Übergabeprotokoll fehlerhaft oder unvollständig, kann ich belangt werden?

Ich habe ziemlich genau 1,5 Jahre in meiner jetzigen Mietwohnung gewohnt und ziehe zum 1.12. Aus. Jetzt bin ich grad in der Vorbereitung, alles schonmal langsam einzupacken und zu planen.

In dem Bestätigungsbrief, wo mein Vermieter den Kündigungsempfang bestätigt steht, dass die Wohnung "komplett renoviert mir Raufaser weiß gestrichen" zurückgegeben werden muss. Im Mietvertrag steht zur Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses folgendes: "Die Wohnung nach Bedarf komplett in hell (möglichst weiß) und einheitlich gestrichener Raufaser an Wände und Decken [...]. Beschädigungen an den Laminatböden, Türen und Türzargen sind fachgerecht zu beseitigen.".

Ich habe dann auch nochmal auf die Übernahmebestätigung von damals geschaut, dort wurde angekreuzt, dass die Wohnung in renoviertem/tapeziertem Zustand übernommen wird. Mein Vormieter hatte nicht frisch renoviert/tapeziert, es war halt noch die Weiße Wandfarbe seines Vormieters. Auch wurden keine kleineren Macken an den Türen vermerkt, sowie der starke Grünbelag und abblätternde Farbe auf der Balkonwand.

Das war meine erste eigene Wohnung.. ich kannte mich damit leider nicht wirklich aus.(jetzt immernoch nicht wirklich, deswegen frage ich ja nach). Kann von mir verlangt werden, dass ich frisch weiß streiche/neu Tapeziere? Das Einzige was ist, ist dass halt das weiß etwas verblasst ist. Ich bin sehr sorgsam mit der Wohnung umgegangen und habe hier keine Schäden verursacht..

Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Mieterrecht
was kostet ein malerbetrieb?

Hallo Leute! Und zwar hatte ich in meiner Wohnung Schimmel, den ich vorbehandelt hatte, um sicherzugehen, dass er sich nicht ausbreitet. Ich habe meine Vermieterin angerufen, sie hat einen externen Malerbetrieb beauftragt, um die Ursache für den Schimmel herauszufinden. Leider gab es zwischen mir und meiner Vermieterin ein Missverständnis mit der Malerfirma. Mir geht es nicht nur um den Schimmel, sondern auch um die Ursache.Ich wohne seit 3 Monaten in meiner ersten Wohnung, dabei habe ich leider den Termin dummerweise verpasst. Ich bin mir nicht sicher, ob der Mitarbeiter nur angerufen hat; jedenfalls habe ich keine Klingel gehört. Wie auch immer, die Chefin hat mich angerufen, woraufhin ich mich extrem entschuldigt habe und natürlich die Verantwortung tragen werde. Das Ding ist, ich habe nicht so viel Geld zum Leben, habe bereits Schulden und bin leider gezwungen, das Geld trotzdem zu zahlen, da ich keine Wahl habe. Trotzdem regt es mich auf. Ich gehe vom Schlimmsten aus und denke vielleicht zahle ich im schlimmsten Fall 200€, was natürlich nicht wenig Geld ist, da ich 500€ zum Leben habe. Die Hälfte geht schon an Fixkosten wie Strom, Internet und Telefon.Weiß jemand, was es kostet, wenn man den Termin nicht wahrnehmen konnte? Gibt es vielleicht eine Ratenzahlung? Bitte keine abstoßenden Kommentare. Ich bin mir bewusst, dass es eventuell ein Fehler war. Ich muss halt alles genau berechnen, was einen manchmal richtig fertig macht. Vielen Dank für eure Hilfe!Frohe Weihnachten, ansonsten – das Geschenk kann ich wohl vergessen. 😞😩

Mietwohnung, Rechte, schimmel, rechte und pflichten
Streit um Pflanzen auf dem Balkon?

