B2B Kautionsrückzahlung ohne Zinsen rechtens?

3 Antworten

Wenn das im MV so eindeutig geregelt ist, verstehe ich die Frage nicht. Natürlich besteht demnach kein Anspruch auf Verzinsung.

Verträge im Geschäftsbereich sind frei verhandelbar. Daher gilt die Klausel.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

A)

Wie hoch war die Kaution, über welche Summe reden wir?

B)

Was hast Du für Vorstellungen, was von 2010 bis heute an Zinsen aufgelaufen sind. Also mein Sparbuch warf zu "Spitzenzeiten" über Jahre gerade mal 0,01% aus.

C)

Ich sehe keine Chance, denn wie Du bereits geschrieben hast, frei verhandelbar unter Geschäftsleuten!

"Da ein gewerblicher Vermieter gesetzlich nicht zur Anlage der Mietkaution verpflichtet ist, besteht somit auch keine Pflicht zur Verzinsung. So hat der Vermieter die Möglichkeit, die Verzinsung mietvertraglich auszuschließen. In dem Fall kann der Mieter also keine Zinsen verlangen."

https://www.mietkautionsbuergschaft.de/mietkaution-gewerbe.html#:~:text=Da ein gewerblicher Vermieter gesetzlich,Mieter also keine Zinsen verlangen.


Inkognito-Nutzer   19.12.2024, 23:03

Nunja, wir haben uns Blöd gestellt und mit den alten Nachweisen, das die Kaution mit Zinsen angelegt wurde, die Zinsen einfach gefordert.

Der VM hat tatsächlich geschrieben, das er noch auf die Abrechnung des Kautionskontos warten würde und die Zinsen dann nachreichen wolle.

Der weis wahrscheinlich selber nicht, was damals im Mietvertrag vereinbart hat, wer weis, ob er den überhaupt noch hat.