Darf mein Stiefvater mir Hausverbot geben?
Ich bin von meine Mutter ausgezogen seit anfangs des Jahres und bin 19 Jahre alt
vor kurzem habe ich ein Brief von meine Stiefvater bekommen das ich Hausverbot habe von meine Mutters Wohnung (nur sie ist in Mietvertrag) ist das möglich?
Sie sind noch verheiratet , meine Mutter Versuch seit mehreren Monaten sich zu scheiden aber er tut nichts dafür und geht auch nicht aus der Wohnung.
der Grund warum er mir „Hausverbot“ gegeben hat war weil wir diskutieren haben vor meinen kleinen Bruder (ich habe an den Tag auf mein Bruder aufgepasst weil meine Mutter arbeiten musste , und der angeblich kein Zeit hatte obwohl er die ganze Zeit zuhause gewesen ist) er hat mich provoziert beleidigt von a bis z und ich habe nur zurück gegeben darauf hin meinte er wenn ich meine Fuß nochmal in der Wohnung trete wird er die Polizei anrufen
Meine Frage ist , ist das möglich obwohl er gar nicht in Mietvertrag steht?
5 Antworten
Warum lassen sie sich provozieren?
das sollte ihnen sowas von egal sein, einfach ja sagen und gut isses.
Das ganze spielt eh keine Rolle, da "er" nur geduldet ist ohne Wohnrecht, aber das sollten sie ihm nicht nochaufs Butterbrot schmieren, sie wissen das jetzt und er offensichtlich nicht, dabei sollten sie es belassen.
Bezüglich des Briefes, Papierkorb werfen und gut isses, hat ausser Porto nix gebracht, hat einzig den Grund sie zu provozieren, und das sie nicht mehr kommen und auf ihren Bruder aufpassen, somit geht das ganze gegen ihre Mutter, das sie niemanden mehr zu aufpassen hat, während sie arbeiten geht.
Somit tun sie es für ihre Mutter, deswegen einfach labern lassen und gut isses.
Was die Trennung betrifft, ihre Mutter könnte die Schösser auswechseln, originalschloß gehört zur Wohnung, deswegen aufbewahren.
Und wenn der gute Stiefvater rumkrakelt ala laß mich rein, die Polizei rufen, so hat es eine Freundin so gemacht, anders war der baldex nicht rauszubekommen.
Der hatte übrigens Platzverbot bekommen und musste irgendwo anders unterkommen.
Indieser Zeit regeln sie das mit seinen Sachen, lassen sie den guten nicht wieder in die Wohnung.
Sie machen sich da völlig zuviel Gedanken
Nein, er darf es nicht, da er kein "Hausrecht" hat.
Denn ein nicht im Mietvertrag stehender Mitbewohner darf grundsätzlich kein Hausverbot geben, da das Hausrecht der Hauptmieter bzw. der Wohnungseigentümer hat.
Ausnahme ist zur "unmittelbaren Gefahrenabwehr", also in besonderen Gefahrensituationen, und dann auch nur anlassbezogen und vorübergehend.
Ob diese Rechtslage natürlich in deinem Fall hilft bezweifle ich, da daraus unnötige Eskalationen entstehen können.
Versuche hier nichts durch "zurückgeben" zu provozieren, sondern denk daran, dass du ja wieder weggehst, bleib ruhig und schaukle das nicht überflüssigerweise hoch. Denn dein - vermutlich kleiner - Bruder, welcher das ja auch mitkriegt, belastet so etwas sicher völlig unnötig, denn er muss ja dableiben und mit dem Stiefvater weiter zusammenleben.
Denk an den Spruch von Bundeskanzler Kohl aus 1982: "Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter".
Die Polizei kann der Stiefvater gerne anrufen, aber das ist sicher eine der üblichen Sprüche in diesen Situationen. Sollen sie ruhig kommen, da kannst du völlig entspannt sein.
Nachdem Deine Mutter alleinige Mietvertragspartei ist, kann Dir deren Mann für diese auch von ihm genutzte Wohnung kein Hausverbot erteilen.
Wenn Deine Mutter mit dem Hausverbot nicht einverstanden ist, Dein Stiefvater kein Mieter der Wohnung ist, dann zählt sein Hausverbot Null. Soll er doch die Polizei rufen, die dürften eigentlich nichts machen.
Wenn deine Mutter sich scheiden lassen will und nur sie im Mietvertrag steht, dann kann sie ja den Stiefvater der Wohnung verweisen