Muss Kündigung von Untermieter schriftlich erfolgen oder ist E-Mail rechtlich ok?

2 Antworten

Eine Kündigung bedarf der Schriftform, eine Kündigung per Mail/ Textform kann der VM akzeptieren, muss er aber nicht

Hier ist per Gesetz zwingend die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben!

Und im Original zu übergeben, per Mail mit Anlage allein reicht nicht!