Muss ich zahlen? Geruchverschluss Dusche?


22.12.2024, 15:09

Das linke kommt aufs rechte und die Haare wandern oben in den Rand und ums Rohr

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Kleinreparaturklausel "wirksam" im Mietvertrag geregelt wurde, zahlst Du.

Die spannende Frage wäre ja, ob diese beim Vermieter auch gestrichen wurde, nicht das es später heißt, dass Du diese in deinem Vertrag gestrichen hast.

Wichtig:

Diese Kleinreparaturklausel gilt nicht jedes mal wieder neu im Jahr, auch die Jahressumme ist begrenzt!


Ninebiene3113 
Beitragsersteller
 22.12.2024, 15:22

Die Kosten für die Beseitigung der Bagatellschäden sind dem Wohnungsbauunternehmen vom Mieter zu erstatten. Bagatellschäden sind kleine Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Koch-Einrichtungen, den Fenster... usw..

Die Kosten der Beseitigung dürfen im Einzelfall den Betrag von ____ und jährlich___ Prozent der "Kästchen" Jahresmiete "Kästchen" nicht übersteiigen. Der Mieter ist von der Kostentragung befeit, wenn er die Bagatellschäden selbst beseitigt.

ALLES durchgestrichen

ABER es gibt doch dieses neue Gesetz vonwegen Kleinreparaturen -denke mal das DAS eher gilt als ein Vertrag anno 2013

Alarm67  22.12.2024, 15:29
@Ninebiene3113

So wie das in Deinem Vertrag drin steht, scheint es tatsächlich gestrichen zu sein. Denn die Werte sind ja ebenfalls nicht eingetragen.

Selbst wenn es dieses Gesetz gibt, hat dieses in Deinem Fall keine Auswirkung.

Denn das Gesetz regelt nur, dass der Vermieter diese Klausel aufnehmen darf, es aber nicht muss.

Und der Vertrag geht vor.

Ninebiene3113 
Beitragsersteller
 22.12.2024, 15:31
@Alarm67

DANKE!!!! Hoffe die verstehen das auch wenn ich mit denen rede .

Ninebiene3113 
Beitragsersteller
 22.12.2024, 15:07

Was meint du damit..wieso soll ich zahlen wenn sie durchgestrichen ist? J gute Frage, danke für den Gedanken.
Also zahle ich nur einmalig höchstens 150 Euro?