Kleingewerbe und Teilzeitjob?
Guten Tag,
Ich weiß nicht wie oft und ob diese Frage schon gestellt wurde, aber ich möchte mich jobtechnisch umorientieren und bin über folgende Frage gestoßen. Wenn ich ein Kleingewerbe betreibe habe ich einen gewissen Betrag fürs Jahr, der Steuerfrei ist. Wenn ich jetzt nebenbei aber einem Teilzeitjob nachgehe, werden dann beide Einkünfte zusammengerechnet und ich muss doch beides versteuern oder wird dieses separat gehandhabt?
LG und danke im Voraus!
3 Antworten
Wenn Du eine Anstellungs hast, sind es Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit dem Abzug der Arbeitnehmer pauschale usw.
Der Gewinn aus dem Gewerbe (Kleingewerbegibt es nicht wie @Eifelia schon schrieb) kommt dazu.
Ob die Kleinunternehemrreglung in der Umsatzsteeur (die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Vorjahresumsatz 22.000,- nicht über schritt (1. Jahr eigene Schätzung), für Dich richtig wäre, richtet sich danach, ob Du privat, oder Geschöftskunden hast.
Steuerrechtlich gilt das Gesamteinkommen!
Da wird nichts separiert!
Es gibt in D überhaupt kein "Kleingewerbe", es gibt die Kleinunternehmerregelung, die sich aber NUR auf die Umsatzsteuer bezieht (und je nach Art des Gewerbes ganz und gar nicht immer sinnvoll ist).
Vom Gewinn eines Gewerbebetriebes ist nichts per se "steuerfrei", was die Einkommensteuer betrifft. Es gibt im Rahmen der ESt den Grundfreibetrag. Dieser ist in die Einkommensteuertabellen eingearbeitet. Es werden stets alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten (außer ggf. Kapitaleinkünften, für diese gibt es Sonderregelungen) zusammengerechnet.
Mit so geringen Kenntnissen, wie sie sich aus dieser Frage ergeben, solltest Du Dich noch nicht selbständig machen, sondern Dir zunächst mal das Minimum an Grundwissen beschaffen.