Hallo, ich habe eine Frage zu einem Streit, den ich mit meinem Vermieter habe. Nachdem ich meine vorherige Wohnung verlassen habe, hat sich mein Vermieter beschwert, dass viele seiner Pflanzen gestorben oder in einem schlechten Zustand sind. Er hat mir vorgeworfen, dass ich meinen so genannten "Verpflichtungen" nicht nachgekommen bin, und er will mir das in Rechnung stellen. Außerdem sagte er, er habe mich bereits persönlich wegen der Pflanzen verwarnt und wolle nicht, dass sein Gärtner aufgrund meiner Reaktion zu Besuch kommt. Ein solches Gespräch hat jedoch nie stattgefunden, weder persönlich noch per E-Mail und WhatsApp-Nachrichten. Tatsächlich hat er mir nichts über die Pflanzen auf seinem Balkon erzählt und da ich so gut wie keine Kenntnisse über Pflanzen und deren Pflege habe, konnte ich sie nur füttern. Ich konnte nichts anderes tun, da ich nicht wusste, wie man sich um sie kümmert. Außerdem gibt es keine Klauseln über die Pflege der Pflanzen auf seinem Balkon. Aufgrund seiner unhöflichen Sprache eskaliert die Situation, und ich habe nicht die Absicht, seinen Anspruch auf Pflanzen zu akzeptieren. Bitte beachten Sie auch, dass ich ihm gegenüber keine Schulden habe und bereits für seine früheren Forderungen aufgekommen bin. Darf ich nun fragen, was passieren würde, wenn ich seine Forderungen ablehne? 

Kleine Anmerkung: Ich habe alle schriftlichen Beweise dafür, dass er mich nie über die Pflege der Pflanzen informiert hat, und ich habe keine Kenntnis von seinem so genannten Gärtner.

Mit freundlichen Grüßen

Streit, Mietwohnung
Wie risikoreich ist es Kopien von Personalausweis, Grundbuchauszug, Festgeldkonten usw. abzugeben?

Guten Tag,

unsere Tochter möchte demnächst wegen ihres Studiums eine Wohnung in einer anderen Stadt anmieten.

Dort ist sie schon auf eine interessante Wohnung gestoßen. Deren Vermieter arbeitet mit der Firma "Apato" zusammen, wo Interessenten online einen sogenannten "Mieterpass" erstellen sollen. Neben div. persönlichen Angaben sollen dort auch Unterlagen in diesen virtuellen Mieterpass hochgeladen werden, u. a. eine Kopie des Personalausweis, letzte Gehaltsabrg., Auskunft des jetzigen Vermieters, usw., usw.

Da sie während des Studiums wenig Einnahmen haben wird, würden wir auch noch für Sie bürgen. D. h. um unseren soliden finanziellen Background zu beweisen, müssten wir außer Rentenbescheiden auch noch Kopien von Tages- und Festgeld-Kontoauszügen und den Grundbuchauszugs unserer Eigentumswohnung ins Internet hochladen. Dort hätten dann verschiedene Mitarbeiter des Vermieters, der o. g. Firma und sonst noch wer Zugriff.

Kommt mir in Sachen Datenschutz und Sicherheit sehr bedenklich vor. Kürzlich gab es auch noch eine offizielle Warnung des Bundesamtes für IT-Sicherheit, man solle keine Ausweiskopien ins Internet oder per Email senden.

Ähnlich wie bei dem o. g. Vermieter und Apato ist es auch bei der sog. Plus-Mitgliedschaft von Immoscout24: auch hier sollen Dokumente hochgeladen werden. Und in Prinzip kann jeder, der angibt, Vermieter zu sein, dann Zugriff darauf haben?

Falls man aber sich weigert, Kopien von Dokumenten zu versenden, hat man natürlich auch schlechte Karten bei anderen, mutmaßlich seriösen Vermietern. Und das auf dem engen Wohnungsmarkt einer Uni-Stadt.

Frage: wie handhaben andere solche Angelegenheiten? Kopien von Ausweis, Grundbuch und ähnlichem übers Internet zur Verfügung stellen? Oder sich grundsätzlich nicht darauf einlassen?

Für Antworten danke im Voraus

Datenschutz, Immobilien, Mietwohnung, vermieter, Personalausweis
Wohnungssuche: nicht ein Anbieter antwortet?

