Übergabeprotokoll fehlerhaft oder unvollständig, kann ich belangt werden?

Ich habe ziemlich genau 1,5 Jahre in meiner jetzigen Mietwohnung gewohnt und ziehe zum 1.12. Aus. Jetzt bin ich grad in der Vorbereitung, alles schonmal langsam einzupacken und zu planen.

In dem Bestätigungsbrief, wo mein Vermieter den Kündigungsempfang bestätigt steht, dass die Wohnung "komplett renoviert mir Raufaser weiß gestrichen" zurückgegeben werden muss. Im Mietvertrag steht zur Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses folgendes: "Die Wohnung nach Bedarf komplett in hell (möglichst weiß) und einheitlich gestrichener Raufaser an Wände und Decken [...]. Beschädigungen an den Laminatböden, Türen und Türzargen sind fachgerecht zu beseitigen.".

Ich habe dann auch nochmal auf die Übernahmebestätigung von damals geschaut, dort wurde angekreuzt, dass die Wohnung in renoviertem/tapeziertem Zustand übernommen wird. Mein Vormieter hatte nicht frisch renoviert/tapeziert, es war halt noch die Weiße Wandfarbe seines Vormieters. Auch wurden keine kleineren Macken an den Türen vermerkt, sowie der starke Grünbelag und abblätternde Farbe auf der Balkonwand.

Das war meine erste eigene Wohnung.. ich kannte mich damit leider nicht wirklich aus.(jetzt immernoch nicht wirklich, deswegen frage ich ja nach). Kann von mir verlangt werden, dass ich frisch weiß streiche/neu Tapeziere? Das Einzige was ist, ist dass halt das weiß etwas verblasst ist. Ich bin sehr sorgsam mit der Wohnung umgegangen und habe hier keine Schäden verursacht..

Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Mieterrecht
Wer hat das Recht bei einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben wenn einer der Partner bereits vorher das Objekt bewohnt hat?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne wissen wer das Recht hat in einer gemeinsamen Wohnung, bei einer Trennung der Beziehung, zu bleiben, wenn einer der Partner die Wohnung bereits vorher schon gemietet hatte, die Kaution für die Wohnung alleine bezahlt hat und die Miete von dieser Person auch im gemeinsamen Mietverhältnis von dessen Konto alleine bezahlt wurde, obwohl beide im aktuellen Mietvertrag stehen?

Zur besseren Erklärung! Der Mann hatte das Objekt schon zuvor gemietet und eben die Kaution bezahlt. Nach einem Jahr ist dann auch die Frau in das Objekt eingezogen, worauf ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wurde indem beide (Mann und Frau) unterschrieben haben, jedoch keine neue Kaution festgelegt wurde, da die entrichtete Kaution des Mannes mündlich anerkannt geblieben ist.

In weiterer Folge wurde die Miete, so wie auch schon vorher als der Mann alleine in dem Objekt lebte, immer vom Konto des Mannes gezahlt. Der Mann hat, ohne schriftliche Vereinbarung die hälfte der Miete von der Frau auf sein Konto überwiesen bekommen. Die hälfte der Kaution wurde jedoch nicht von der Frau an den Mann bezahlt und auch sonstige Investitionen in dem gemeimsamen Haushalt wurden vom Mann alleine bezahlt.

Die beiden sind in Österreich wohnhaft und der Vermieter ist prinzipiell einvertsanden wenn der Mann die Wohnung wieder alleine bewohnen würde! Es gibt keine Kinder und die beiden sind nicht Verheiratet und haben keine eingetragene Partnerschaft. Es werden offiziell beide als "ledig" geführt.

Hat der Mann das Recht in der Wohnung zu bleiben die er zuvor alleine gemietet hatte, auch wenn die Frau die nunmehr gemeinsame Wohnung nicht verlassen möchte?

Wer hat das Recht in der Wohnung zu bleiben bzw. welche Aussichten stehen zur Debatte, sollte es zu einer gerichtlichen Frageklärung kommen?

Wem steht es zu in der Wohnung zu bleiben?

Mietvertrag
Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag
Darf ein Wohnheim mit Kündigung drohen, wenn man die bestenden Möbel erweitert, ohne sie zu beschädigen?

Ich ziehe in ein paar Tagen in ein Wohnheim Zimmer ein. Nach Erhalt des Schlüssels war ich mehrfach dort, zahle natürlich schon Miete. Das Zimmer kommt mit sehr minimalistischen und alten Möbeln. Ich habe mir einen Aufsatz für das Bett gebaut, sodass ich eine größere Matratze haben kann. Hierbei würde das ursprüngliche Bett oder andere Möbel nicht beschädigt, da diese Erweiterung nur aufliegt.

