Sozialhilfeempfänger - Grabpflegekosten vermeiden?
Hallo,
ich bin Sozialhilfeempfänger und werde demnächst als Bestattungskostenpflichtiger die Bestattung eines nahen Angehörigen übernehmen müssen.
An sich ja kein Thema, da ich einen Antrag auf Sozialbestattung stellen werde und dieser auch bewilligt werden wird.
ABER: nicht enthalten sind die nicht unerheblichen Kosten der verpflichtenden Grabpflege für einen Zeitraum von 25 Jahren. Das sind mehrere Tausend Euro (im günstigsten Fall). Gemäß höchstrichterlichem Urteil sind diese Kosten nicht Teil der Sozialbestattung, ich kann mich aber auch nicht selbst um die Grabpflege kümmern, da ich 600 KM entfernt lebe.
Was mache ich denn jetzt? Der einzige Ausweg ist wohl, dass ich die Bestattung nicht selbst veranlasse. Dann muss und wird die Gemeinde eine Notbestattung / Bestattung von Amts wegen veranlassen und diese erfolgt in einem Massen- / Reihengrab, wo keine Grabpflegekosten anfallen (da Rasenfläche). Den Kostenbescheid würde ich dann beim Sozialamt einreichen und Antrag auf Sozialbestattung stellen. Wird aber vielleicht 1-2 Jahre dauern, bin ich den Kostenbescheid erhalte.
Ich denke, das ist finanziell die beste Lösung. Ich bin zwar zur Übernahme der Kosten verpflichtet, nicht jedoch auch dazu, die Bestattung selbst zu organisieren. Es ist mein gutes Recht, hier die Gemeinde tätig werden zu lassen. Am Ende spart der Steuerzahler sogar kräftig Geld, da eine Amtsbestattung erheblich (!) günstiger ist als eine privat veranlasste.
5 Antworten
Offengestanden erkenne ich da keine Frage an uns.
Eine Amtsbestattung ist für Dich die beste Lösung, denn selbst die schlichteste Bestattung wird von Dir einen Kapitaleinsatz verlangen Du auch vorschußweise nicht aufbringen kannst.
Im übrigen scheint die klassische Erdbestattung auch bei denjenigen außer Mode zu kommen die sie sich an sich leisten können. Das hängt sicherlich damit zusammen, dass viele Menschen keine Kinder mehr haben die sich um ein Grab kümmern könnten.
Im Trend liegen deshalb Seebestattungen und Urnenbestattungen im Kolumbarium oder auf einen pflegefreien Urnenfeld sowie Bestattung im Friedwald.
Eigentlich sehen sich die Ordnungsämter nicht für solche Fälle zuständig.
Man kann auch den Bestatter direkt mit dem Sozialamt abrechnen lassen. Ein Bestatter kennt die gedeckelten Sätze und die Ansprechpartner im Sozialamt vor Ort.
Zuständig ist übrigens nicht Dein Sozialamt, sondern das SO für den Bezirk des Verstorbenen.
Zur Grabpflege wurde ja schon geantwortet.
Eine Teilanonyme Urnen- Bestattung. Dann kommt auf das Grab ne flache Platte drauf und es fällt keine Grabpflege an.
Schon mal an eine Seebestattung gedacht?
Da entfällt die zukünftige Grabpflege! 😜😁😎
Mein Vater hat eine Baumbestattung im Wald bekommen. Auch da ist keine Pflege nötig, ja sogar verboten.
eine Anonyme Bestattung unter dem grünen Rasen kostet keine tausende Euro.