Guten Tag,

ich bin zurzeit auf Wohnungssuche, da ich von der Stadt in eine eher ruhigere Lage ziehen möchte. Meine Situation ist so, dass ich nun bald ein Studium anfange und daher meine Eltern die Wohnung bezahlen. In meinen Anfragen habe ich eine Bürgschaft angeboten oder das meine Eltern zusammen den Vertrag unterschreiben. Da meine Eltern deutlich zu viel verdienen (zusammen ca. 5-6.000 Netto (in manchen Monaten bis zu 10.000, durch Bonuszahlungen etc, bekomme ich selbst natürlich kein Bafög). Dazu kommt noch mein eigenes Gewerbe mit dem ich nun erst anfange Geld zu verdienen, da es sehr neu ist. (Erster Monat ca. 100€).
Dem Schreiben liegen die Lohnabrechnungen von März bis April bei, sowie eine ausschließlich positive Schufa Selbstauskunft. Die Wohnungen an die ich schreibe liegen so zwischen 400-600€ kalt.
Nun ist es leider jedoch so, dass ich bis jetzt auf ca. 10 Wohnungsanfragen, die ich seit Anfang Mai gestellt habe, nicht eine einzige Antwort erhalten habe, leider auch keine Absagen. Woran kann das liegen? Was mache ich falsch? =)
Das ist mein Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist (mein Name) und ich interessiere mich sehr für die ausgeschriebene 1/2-Zimmer Wohnung in der (Besagte Wohnungen) . Ich bin (mein alter) Jahre alt, Nichtraucher und schließe im kommenden Juli mein nachgeholtes Fachabitur ab. Danach beginne ich ein Fernstudium, sowie die Selbstständigkeit als Video editor/cutter. Daher würde nicht ich direkt, sondern meine Mutter den Mietvertrag abschließen, bzw. könnte ich eine Bürgschaft vorlegen, wenn Sie dies wünschen. Meine Mutter arbeitet seit ca. 30 Jahren bei (Arbeitsstelle) als Wirtschaftsinformatikerin in einer führenden Position. Die letzten drei Gehaltsabrechnungen können Sie in meinem Profil einsehen. Ebenso kann ich Ihnen alle weiteren benötigten Unterlagen via e-Mail schicken.

Falls Sie noch offene Fragen zu meiner Person haben, weitere Informationen benötigen oder einen Termin für eine Besichtigung absprechen möchten, können Sie mich unter folgenden Wegen erreichen.

E-Mail: (gebe ich hier nicht an ^^)

Telefon: (gebe ich hier nicht an ^^)

Anschrift: (gebe ich hier nicht an ^^)

Über eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank für Ihre Zeit!

Mit freundlichen Grüßen

(Mein Name)

Mietwohnung, wohnung, Wohnungssuche
Vermieter will Reparatur nicht zahlen?

Vor ein par Monaten wurde bei mir in der Wohnung der Wasserhahn und Ablaufrohr ausgetauscht, weil Wasser ausgetreten ist. Hab den Vermieter schon vorher darüber informiert, der hat dann gemeint, dass ich mich selbst drum kümmern soll weil es zu "Kleinreparaturen" gehört.

Der Handwerker war wegen einer anderen Sache sowieso hier (von meinem Vermieter beauftragt) und ich habe meinen Vermieter gefragt, ob der auch die anderen Sachen (Wasserhähne und Rohr) mit machen kann. Der hat "Ja, klar" gesagt und es musste eben ein neuer Wasserhahn und neues Rohr her.

Jetzt kam die Rechnung (wurde an mich geschickt???) und es übersteigt den im Mietvertrag festgellten Betrag, den der Mieter für Kleinreparaturen zahlen muss. Wobei ich der Meinung bin, dass es gar nicht zu Kleinreparaturen zählt.

Jetzt ist aber das Problem, dass mein Vermieter nicht zahlen, weil er meint, dass das nicht abgesprochen war und meint, dass er nur zugestimmt hat, dass der Handwerker sich das "anschaut" und nicht gleich repariert. Er hat auch gemeint, dass ich den Handwerker nach einen Kostenvoranschlag hätte fragen sollen (weil man das laut ihm so macht) damit er andere Angebote hätte einholen können und hätte schauen können, ob es wirklich "notwendig" gewesen wäre. Davon war nie die Rede und ist auch nirgendwo im Mietvertrag festgehalten. Laut Handwerker wurden die Sachen damals auch nicht fachgerecht eingesetzt. Was meint ihr, wie man da vorgehen sollte?

Mietrecht, Mietwohnung, Reparatur, wohnung
Darf ich die Einbauküche des Vermieters (die nicht Teil der Mietsache ist) durch eine neue ersetzen?

Hallo,

wir haben uns vor ein paar Monaten dafür entschieden eine neue Küche in unsere Mietwohnung einbauen zu lassen. Derzeit befindet sich in der Mietwohnung die Einbauküche des Vermieters, welche nicht zur Mietsache gehört. Der Vermieter verfasste eine extra klausel, welche beinhaltet, dass der Vermieter eine Einbauküche zur Verfügung stellt, mit einem Herd/Ofen und einer Spülmaschine welche wir nutzen dürfen. Die Spülmaschine ist allerdings nicht vorhanden.