In dem Mietvertrag steht jedoch folgendes:

Der Mieter verpflichtet sich, das Appartement mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen unverändert zu belassen und sauber, schonend und pflegend zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Verletzung dieser ihm obliegenden Sorgfaltspflicht verursacht werden. Das Ändern oder Umstellen von Einrichtungsgegenständen, das Aushängen von Türen und die Verlegen von elektrischen Leitungen einschließlich des Neuverlegens sind untersagt. Möbelstücke und sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen auch Werder innerhalb des Apartments noch zwischen verschiedenen Apartments und Räumen im Haus ausgetauscht werden.

Ich bin der Meinung, dass ich den Mietvertrag nicht verletzt habe, da ich keine Möbel bewegt oder beschädigt habe. Ich habe lediglich andere Möbel mitgebracht und in das Appartement gestellt.

Natürlich kenne ich mich gar nicht damit aus und hoffe, dass mir die Community dabei helfen kann.

Vielen lieben Dank und Freundliche Grüße

Mietrecht, Mietvertrag
Untermietvertrag habe seit Monaten die Miete an die Exfreundin von meinem Vermieter gezahlt? Bitte helft mir?

Ich ich bin alleinerziehend mit einem Kind und wusste Anfang des Jahres nicht wohin damit mein Ex-Freund rausgeschmissen hat mit unserem Baby meine ehemalige gute Freundin hatte mir angeboten bei ihrem Freund in die Wohnung zu ziehen als Untermietvertrag im Vertrag stand die miete 709 € ich habe ich schriftlich bei Whatsapp zugesagt dass ich die komplette Miete plus Strom zahlen dies wurde auch alles im Mietvertrag festgehalten nun gab es aber Probleme mit dem Jobcenter dass ich monatelang keine Leistung bekommen habe daraufhin sind die beiden mir entgegengekommen und haben gesagt dass ich solange halt 500 € zahlen weil ich ja sonst nichts zu Essen hätte nun habe ich eine Nachzahlung vom Jobcenter bekommen und jetzt verlangt der Vermieter den Rückstand also das fehlende Geld die 200 € der letzten Monate monatlich zurück hat er das Recht dazu ich habe ja den Vertrag unterschrieben und da steht ja drinne 709 € drinne es steht auch drinne dass er mich auf meine Kosten verklagen kann wenn ich die Miete nicht zahle und nun das Schlimmste ich habe seit Monaten die Miete an die Ex Freundin also meiner Freundin die Ex-Freundin des Vermieters überwiesen auf Ihr Konto nun sagt der Vermieter er habe das dasgeld.me erhalten und dass die miete auf sein Konto hätte gehen sollen was kann ich da jetzt tun ich bin total verzweifelt ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Mietrecht, Mietvertrag, Untermieter
Betrug bei Untermiete - was tun?

Hallo,

ich habe einen Untermietvertrag unterschrieben nach einer Besichtigung per Videochat aufgrund der aktuellen Situation. Zu dem Zeitpunkt war ich noch in einem Hochrisikogebiet im Ausland und hatte keine Chance mir das Zimmer anzuschauen. Die Vermieterin wusste das. Es handelt sich um eine WG, das Zimmer war laut Aussage und Beschreibung 20qm groß (Screenshots von der Anzeige sind vorhanden). Am Freitag konnte ich mir das Zimmer endlich anschauen, aber von den angegebenen 20qm war nichts zu sehen, das Zimmer hat Maße die gerade mal 11qm sind. Für den Preis und die Lage hätte ich das Zimmer niemals genommen.

Ein Gespräch mit der Vermieterin führte ins nichts da sie lt. eigenen Angaben durch das keine finanziellen Rückstände haben möchte.

Der Fehler ist ja jedoch ihrerseits entstanden, ich kann in das Zimmer nicht einziehen da nicht mal mein Bett reinpasst. Kaution ist leider schon angezahlt, Mietvertrag unterschrieben.

Jetzt forderte sie mich auf das ich den Wohnungsschlüssel zurückgeben soll, obwohl ich keinen bekommen habe und im Gegenzug die Kaution abzüglich der ersten Kaltmiete wieder ausgezahlt bekomme.

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten? Bzw mein Geld wieder zu bekommen? Den Hauptmietvertrag habe ich zb noch nicht bekommen obwohl ich eine Kopie laut Untermietvertrag bekommen sollte. Was mache ich denn jetzt am Besten?

Ich muss ja jetzt auch zum 1.5. eine neue Wohnung finden, mein alter Mietvertrag ist schließlich zum 1.5. gekündigt.

Liebe Grüße

betrug, Kaution, Mietrecht, Mietvertrag, Vertragsrecht, Untermiete

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