Minijob- kann ich weiterhin über die Familienversicherung mitversichert bleiben, wenn ich die Verdienstgrenze überschreiten?

2 Antworten

Du musst zwei Sachen unterscheiden.

  1. den Minijob. wenn Du die Minijobgrenze mehr als zweimal pro Jahr überschreistest und/oder die Jahresgrenze von 6.672,- wird DEine Anstellung zu einer Sozialversicherungspflichtigen Anstellung.
  2. Wenn Du die Minijobgrenze überschreitest, musst Du eigene Krankenversicherungsbeiträge zahlen, egal ob normaler Jobber, oder Student, Schüler usw.

Das kannst Du, auch die studenten KV bei der Versicherung machen, bei der die Famileinversicherung besteht, was einfacher ist, wenn Du in die Familiebnversicherung zurück fällst, weil die Änderung nicht mehr besteht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Heather 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 18:28

Hi, danke für die Antwort. Ich verstehe den letzten Satz leider nicht ganz..Können Sie das bitte irgendwie umformulieren?

Eifelia  04.01.2025, 20:41
@Heather

Du sollst, wenn Du in die studentische Krankenversicherung kommst, dieselbe KV nehmen, bei der Du jetzt als Familienversicherte Person auch drin bist.

wfwbinder  04.01.2025, 21:26
@Heather
Aber muss man wie bei einem Werkstudentenjob auch die Versicherung wechseln?

Du kannst bei der Versicherung bleiben udn nur in der Zeit, wo Deine Einkünfte höher sind, eigene Beiträge zahlen.

Ab Januar 2025 kannst Du bis zu einer Einkommensgrenze von 556 Euro als Minijobber als bis zu 25-jähriger Studierender beitragsfrei in der Familienversicherung eines Elternteiles bleiben.

Als Werkstudent musst Du sobald Du dieses Einkommen übersteigst eine studentische KV abschließen.


Heather 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 18:25

Denkst du, es wäre vorteilhafter einfach eine studentische KV auszuwählen und als Werkstudent zu arbeiten und mehr verdienen..? Oder weiterhin familienversichert zu bleiben und als Minijobber nur bis zum 556€ pro Monat zu verdienen..? Also einfach eine Meinung dazu.

wilees  04.01.2025, 22:21
@Heather

Suche Dir in den Semesterferien neben einem Minijob eine kurzfristige Beschäftigung während der Semesterferien - die darfst Du neben einem Minijob ausüben und benötigst trotzdem keine studentische KV.

Heather 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 18:13

Danke ich hatte das auch so verstanden. Also man darf dann auf keinen Fall mehr als diese 556€ verdienen oder?