Die jetzige Küche hat keine Spülmaschine und Mängel wie undichte Stellen in der Arbeitsplatte und das Spülbecken hebt sich von der Arbeitsplatte ab.

Da wir die Küche selber zahlen, müsste die Küche demnach auch uns gehören. Der Vermieter weigert sich jedoch das an zu erkennen und möchte eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abschließen, um für sich selbst keine Aufwendungen und Kosten zu haben. Unter anderem beinhaltet diese Zusatzvereinbarung, dass wir dem Nachmieter die Einbauküche nicht weiter verkaufen dürfen oder ausbauen und wieder mitnehmen, sondern dass diese in der Wohnung bleiben muss und am ende dem Vermieter gehört.

Sprich, wir werden vom Vermieter sehr benachteiligt. Unsere eigene Küche, welche wir zahlen, soll in dieser Wohnung bleiben und an den nächsten Mieter KOSTENFREI übergeben werden, da die Küche nach unserem Auszug laut der Zusatzvereinbarung dem Vermieter gehört, da die jetzige Küche ja noch vollfunktionsfähig ist und man diese seiner Meinung nach nicht ersetzen müsste.

Welche Rechte haben wir? Können wir seine alte Küche ausbauen und so lange lagern, bis wir ausziehen wir möchten ihm unsere Küche nicht überlassen, die wir selbst zahlen werden. Oder muss er die Küche selber zu sich nehmen, da sie nicht Teil der Mietsache ist. Darf unser Vermieter uns verbieten, die Einbauküche an den nächsten Mieter zu verkaufen? Oder Zusatzvereinbarungen erstellen welche wir unterschreiben müssen mit der Forderung, falls wir eine Küche haben wollen dann nur wenn wir seine Zusatzvereinbarung unterschreiben.

(Wir haben keine Zusatzvereinbarungen unterschrieben!)

Danke im Voraus für Hilfreiche Antworten.

MfG

küche, Mieter, Mietwohnung, Eigentum, Mieterrecht
Mietwohnung Zutritt verweigern?

Hallo zusammen.

Ich habe momentan folgendes Problem mit meiner Hausverwaltung: Es gibt einen Wasserschaden, wo aber ich nicht Schuld daran bin. Deswegen habe ich momentan im Bad und Schlafzimmer 2 große Bautrockner und 1 Gebläse stehen. Nicht nur, dass das irrsinnig laut ist - diese Dinger verursachen in meiner ohnehin schon sehr warmen Dachgeschosswohnung Temperaturen von bis zu 40 Grad.

Ich bekomme ständig Kontrolltermine angesagt (im Schnitt so 2x pro Woche) und die sind natürlich immer Werktags am Vormittagen, wo ich in der Arbeit bin. Jeder den ich kenne arbeitet zu den Terminen wo die immer kommen. Diese dauernden Eingriffe in meine Privatsphäre stören mich schon gewaltig, aber das ist denen natürlich egal. Ich schließe immer alle Türen - somit habe ich zumindest im Rest der Wohnung "nur" 25 Grad.

Beim vorletzten Mal als es eine Wohnungsbeschau gab, haben die einfach alle Türen offen gelassen, sodass ich nicht nur im Bad und Schlafzimmer heiße Temperaturen hatte, sondern in der kompletten Wohnung eine unerträgliche Hitze herrschte. Ich habe daraufhin angerufen und mich beschwert (mir wurde gesagt ich muss unbedingt alle Türen geschlossen halten, damit nur diese beiden Räume entfeuchtet werden und selbst lassen sie dann aber offen).

Es wurde sich entschuldigt, beim letzten Mal war wieder das gleiche. Wieder habe ich es ihnen gesagt, wieder wurde sich entschuldigt. Heute war wieder jemand da zum Abflüsse kontrollieren.

Als ich zuhause angekommen bin, war der Schlüsselsafe zwar zu, aber der Code wurde nicht verstellt, sodass jeder den Code sehen konnte. Dann bin ich in die Wohnung rein - mein gesamter Teppich im Wohnzimmer (was will man im Wohnzimmer Abflüsse kontrollieren??) war voller dreckiger Schuhabdrücke, alle Türen waren wieder offen und ich habe schon wieder Saunafeeling in der Wohnung.

