Haben versichrung ihren schlechten Ruf zu recht?

3 Antworten

man hat das doch selber fest in der Hand

Wenn ein Brief kommt, das der Versicherungsmakler zu vermeintlich ihren Gunsten mal wieder über die Versicherungen gucken möchte, sollte man wissen, das das fast immer zum Nachteil gereicht.

Bei fast allen Versicherungen gilt, je älter der Vertrag unverändert, je besser, besonders, wenn die Versicherung älter als 2012 ist.

ich hatte so ein Glück, wusste aber erst nicht warum mein Vertrag unbedingt geändert werden sollte, dann habe ich erfahren, das meine Gebäudeversicherung ganz alt ist, bis in die 90er Jahre und noch älter, das haben die wohl selber gemerkt

Wenn nach dem alten Vertrag ich mein Häuschen selber anzünden würde, wäre es nach dem alten Ursprungsvertrag trotzdem versichert... das beruht auf einer Gerichtsentscheidung aus dem Jahre 2012, zum Glück hat man diese Änderung auch bei mir verschludert, wonach immer noch der alte Vertrag gilt.

also wenn mal ein Brief oder Anruf kommt:

Ein neuer Vertrag, offensichtlich günstiger, verschweigt aber, das der Versicherungsschutz eher vermindert ist, da sollten alle Roten Lichter bei einem angehen

den netten Herr Kaiser aus der Hamburg Mannheimer TVWerbung gibt es nicht

Es gab ein paar Anbieter die der Meinung waren eine Maklervollmacht unterläge einem Formerfordernis oder sei grundsätzlich zeitlich begrenzt.

So wurde so bei einigen Kunden versucht den Kundenwunsch einer Sachwaltung durch uns zu untergraben. Da war ich dann konsequent und habe eine Blacklist kreiert auf der solche Pappenheimer landeten, dort haben wir alle umdeckbaren Verträge gekündigt und die Kunden woanders untergebracht.

Als Kunde einer Versicherung haben ich bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Schlechte Erfahrungen habe ich bisher nicht gemacht. Zum Glück habe ich Versicherungen selten gebraucht.

Alles wogegen ich versichert bin, passiert mir nicht.

Vermögensschadenhaftpflicht = keinen Haftungsfall gehabt.

Kfz-Haftpflicht = keinen Unfall verursacht, kann ja noch werden, ich habe den Führerschein erst 52 1/2 Jahre.

Hausratversicherung = hatte ich nicht, da hat meine Exfrau einen Schaden verursacht. Seitdem habe ich eine (aber die Frau nicht mehr) Hausratversicherung, aber keinen Schaden mehr.

Privathaftpflicht = einen Schaden, 1982 habe ich versehentlich einen Mann angerempelt, der deshalb einen Fotoapparat fallen ließ. Schaden 150,- DM wurde gezahlt.

Kfz Teilkasko = 1982 hatte mit Jemand die Radioantenne abgebrochen. Der Versicherungsvertreter berichtigte mich, "der hat die Antenne abgebrochen und geklaut" und weil er die Regulierungsvollmacht hatte, bekam ich von ihm gleich einen Scheck.

Das ist mein "Versicherungsleben."

Wie es mir der Auszahlung meiner Lebensversicherung wird, kann ich nicht sagen, denn wenn die Zur Auszahlung gelangt, werde ich mich in einer anderen Welt befinden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung