Freundin schuldet mir Geld, was tun?
Hallöchen ich dachte mal ich frage hier. Und zwar meine Freundin Schuldet mir 1474€ und ich renne seit Monaten hinter den Geld her weil ich es nun selber dringend brauche. Ich habe mittlerweile bei ihr das Gefühl, dass ich ständig nur vertröstet werde das es überwiesen wird, Gehalt muss kommen etc. Jetzt habe ich ihr weil ich so Sauer bin noch eine Frist bis Montag gestellt und dass ich mir dann Hilfe holen werde der mir von ihr mein Geld holt. Die Frage ist: Sie ist nach Berlin umgezogen, wo kann ich mir in meinem Wohnort Hilfe holen? Bei der Polizei?
Ich habe die 3 Bankeinzüge von ihr als Beweis, dass ich ihr den Betrag in 3 Schritten überwiesen habe.
6 Antworten
Hast Du Deine Forderung schriftlich gekündigt udn mit Fristsetzung zurück gefordert?
Das erst, was ein Rechtswanwalt, oder die Beratungsstelle beim Amtsgericht Dich fragen wird, ist nämlich, ob Deine Fordrung fällig ist.
Fällig heißt nicht "ich gebe es Dir in 3 Wochen zurück," sondern der Rückzahlungstag muss kalendarisch bestimmt sein.
Also schriftlich, Einwurf einschreiben, das Darlehen kündigen und die Forderung fällig stellen.
Als Privatperson kannst Du dann bei Deinem Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen (kostet weniger, als gleich eine Klage einzureichen).
"Ich habe die 3 Bankeinzüge von ihr als Beweis."
naja, leider verstehe ich nicht, warum 3 Bankeinzüge von ihr als Beweis dafür gelten sollte, das sie Ihnen noch etwas schuldet?
Das ist doch nur ein Beweis für bereits vergange Sachen
Wenn sie nix schriftliches haben oder zumindest eine Zeugenaussage, steht Aussage gg Aussage, es sei den man gibt das zu, das man noch etwas schuldet
Ohne Zeugen oder schriftliche Vereinbarung kann ihnen auch eine Polizei nicht helfen, gut, sie könnten Anzeige erstatten, aber da wären sie auch wieder in der Beweisnot
- Die Polizei ist für das Eintreiben von Schulden nicht zuständig, die hat andere Aufgaben.
- Auch mit Zeugen und schriftlicher Vereinbarung würde sie den FS wieder nach Hause schicken.
- Was für eine Anzeige? Was sollte denn daran strafbar sein, Schulden nicht zurückzuzahlen?
Beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro oder wie immer das bei Dir heißt, bei dem sie zuletzt angemeldet war.
Der Anspruch wegen des Darlehens gilt allemal als "berechtigtes Interesse", das für die Meldeauskunft bestehen muss. Kostet allerdings etwa 10€ AFAIK, das kannst Du ebenso wie evtl. nötige rechtliche Auslagen zusätzlich zu dem Darlehen verlangen.
ob man einfach so eine Meldeauskunft bekommt, habe selber mal eine gemacht über meine älteste Tochter, das musste ich aber neben den 10 Euronen oder warens 15 Euronen auch die Verwandschaft belegen
die Tante vom Rathaus hat mir aber damals gleich gesagt, das das die letzte gemeldete Adresse ist, sonst müsste ich da zum letzten Ort und wieder beantragen...
aber bei Ihnen wird vermutlich kein Verwandschaftsverhältnis bestehen, und ne Anzeige wird wohl auch nicht sein
sieht nicht gut aus!!!
Es kommt nicht auf Verwandtschaft, sondern auf das "Berechtigte Interesse" an das besteht hier zweifelsfrei.
Ich bin auch schon mal von einem früheren Kunden auf diese Weise aufgestöbert worden obwohl ich da schon zweimal umgezogen war. Der wollte nur nochmal was an der Software gemacht haben, die er vorher bekommen hatte.
Die Polizei hat damit überhaupt nichts zu tun, also zum Meldeamt,
"Bei der Polizei?"
Nur dann, wenn ein Betrug vorliegt, dann kabnst Du sie anzeigen.
Aber:
Die Polizei bringt dir nicht das Geld zurück! 😜😁😎
"wo kann ich mir in meinem Wohnort Hilfe holen?"
Die Hilfe nennt sich ANWALT!
Dabei kann Dir die Polizei nicht helfen, die hat mit dem Eintreiben von Schulden nichts zu tun. Das kannst Du nur selbst in die Hand nehmen oder einen Anwalt damit beauftragen.
Du solltest allerdings eine schriftliche Vereinbarung über den Kredit haben mit Rückzahlungsmodalitäten. Das hast Du aber sicher nicht. Kontoauszüge könnten als Nachweis ausreichen, allerdings sollte dann aus dem Verwendungszweck hervorgehen, dass es sich um einen Kredit gehandelt hat.
Alles, was Du mündlich machst, hat keinen Wert. auch wenn Du Deiner Freundin mündlich eine Frist setzt, bringt das gar nichts. Das musst Du alles schriftlich machen.
Hier kannst Du nachlesen, was Du machen musst, wenn Du Dein Geld zurück haben willst:
Sie war zuletzt in meinem Wohnort wo ich wohne gemeldet sie ist erst vor kurzem nach Berlin gezogen. Also kann ich micht zur Polizei?