Kleingewerbe und Teilzeitjob?

3 Antworten

Wenn Du eine Anstellungs hast, sind es Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit dem Abzug der Arbeitnehmer pauschale usw.

Der Gewinn aus dem Gewerbe (Kleingewerbegibt es nicht wie @Eifelia schon schrieb) kommt dazu.

Ob die Kleinunternehemrreglung in der Umsatzsteeur (die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Vorjahresumsatz 22.000,- nicht über schritt (1. Jahr eigene Schätzung), für Dich richtig wäre, richtet sich danach, ob Du privat, oder Geschöftskunden hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Steuerrechtlich gilt das Gesamteinkommen!

Da wird nichts separiert!

Es gibt in D überhaupt kein "Kleingewerbe", es gibt die Kleinunternehmerregelung, die sich aber NUR auf die Umsatzsteuer bezieht (und je nach Art des Gewerbes ganz und gar nicht immer sinnvoll ist).

Vom Gewinn eines Gewerbebetriebes ist nichts per se "steuerfrei", was die Einkommensteuer betrifft. Es gibt im Rahmen der ESt den Grundfreibetrag. Dieser ist in die Einkommensteuertabellen eingearbeitet. Es werden stets alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten (außer ggf. Kapitaleinkünften, für diese gibt es Sonderregelungen) zusammengerechnet.

Mit so geringen Kenntnissen, wie sie sich aus dieser Frage ergeben, solltest Du Dich noch nicht selbständig machen, sondern Dir zunächst mal das Minimum an Grundwissen beschaffen.