch in der gemieteten Garage / Keller von uns. Den Keller haben sie auch mit diversen dingen Vollgestellt. ebenso wie die Garage.

Heute aber ist mir fast der kragen geplatzt. Ich kam in der Mittagspause nach hause und sah eine Heizungsfirma die in meiner Garage ihr ganzes Werkzeug ausgebreitet hatten, sie liefen dauernd durch das haus und auch durch meinen Keller um Teile zu holen die sie benötigen. ( wie gesagt teile wurden dauerhaft zwischen gelagert ) wir haben dann den Vermieter angerufen und gefragt was das solle. dieser sagte aber dann das sie ja "nur" in der garage und Keller wären und das ja nicht schlimm sei.

( Dort haben wir " natürlich" private sachen.

Ich sagte ihnen das ich das schon schlimm finde da das dauernd ohne info passiert.

Sie sind aber denke ich der meinung das " ihnen das zusteht "

wie schon gesagt ist das ein kleines Dorf mit wenig einwohnern, eltern wohnen gegenüber.

Wir haben schon mehrfach gesagt ( im guten ) das wir das so in der Form nicht wünschen.

Welche möglichkeiten haben wir ? denn den zustand wollen wir nicht mehr weiter so hinnehmen :-(

viele gruesse und danke für die antworten !

Mietrecht, Recht
Erschleichen eines Mietvertrages?

Hallo zusammen, ich habe ein Problem und hoffe auf Lösungsvorschläge von euch.

ich habe zum 01.05.2022 eine größere 4 Zimmerwohnung vermietet an eine Familie mit 3 Kindern welche vom Jobcenter gezahlt wird. Nun haben sie von vorne rein eine Bescheinigung/Bestätigung vom JC vorgelegt, dass die Kaution (2KM ) + WM ab dem 01.05.2022 genehmigt ist und an den Vermieter ausgezahlt wird. Soweit so gut. Dementsprechend war ich leider so naiv und habe den Mietern dann auf fast schon betteln den Schlüssel am 13.05. ausgehändigt obwohl die Zahlungen noch nicht geleistet wurden. Nun 2 Monate später habe ich immer noch weder Miete noch Kaution erhalten. Weitere Probleme kamen in der Zwischenzeit hinzu, Ruhestörung, nicht einhalten der Hausregeln, jede Menge Leute in der Wohnung Tag und Nacht. Ich wurde mehrmals gefragt ob die Person xy sich mit den Kindern anmelden darf eventuell mit einziehen usw usw…… alles insgesamt hat dann dazu geführt dass ich am 30.06.2022 eine fristlose Kündigung (vorsichtshalber fristgerechte) zum 5.07.2022 bzw. zum 30.09.2022 ausgesprochen habe. Schriftlich natürlich. Die Übergabe hierzu ist durch Zeugen belegt . Daraufhin meldeten sich die Mieter sehr aggressiv, bedrohend, beleidigend und Erpresserisch.(„ Die Wohnung wäre ne Bruchbude, ich bekomme keinen Cent, die gehen nicht raus. Die würden mich verklagen weil eine Steckdose offen ist und ich deren Kinder umbringen möchte“ ) seeeehr lange Geschichte. Ich habe festgestellt dass es sich bei diesen Leuten wohl um Sozialbetrug und Betrug in verschiedenen Formen handelt. Geht mich nichts an aber ich will 1. mein Geld und 2. will ich da schnellstens raus ( ich wohne im selben Haus ) Nun meine Frage wäre jetzt:

ich bin bereit am 6.7. die Schlösser auszutauschen sobald die Frist verstrichen ist mit der Konsequenz eine Strafanzeige zu erhalten. Hat jemand diese Erfahrung gemacht ? Wie sind eure Erlebnisse und Erfahrungen in solchen Situationen.

der Hintergrund meiner verzweifelten geplanten Tat ist dass ich bereits ca. 5000,00€ bekommen müsste, und dennoch laufende Kosten Decke(Kredit, NK) und keinerlei Mieteinnahmen habe und auch keine Kaution und eventuell weitere Schäden in der Wohnung.

freue mich auf Erfahrungen und wünsche ein schönes Wochenende.

Mietrecht, vermieter
Ceranfeld in Mietwohnung von Mieterin beschädigt, Austausch durch ein komplett neues Herdset mit mehr Funktionen, wer muss was zahlen?

Hallo zusammen,

ich habe als Mieterin in meiner Mietwohnung das Ceranfeld beschädigt.

Ich habe sofort meine Haftpflichtversicherung am Telefon über den Schaden informiert und habe daraufhin ein Formular ausgefüllt und zu der Versicherung geschickt und auch dem Vermieter Bescheid gegeben.

Wir sind davon ausgegangen, dass meine Versicherung den Schaden bezahlt.

Dann kam eine Antwort von der Versicherung, in der Stand, dass Elektrogeräte nicht mit abgedeckt sind und auch Glasschäden nur übernommen werden, wenn man sich nicht zusätzlich durch eine Hausratsversicherung versichern kann.

