Muss studentische Nutzung im Mietvertrag vermerkt sein?

2 Antworten

Wenn es einen Mietvertrag gibt muss der auch die Mietdauer oder Mietzeit (befristet oder unbefristet)beinhalten. Bei unbefristet greifen dann die gestzlichen Kündigungsfristen. Mein Sohn besitzt auch Studentenwohnungen in Kassel und einige davon sind auch an Einzelpersonen (kein Studium)vermietet.

Es könnte aber durchaus sein, dass dieses Objekt nahe Uni vielleicht mit Fördermitteln gebaut wurde. Aber selbst dann müsste die Voraussetzung" Student"

im Mietvertrag stehen. Somit kann der Vermeiter nur mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen gemäß Mietvertrag, wenn kein befristeter Mietvertrag.


Baumtastisch 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 21:16

Vielen Dank!
Es ist ein unbefristeter Mietvertrag.

Sofern der Mietvertrag keine explizite Befristung oder Zweckbindung enthält, ist das ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag. Kündigungen sind nur gemäß den regulären gesetzlichen Vorgaben möglich, von alleine endet da nichts.