In der Badewanne sind schwarze Schuhabdrücke, die Waschmaschine wurde verschoben und ich kann sie alleine nicht mehr zurück schieben. Und dadurch dass die wiedermal die Türe offen gelassen haben, ist wegen Hitze ein gebasteltes Geschenk aus teuren Pralinen welches in der Küche stand und ich heute Abend verschenken wollte total geschmolzen.

Ich fühle mich so respektlos behandelt, ich verlange doch nur dass die meine Wohnung so verlassen wie sie sie vorgefunden haben, das kann doch nicht zu viel verlangt sein oder?

Kann ich da irgendwas tun, außer mich immer wieder zu beschweren, was ja bisher nichts genützt hat? Kann ich verlangen, dass solche Termine nur noch vereinbart werden, wenn ich zuhause bin? Ich bin gerade richtig stinksauer, hab gestern 2,5 Stunden damit verbracht diese Figur aus Pralinen zu basteln und nun ist alles kaputt und ich schwitze wie ein Schwein weil es so unerträglich heiß hier ist.

Mietrecht, Mietwohnung
Waschbecken kaputt, Mieter soll alle kosten tragen?

Hallo, vor kurzem ist mir mein Seifenspender in das Waschbecken gefallen, direkt auf die schon da gewesenen Risse, wodurch das Waschbecken dort nun ein Loch hat. Sowohl Vermieter als auch Haftsflichtversicherung wurden informiert. Ein Hamdwerker wurde ersteinmal zum begutachten geschickt und es wurde besprochen das die Kostenübernahme noch geklärt werden müsse. Nun hat sich jedoch mein Vermieter bei mir mit einem Angebot gemeldet, was ich an meine Versicherung weiter leiten soll. In diesem Angebot ist nun die De und Montage, ein neues waschbecken und eine neue Mischbatterie enthalten. Auf meine Frage wie das nun mit den Kosten läuft, wurde nur mit "auf den beim Einzug gemachten Bildern, ist nicht eine so starke Beschädigung zu sehen, wie sie jetzt vorliegt" geantwortet. Des weiteren wurde mir mit geteilt, dass das Waschbecken rund 20Jahre alt sei. Nach etwas Recherche hab ich gelesen das die Lebensdauer eines waschbeckens 20-30 und einer Mischbatterie 15-20 Jahre beträgt. Nun meine Frage, kann mein Vermieter verlangen, das ich die gesammten Kosten trage, obwohl das Waschbecken Risse an der besagten Stelle hatte und es bereits 20 Jahre alt ist? Und wie kann ich das meinem Vermieter klar machen, ohne vor Gericht zu gehen?

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen, bevor ich zu einem Anwalt gehe (kostet ja auch wieder). Danke.

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Mietwohnung, Rechtsschutz, Beschaedigung
Liegt hier ein fristloser Kündigungsgrund für eine Mietwohnung vor?

Ich wohne derzeit in einer Mietwohnung und habe meine ordentliche Kündigung gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist eingereicht. Ich erhielt vor kurzem eine - sagen wir es mal so eine Art - Nebenkostenabrechnung, worin nur zwei Sätze mit der Höhe des Guthabens vorhanden war, jedoch keinerlei Auflisung mit eingezahlten Vorauszahlung abzüglich den effektiven Nebenkosten. Da aber eine Anlage der Thermomess vorhanden war, konnte ich ohne größeren Aufwand die Berechnung durchführen um festzustellen, dass das Guthaben weitaus höher ist als auf der dargestellten Abrechnung. Die Abrechnung war formell wie inhaltlich zu beanstanden. Bevor ich hier einen schriftlichen Widerspruch mit Fristsetzung von 14 Tage einleiten wollte, habe ich mit den Vermieter den telefonischen Kontakt gesucht. Hier muss ich noch erwähnen während des Mietverhältnisses gab es einen spontanen Eigentümerwechsel. Die derzetigen Eigentümer und Vermieter gaben an, bewusst nur anteilige Nebenkosten zurückgezahlt zu haben mit der Angabe der ehemalige Vermieter hätte noch Miete weiterzuleiten. Um das verständlich zu erklären, die Mieter im Mehrfamilienhaus bekamen ca. 2 Monate später erst die Benachrichtung, dass es neue Eigentümer gibt die auch gleichzeitig die Vermieter sind. Während der Kautionsübergabe, wo wir von ehemaligen Eigentümer wieder erhielten und die Kaution die wir dann zeitgleich an die neuen Eigentümer übergeben haben, hatte der ehemalige Vermieter schon klar ausgesagt, dass die Miete, welche noch auf sein Konto einging entsprechend weitergeleitet wurde. Das war ein kurzer Umriss aus der Vergangenheit um die Situation zu verstehen. Um wieder in Jetzt sein: Die aktuellen Vermieter gaben an, es fehlen noch Miete samt Nebenkosten so dass nur eine anteilige Auszahlung möglich wäre. Ich habe gegoogelt und als Mieter kann es hierbei egal sein, da der interne Ausgleich der Betriebskostenabrechnung die beiden Eigentümer selbst klären müssten und der aktuelle Eigentümer in der Verpflichtung steht. Um das ganze etwas zu beschleunigen rief ich meinen ehemaligen Eigentümer mal an, was da vor sich ging. Er gab mir an, es gibt keine offene Forderungen mehr, sie hätten auch von der anderen Seite ein Anwaltsschreiben erhalten das noch Summen fehlten, aber der ehemalige konnte anhand passender Belege nachweisen, dass dem nicht so ist. Die Frage, die sich mir jetzt stellt, sollte ich von meinem ehemaligen Eigentümer diese Nachweise zur Verfügung gestellt bekommen, dass hier wirklich keine offene Forderung besteht. Könnte ich damit mein Mietverhältnis aufgrund Vertrauensbruchs bzw. argliste Täuschung fristlos kündigen 14 Tage Räumungsfrist? - da hier scheinbar bewusst eine falsche Abrechnung angefertigt wurde.

