Arbeitszimmer Pauschale?
Ich mache gerade meine Buchhaltung für 2024 fertig. Um sicher zu gehen, dazu zwei Fragen.
1. Die tatsächlichen Kosten für mein Arbeitszimmer liegen etwas niedriger als die Pauschale von 1.260,-€. Dann kann ich doch lieber die Pauschale eintragen, und im nächsten Jahr wieder die realen Kosten? Nächstes Jahr werden die realen Kosten höher liegen.
2. Ein auch betrieblich genutzter Router wurde am 27.12.24 bestellt und bezahlt, das Rechnungsdatum lautet auf den 2.1.25. Also verbuche ich die Betriebsausgabe in 2024 als GWG, und natürlich auch den Privatanteil. Wegen des Abflussprinzips. Richtig?
Umsatzsteuer spielt keine Rolle bei mir. VG an alle.
2 Antworten
Ich würde es so machen wie Du, genauer gesagt - ich habe die Pauschale schon eingetragen. Nur dass ich die Steuererklärung noch nicht fertig/ noch nicht eingereicht habe.
Im letzten Jahr hat das Finanzamt diese Arbeitszimmerpauschale als "Homeofficepauschale" anerkannt. Ich konnte es nicht nachvollziehen aber rechnerisch hat es sich genau gleich ausgewirkt.
Danke!
Laut Anleitung zur EÜR soll man die tatsächlichen Kosten als "nicht abziehbar" in Zeile 65 eintragen und die Jahrespauschale in Zeile 66, die ja eigentlich für die homeofficepauschale vorgesehen ist. Das passt ja zu Deinem Bescheid für letztes Jahr. Auch wenn es mir etwas spanisch vorkam.
Meine Steuerklärung kann ich auch erst im März fertig machen, aber wenn die EÜR fertig ist, hab ich gefühlt 90% schon geschafft.
- richtig, kannst Du machen.
- Ebenso richtig.