Darf ich hier nur vorwärts parken?
In unserer Straße steht das Verkehrszeichen 315, ein Parkplatzschild mit einem Auto, welches mit den vorderen Rädern auf dem Fußweg steht. In der Fahrschule habe ich gelernt, dass dieses Schild die Bedeutung "Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung" hat und es lediglich wichtig ist, dass eine Achsen auf dem Gehweg steht. Seit 2018 wohne ich dort und habe schon immer (auch alle anderen Anwohner) rückwärts geparkt. Nun haben wir alle ein Knöllchen erhalten mit der Tatbestandsnummer 142222 "Parken entgegen der vorgeschriebenen Aufstellart".
Darf ich hier also tatsächlich nur vorwärts einparken?
5 Antworten
Es kommt immer darauf an, wie das Auto geparkt wird, ob die Reifen auf der Fahrbahn und Gehweg stehen...oder ob man mit allen 4 Reifen komplett neben der Farbahn steht...zb Grünstreifen, ohne das ein Reifen die Fahrbahn berührt
Grundsätzlich soll man im Straßenverkehr in normaler vorwärtsrichtung stehen...Fahrersitz links,Beifahrersitz rechts
Das Rückwärtsparken mit einem Bußgeld zu belegen kann man durchaus als pedantisch empfinden. Rein rechtlich gesehen, dürfte es aber wohl korrekt sein, denn in Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO) ist als Erläuterung 2 zu dem Zeichen ausgeführt:
"Im Zeichen ist bildlich dargestellt, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind."
Da das abgebildete Fahrzeug mit der Vorderachse auf dem Gehweg steht, könnte ein Vorgehen gegen die Strafe schwierig werden.
Ich finde das gar nicht pedantisch, zumal es die Variante mit der Hinterachse auf dem Gehweg offenbar gar nicht gibt.
Idee dahinter: Schutz der Fußgänger vor Abgasen oder Schutz vor rückwärts fahrenden Fahrzeugen.
Das erlaubt doch nur das teilweise parken auf dem Gehweg. Ich kenne das nur seitlich. Also ein Vorder und ein Hinterreifen. Fahrtrichtung ist immer vorgegeben und macht auch Sinn.
Ich kenne das Schild auch nicht aus der Fahrschule und habs im echten Leben noch nie gesehen. Aber es ist wohl erst 1992 eingeführt worden.
Kommt, diese wichtige Angabe fehlt mal wieder, auch mit auf die Straße an!
Einspurig für beide Fahrtrichtungen? Oder hat jede Fahrtrichtung ihre eigene Spur?
Einbahnstraße?
Und, und, und, ......
Wer seriöse Antworten erwartet, sollte uns nicht die wichtigsten Informationen vorenthalten!
Ist da nur das Zeichen 315:
oder auch eines der Zusatzzeichen?
Ohne ZUsatzzeichen dürfte das Strafmandat unberechtigt sein. Mit müsst Ihr zahlen.
Zweimal zwei Kilometer zusätzlich mit dem Golfbag hätte auch einen guten gesundheitlichen Effekt 😉
Alle fünf Zeichen und noch ein paar mehr sind das Zeichen 315. In der Frage handelt es sich offenbar um das 315-70 mit Autofront und Gehweg auf der rechten Seite (letzteres Vermutung von mir).
Das erste Bild ist nur die gängige Variante, da muss man ja auch in Fahrtrichtung parken.