Frist für Auszug bei dinglichem Wohnrecht?

5 Antworten

Es kommt darauf an.

Zunächst erlischt natürlich der Anspruch des Stiefvaters, im Haus weiter zu wohnen.
Jetzt ist der Stiefvater schriftlich dazu auzufordern, das Haus zu räumen.
Für den Zeitraum, den er hat, sind die Umstände wesentlich, z.B. ob etwa ein Härtefall (z..B. Alter oder Krankheit des Stiefvaters) vorhanden ist. Das ist eine Einzelfallentscheidung wenn es "grichtsmassig" wird.

Unklar ist in dem Beitrag, was du mit dem Haus vorhast und wie das Verhältnis zum Stiefvater ist.
Denn davon abhängig gibt es sicher einige Varianten.
Sinnvoll wäre es, hier über ein Gespräch eine für beiderseitige akzeptable Lösung zu finden.

Natürlich hast du immer noch den Rechtsweg. Ob es sinnvoll (auch finanziell, denn du musst ja in Vorleistung gehen) ist, das musst du selbst abwägen.

Möglicherweise gilt analog zu Par.1969 BGB eine 30-tägige Frist.

Ich meine, ich hätte auch schon mal etwas von 6 Wochen gelesen in Zusammenhang mit einer Leihe, obwohl es da ja eigentlich auch keine Schonfrist gibt.

Das unentgeltliche Überlassen von Wohnraum ist eine Leihe.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjzl5b-nbaKAxV8gv0HHdBsJewQFnoECAoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fbgb%2F__1969.html&usg=AOvVaw2UDF4_xmIrTrLtxS9Z4drI&opi=89978449

naja,

mehr oder weniger sofort

Für mich wäre sowas aber nicht infrage gekommen, aber die Frage stellte sich nicht,

da mein Stiefvater 5 Jahre vor meiner Mutter gestorben war.

da mein Stiefvater nur Pflegekinder hatte, habe ich paar Jahre später über das Erbe von meiner Mutter noch ein Vermögen geerbt

Sie sollten also ein gutes Verhältnis zu ihrem Stiefvater bewahren, theoretisch könnten sie da auch mal erben


Ratloser99 
Beitragsersteller
 20.12.2024, 13:11

Das Verhältnis ist absolut zerrüttet. Ich will das Thema ordentlich beenden. Aber dann ist auch gut.

Sei fair - kündige ihm mit gesetzlicher Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsschluss.


Ratloser99 
Beitragsersteller
 20.12.2024, 11:29

Das bin ich schon. Allerdings würde ich gerne wissen wie dazu die Rechtsgrundlage ist. Habe nur gefunden das er, wenn das Wohnrecht erlischt ausziehen muss. Aber ich habe nirgends eine Frist dazu gefunden.

tellerchen  20.12.2024, 13:24
@Ratloser99

laß das nen Anwalt machen, die 100...200 Euronen für nen Brief spart dir späteren Ärger, das muß ja jetzt kein Fachanwalt für Mietrecht sein

Mikkey  20.12.2024, 20:22
@Ratloser99

Ich vermute, damit hast Du ein Rechtsverhältnis geschaffen. suche Dir einen Anwalt, wie tellerchen schon schrieb. Eine halbe Stunde Beratung kostet nicht die Welt und Du bist auf der sicheren Seite. Nimm Dein Kündigungsschreiben mit.

Na sofort, was auch sonst.

Es gibt überhaupt kein Vertragsverhältnis zwischen ihm und dir!

Aber bleibe fair und gebe ihm Zeit.