betriebskosten, Mietrecht, Mietwohnung, Nebenkosten, fristlose Kündigung
Warte seit einem Monat auf Termin für Austausch der Messgeräte an der Heizung - Was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin im März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. In der Wohnung sind noch die alten Messröhrchen an der Heizung vom letzten Jahr vom Vormieter. So kann mein Verbrauch nicht ermittelt werden, da der Verbrauch vom Vormieter im letzten Jahr schon geschätzt werden musste. Mein Verbrauch kann erst ab dem Zeitpunkt gemessen werden, wo die Messgeräte an der Heizung ausgetauscht werden. Am 12.08. rief ich deshalb bei meinem Vermieter (ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover) an. Dieser rief dann bei der Ablesefirma ISTA an und gab bei denen den Austausch der Messgeräte an der Heizung in Auftrag. Als ich bei der Firma ISTA eine Woche später selbst anrief, wurde mir bestätigt, dass der Vermieter den Auftrag am 12.08. wirklich mitgeteilt hat. Die Mitarbeiterin der ISTA sagte mir dann, dass noch ein Auftragnehmer gefunden werden muss, welcher den Austausch der Messgeräte vornimmt, da die ISTA selbst die Messgeräte nicht austauscht. Das klang plausibel, weshalb ich einfach abwartete, bis ein Termin vom Ableser kommt. Jetzt ist allerdings schon ein Monat vergangen und ich hatte bisher immer noch keinen Termin im Briefkasten. Ich mache mir nun Sorgen, dass die Messgeräte gar nicht mehr ausgetauscht werden, was aber wichtig ist, da sonst mein Verbrauch nicht gemessen werden könnte.

Was noch belastend dazukommt: Mein eigentlich für mich zuständiger Sachbearbeiter bei der Wohnungsgesellschaft sagt immer, ich soll einfach bei der ISTA anrufen und selbst nach einem Termin fragen. Wenn ich dann bei der ISTA anrufe, sagen die mir immer, dass ich mich an meinen Vermieter wenden soll, weil ich nicht der Kunde der ISTA bin. Heißt also: Vermieter sagt, ich soll mich bei der ISTA melden und ISTA sagt, ich soll mich beim Vermieter melden. So komme ich dann nie weiter, was mich auch belastet.

Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre, wieder den anderen Sachbearbeiter der Wohnungsgesellschaft anzurufen, der ja schon am 12.08. weitergeholfen hat und bei der ISTA den Auftrag mitgeteilt hat. Nur was ist, wenn auch der nicht mehr bei der ISTA anrufen würde? Dann würden bei mir die Messgeräte an der Heizung nie ausgetauscht werden.

Deshalb meine Frage: Meint ihr, dass ich noch einen Termin von dem Ableser zugeschickt bekomme, welcher die Messgeräte an der Heizung austauscht? Seit dem 12.08. ist wie gesagt schon ein Monat vergangen und ich bekam bisher noch keinen Termin. Soll ich noch diesen Monat abwarten?

Danke im Voraus für Eure Hilfe =)

Haushalt, Heizkosten, Heizung, Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Technik, vermieter

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