In unserer Straße steht das Verkehrszeichen 315, ein Parkplatzschild mit einem Auto, welches mit den vorderen Rädern auf dem Fußweg steht. In der Fahrschule habe ich gelernt, dass dieses Schild die Bedeutung "Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung" hat und es lediglich wichtig ist, dass eine Achsen auf dem Gehweg steht. Seit 2018 wohne ich dort und habe schon immer (auch alle anderen Anwohner) rückwärts geparkt. Nun haben wir alle ein Knöllchen erhalten mit der Tatbestandsnummer 142222 "Parken entgegen der vorgeschriebenen Aufstellart".

Darf ich hier also tatsächlich nur vorwärts einparken?