Dann habe ich versucht den Schaden bei meiner Hausratsversicherung zu melden, doch leider habe ich dort keine Glasversicherung inkludiert, sodass die Versicherung auch gesagt hat, dass der Schaden nicht übernommen wird.

Der Vermieter hat in all der Zeit schon ein Herdset bei einem Möbelmarkt bestellt, da ein einzelner Austausch von dem Ceranfeld wohl teurer oder nicht möglich sein soll und somit nur ein neues Herdset in Frage kommt.

Das Herdset an sich hat viel mehr Funktionen als mein altes Herdset. Beispielsweise zusätzlich Umluft usw. wohingegen mein altes Herdset nur Licht und Unter-/Oberhitze hat.

Der Vermieter hat gesagt, ich muss alles zahlen...also Preis des neuen Herdsets, Transport, Anschluss und Entsorgung des Altgeräts durch den Elektriker.

Was ist denn jetzt richtig? Was muss ich wirklich zahlen?

Ich habe nur gelesen, dass man nur den Zeitwert des Ceranfeldes bezahlen muss.

Stimmt das?

Für Donnerstag ist erstmal der Transport angedacht, wobei der Vermieter sich beteiligt mit seinem Kombi. Und das Hochtragen durch das Treppenhaus in den zweiten Stock übernehmen zwei Helfer, die ich mir besorgt habe.

Der Vermieter meinte auch, dass ich das ersetzen muss und dass das Herdset mir dann auch nach Auszug nicht gehört. Was stimmt denn dahingehend?

Danke für eure Hilfe und das Durchlesen dieses Beitrags.

Lieben Gruß

Mietrecht, Recht, Versicherung, Schaden
Mietwohnung Zutritt verweigern?

Hallo zusammen.

Ich habe momentan folgendes Problem mit meiner Hausverwaltung: Es gibt einen Wasserschaden, wo aber ich nicht Schuld daran bin. Deswegen habe ich momentan im Bad und Schlafzimmer 2 große Bautrockner und 1 Gebläse stehen. Nicht nur, dass das irrsinnig laut ist - diese Dinger verursachen in meiner ohnehin schon sehr warmen Dachgeschosswohnung Temperaturen von bis zu 40 Grad.

Ich bekomme ständig Kontrolltermine angesagt (im Schnitt so 2x pro Woche) und die sind natürlich immer Werktags am Vormittagen, wo ich in der Arbeit bin. Jeder den ich kenne arbeitet zu den Terminen wo die immer kommen. Diese dauernden Eingriffe in meine Privatsphäre stören mich schon gewaltig, aber das ist denen natürlich egal. Ich schließe immer alle Türen - somit habe ich zumindest im Rest der Wohnung "nur" 25 Grad.

Beim vorletzten Mal als es eine Wohnungsbeschau gab, haben die einfach alle Türen offen gelassen, sodass ich nicht nur im Bad und Schlafzimmer heiße Temperaturen hatte, sondern in der kompletten Wohnung eine unerträgliche Hitze herrschte. Ich habe daraufhin angerufen und mich beschwert (mir wurde gesagt ich muss unbedingt alle Türen geschlossen halten, damit nur diese beiden Räume entfeuchtet werden und selbst lassen sie dann aber offen).

Es wurde sich entschuldigt, beim letzten Mal war wieder das gleiche. Wieder habe ich es ihnen gesagt, wieder wurde sich entschuldigt. Heute war wieder jemand da zum Abflüsse kontrollieren.

Als ich zuhause angekommen bin, war der Schlüsselsafe zwar zu, aber der Code wurde nicht verstellt, sodass jeder den Code sehen konnte. Dann bin ich in die Wohnung rein - mein gesamter Teppich im Wohnzimmer (was will man im Wohnzimmer Abflüsse kontrollieren??) war voller dreckiger Schuhabdrücke, alle Türen waren wieder offen und ich habe schon wieder Saunafeeling in der Wohnung.

In der Badewanne sind schwarze Schuhabdrücke, die Waschmaschine wurde verschoben und ich kann sie alleine nicht mehr zurück schieben. Und dadurch dass die wiedermal die Türe offen gelassen haben, ist wegen Hitze ein gebasteltes Geschenk aus teuren Pralinen welches in der Küche stand und ich heute Abend verschenken wollte total geschmolzen.

Ich fühle mich so respektlos behandelt, ich verlange doch nur dass die meine Wohnung so verlassen wie sie sie vorgefunden haben, das kann doch nicht zu viel verlangt sein oder?

Kann ich da irgendwas tun, außer mich immer wieder zu beschweren, was ja bisher nichts genützt hat? Kann ich verlangen, dass solche Termine nur noch vereinbart werden, wenn ich zuhause bin? Ich bin gerade richtig stinksauer, hab gestern 2,5 Stunden damit verbracht diese Figur aus Pralinen zu basteln und nun ist alles kaputt und ich schwitze wie ein Schwein weil es so unerträglich heiß hier ist.

Mietrecht, Mietwohnung

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