Versicherung für Veranstaltungskarten?

4 Antworten

Sofern die im Internet zu findenden Versicherungsbedingungen von Eventim/Ergo-Versicherung auch in Deinem Fall gelten sind Risikopersonen mir abgesichert. Das bedeutet, auch bei Erkrankung des Lebenspartners tritt die Versicherung ein.

Du solltest das aber aufgrund der Dir vorliegenden Versicherungsbedingungen überprüfen und Dich ganz genau an die Weisungen zur Meldung des Versicherungsfalls halten.

Das sollte doch in den Versicherungsunterlagen drin stehen!

Versicherungsbedingungen lesen. Und nicht den mündlichen Aussagen des Verkäufers glauben. Nur was unterschrieben ist, ist sicher und richtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Das erfährst Du durch das Lesen der Versicherungsbedingungen.