Gewinn ausbezahlen - wie muss das Buchhaltungstechnisch verbucht werden?
Wenn ich bei einem Nebengewerbe Gewinn erwirtschaftet habe, und die einnahmenüberschussrechnung abgegeben habe auch steurern bezahlt usw. wie kann ich die entnahme des Gewinns in der Buchhaltung verbuchen?
2 Antworten
Privatentnahme an Bank oder Kasse.
Hast Du tatsächlich unterjährig nicht ein einziges Mal Geld aus dem Betrien entnommen (= für nicht betriebliche Zwecke verwendet)?
Ja. Du liest Dich, als hättest Du etwas anderes erwartet - aber was soll es denn anderes sein, wenn Du
- Geld vom Geschäftskonto auf Dein Privatkonto überweist oder
- Geld vom Geschäftskonto abhebst und in Dein privates Portemonnaie steckst oder
- Geld aus der Kasse nimmst und in Dein privates Portemonnaie steckst oder
- vom Geschäftskonto eine private Rechnung überweist (oderoderoder)?
Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob Du den ermittelten Gewinn entnimmst oder mehr oder weniger, das ist immer eine Privatentnahme.
Wenn Du eine Einnahmen-Ausgaben-überschussrechnung machst, brauchst ja eben keine Buchhaltung zu machen, sondern nur die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben aufzuführen und in die Anlage EÜR eintragen.
Du brauchst es also nicht zu buchen.
Aber wenn Du in einem Buchhaltungsprogramm buchst, oder es festhalten willst, dann über das Konto Privatentnahme.
Nein, tatsächlich nicht. Wie geschrieben es ist „nur“ ein Nebengewerbe und der Gewinn momentan extrem niedrig.
das heißt ich müsste dies dann verbuchen als Privatentnahme? Habe ich dich da richtig verstanden?