Muss studentische Nutzung im Mietvertrag vermerkt sein?
Hallo zusammen,
Ich hätte oben genannte Frage.
Wenn ich mich recht erinnere, musste ich bevor der Mietvertrag geschlossen wurde nachweisen, dass ich Student bin, allerdings steht nichts diesbezüglich in meinem Mietvertrag. (Ich bin mir nicht sicher ob eine entsprechende Baulast auf dem Haus ist).
Müsste das im Mietvertrag vermerkt sein?
Oder anders: Muss ich zum Ende meines Studiums im nächsten Jahr ausziehen, obwohl nichts entsprechendes im Mietvertrag steht?
2 Antworten
Wenn es einen Mietvertrag gibt muss der auch die Mietdauer oder Mietzeit (befristet oder unbefristet)beinhalten. Bei unbefristet greifen dann die gestzlichen Kündigungsfristen. Mein Sohn besitzt auch Studentenwohnungen in Kassel und einige davon sind auch an Einzelpersonen (kein Studium)vermietet.
Es könnte aber durchaus sein, dass dieses Objekt nahe Uni vielleicht mit Fördermitteln gebaut wurde. Aber selbst dann müsste die Voraussetzung" Student"
im Mietvertrag stehen. Somit kann der Vermeiter nur mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen gemäß Mietvertrag, wenn kein befristeter Mietvertrag.
Na dann läuft er so weiter bis ein Vertragspartner kündigt.
Sofern der Mietvertrag keine explizite Befristung oder Zweckbindung enthält, ist das ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag. Kündigungen sind nur gemäß den regulären gesetzlichen Vorgaben möglich, von alleine endet da nichts.
Vielen Dank!
Es ist ein unbefristeter Mietvertrag.